Steuer- und finanzpolitischer Gesetzgebungsbedarf durch das Brexit-Austrittsabkommen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Prof. Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich als Mitglied aus der Europäischen Union ausscheiden, demnach zwei Jahre nach der Anzeige des Austritts nach Artikel 50 EUV (=Vertrag über die Europäische Union) des Lissabon Vertrags. Die Verhandlungen dauerten sehr lange und ein halbes Jahr vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union war nicht absehbar, ob eine Einigung über ein Austrittsabkommen überhaupt zustande kommen wird. Am 15. November 2018 berichteten Medien über eine Einigung bei den Brexit-Verhandlungen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5143 betont, dass sie sich auf die verschiedenen Szenarien des Brexit, ob mit oder ohne Austrittsabkommen, vorbereitet. Insbesondere antwortete die Bundesregierung, dass sie beim nationalen Gesetzgebungsbedarf drei Kategorien von Vorhaben unterscheide: Erstens erforderliche Gesetzgebungsvorhaben, unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen; zweitens Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung auf eine eventuelle Übergangsphase auf der Grundlage des Entwurfs des Austrittsabkommens und drittens Gesetzgebungsvorhaben, „die vom Regelungsumfang des Austrittsabkommens sowie von den Verhandlungen zum Rahmen des zukünftigen Verhältnisses und gegebenenfalls vom Willen des Gesetzgebers abhängen“.
Das 584-seitige Austrittsabkommen liegt mittlerweile online in englischer Sprache vor (https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/756374/14_November_Draft_Agreement_on_the_Withdrawal_of_the_United_Kingdom_of_Great_Britain_and_Northern_Ireland_from_the_European_Union.pdf). Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich befürworteten bei einem EU-Sondergipfel am 25. November 2018 das Austrittsabkommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung über das Austrittsabkommen am Ende ausfällt. Der Entwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes wurde Ende des Jahres 2018 im Kabinett beschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem Austrittsabkommen für die Bereiche Steuern, Finanzen und Zoll? Welche gesetzlichen Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung auf Grundlage des Austrittsabkommens bis zum Ende der 19. Legislaturperiode erforderlich, und welche Änderungen ergeben sich beispielsweise im Entwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes?
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen für die Bereiche Steuern, Finanzen und Zoll ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung, wenn das britische Unterhaus dem Austrittsabkommen nicht zustimmt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Brexit-Austrittsabkommen für die Bereiche Steuern, Finanzen und Zoll?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Teil III, Titel I und Titel II Artikel 40 bis 50 im Austrittsabkommen hinsichtlich der in Verkehr gebrachten Waren und der Zollverfahren?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen in Teil V des Austrittsabkommens hinsichtlich der Finanzbestimmungen und des Finanzstandorts Deutschland?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen des Austrittsabkommens im Bereich Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern (Teil III, Titel III)?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger über Veränderungen oder Konsequenzen, die sich hinsichtlich des Austrittsabkommens ergeben, zu informieren?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass durch einzelfallbezogene gesetzliche Änderungen, zum Beispiel durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz, alle Sachverhalte des Steuer- und Kapitalmarktrechts erfasst werden, die durch den Brexit erforderlich wären?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob auch eine pauschale Regelung für das Steuerrecht sinnvoll wäre (bitte begründen, welche Argumente dafür- oder dagegensprechen)?
Wie und durch welche Stelle erfolgt die in der gemeinsamen Erklärung über das künftige Verhältnis zugesicherte Prüfung des Äquivalenzprinzips, um britischen Finanzdienstleistern den Zugang zum europäischen und damit auch deutschen Markt zu gewähren?
Werden die gezahlten Löhne der im Vereinigten Königreich ansässigen Tochtergesellschaften bei den Lohnsummenregelungen nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?