Gesamtbetrachtung audiovisueller Industrien
der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Medienstandort Deutschland ist für das Land an sich, aber insbesondere für die Kreativen und die dahinterstehende Kreativwirtschaft, von herausgehobener Bedeutung. In Zeiten der Medienkonvergenz sind technische Übertragungen keine rein nationale Angelegenheit mehr, sodass verschiedene Rechtsrahmen auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene gesetzt werden. Im Lichte unterschiedlicher Kompetenzen ist die Schaffung eines sogenannten Level-Playing-Fields besonders wichtig. Die Kreativen und die Kreativwirtschaft brauchen einheitliche Regelungen und Rechtsklarheit. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es jedoch unter der Überschrift Film, Games und Musikwirtschaft wie folgt: „Wir wollen eine Gesamtbetrachtung der audiovisuellen Industrien von Bund und Ländern“ (Randnummer 8123 bzw. 8124). Diese Aussage muss sich an der Kulturhoheit der Länder sowie an nationalen und europarechtlich anerkannten Begrifflichkeiten messen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Was versteht die Bundesregierung unter einer Gesamtbetrachtung audiovisueller Industrien von Bund und Ländern?
Wer nimmt in Anbetracht der Kulturhoheit der Länder nach Ansicht der Bundesregierung die Gesamtbetrachtung vor?
Fühlt sich die Bundesregierung bei einer „Gesamtbetrachtung audiovisueller Industrien“ – und damit wohl auch audiovisueller Medien – noch an das durch das 1. Rundfunkurteil zur Deutschland-Fernsehen-GmbH ausgeurteilte Prinzip der Bundestreue gebunden?
Falls nein, warum nicht?
Wie wird eine solche Gesamtbetrachtung der Bundesregierung ausgestaltet sein?
Welche inhaltlichen, personellen, zeitlichen oder finanziellen Parameter wird eine solche Gesamtbetrachtung besitzen?
Werden die Ergebnisse einer solchen Gesamtbetrachtung veröffentlicht und künftigen statistischen Erhebungen zugeführt?
Was versteht die Bundesregierung unter audiovisuellen Industrien, und welche Maßstäbe werden an die Beurteilung als audiovisuelle Industrie geknüpft?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Unterschiede zwischen audiovisuellen Industrien, audiovisuellen Medien entsprechend der audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) oder der nationalen Unterscheidung von Rundfunk und Telemedien?
Falls ja, worin bestehen die Unterschiede konkret?
Falls nein, weshalb dann die unterschiedliche Terminologie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung aus einer Gesamtbetrachtung audiovisueller Industrien von Bund und Ländern?