Position der Bundesregierung zur zukünftigen EU-Agrarpolitik
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Juni 2018 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt (vgl. „EU-Haushalt: Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020“, Pressemitteilung der EU-Kommission am 1. Juni 2018: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3985_de.htm). Mit diesen Vorschlägen skizziert Agrarkommissar Phil Hogan Ideen für die Zukunft der GAP für die Jahre 2021 bis 2027. In ihren Vorschlägen hält die EU-Kommission an der bisherigen GAP-Struktur fest. Diese umfassen eine (weiter starke) erste Säule (Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft, EGFL) aus der Flächenprämien an die Landwirtinnen und Landwirte finanziert werden und eine (stark geschwächte) zweite Säule (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER). Letztere soll je nach Berechnung um bis zu 27 Prozent gekürzt werden (vgl. www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/OP18_07/OP18_07_DE.pdf). Die Kürzung trifft damit ausgerechnet die gezielte Förderung von gemeinwohlorientierten Leistungen, wie landwirtschaftliche Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen. Damit wird nach Ansicht der Fragesteller das ganzheitliche Leitbild eines multifunktionalen Landwirtschaftsbetriebs weiter geschwächt, in dem Pflanzen- und Tierzucht miteinander verwoben sind, der ortsgebunden wirtschaftet und vor Ort Arbeitsplätze bietet. Die unzureichende Regulierung des Bodenmarkts und EU-Agrarsubventionen fördern andererseits das Geschäftsmodell landwirtschaftsfremder Investorinnen und Investoren, das letztendlich auf Kosten der Lebensqualität im ländlichen Raum geht, wo Landwirtschaft nie nur ein Produktions-, sondern auch Lebensmodell war, zu dem regionale Wertschöpfung und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage zwingend ihren Beitrag dazu als Grundlage leisten müssen.
Das neue Umsetzungsmodell im Vorschlag der EU-Kommission umfasst die Erarbeitung eines GAP-Strategieplans von jedem Mitgliedstaat, der beide Säulen umfasst. Viele Festlegungen über Maßnahmen, Kontrollen, Sanktionen und Begriffsdefinition sollen nicht mehr im Detail auf EU-Ebene sondern von den Mitgliedstaaten entschieden werden. Die neue Rollenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten eröffnet Chancen, darf jedoch kein Freifahrtschein für eine Renationalisierung der EU-Agrarpolitik durch die Mitgliedstaaten sein.
In Bezug auf eine aus Sicht der Fragesteller dringend notwendige geschlechtergerechte Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik fehlt dem Vorschlag der EU-Kommission ein konkretes Konzept, aber dieses Querschnittsthema taucht in den Verordnungsentwürfen nicht einmal auf.
In der Evaluation des Thünen-Instituts („Der ELER in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020“, www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_107.pdf) zu den neuen Verordnungsentwürfen zur GAP fällt das Fazit ambivalent aus. Es wird unter anderem angemerkt, dass die stärkere Ergebnisorientierung ein „inhaltsleeres Schlagwort“ bleibt und die GAP-Strategiepläne die spezifische Situation föderaler Staaten nur unzureichend berücksichtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Position vertritt die Bundesregierung aktuell im EU-Agrarministerrat hinsichtlich der Kappung und Degression (vgl. Artikel 15 des Legislativvorschlages 2018/0216 (COD); bitte begründen)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung aktuell im EU-Agrarministerrat hinsichtlich der Konditionalität (vgl. Artikel 11/12 sowie Anhang III des Legislativvorschlages 2018/0216 (COD))?
Für welchen prozentualen Anteil nicht-produktiver Ökologischer Vorrangflächen spricht sie sich dabei aus (vgl. Anhang III GLÖZ 9 des Legislativvorschlages 2018/0216 (COD))?
Unterstützt sie den Vorschlag der EU-Kommission, dass diese Flächen nichtproduktiv sein müssen (bitte begründen)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung aktuell im EU-Agrarministerrat hinsichtlich der Ausgestaltung der Öko-Regelungen „Eco Schemes“ (Artikel 28 des Legislativvorschlages 2018/0216 (COD))?
Inwiefern unterstützt sie Vorschläge zur Festlegung eines EU-weiten Mindestbudgets für Eco Schemes, und in welcher Höhe (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung die Anreizkomponente der Eco Schemes für ausreichend ausformuliert im Legislativvorschlag (vgl. Erwägungsgrund 31; bitte begründen)?
Falls nein, welche Änderungen hält sie aus welchen Gründen für notwendig?
Inwiefern hält die Bundesregierung das Instrument der Öko-Regelungen in der ersten Säule für geeignet, um damit ihr Ziel erreichen zu können, im Jahr 2030 20 Prozent ökologisch bewirtschaftete Fläche zu haben?
Welche anderen oder ergänzenden Regelungen hält sie zur Erreichung dieses Ziels für notwendig?
Welche Position vertritt die Bundesregierung aktuell im EU-Agrarministerrat hinsichtlich der Ausgestaltung gekoppelter Direktzahlungen (vgl. Artikel 29/30 des Legislativvorschlages 2018/0216 (COD)), insbesondere zur Unterstützung der Weidetierhaltung (bitte begründen)?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Entwurf eines Berichtes der zuständigen Berichterstatterin Esther Herranz García des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlamentes hinsichtlich ihres Vorschlages, 70 Prozent der Mittel der ersten Säule als Einkommensgrundstützung zu verwenden (vgl. Änderungsantrag 23)?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung selbst für geeignet, um die sozialen Probleme in Landwirtschaftsbetrieben durch stark schwankende Ernten und Erzeugerpreise zu lösen, armutsfeste landwirtschaftliche Einkommen zu sichern und Altersarmut in der Landwirtschaft zu vermeiden?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Thünen Working Paper 107 „Der ELER in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020“?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Thünen Instituts, dass die GAP-Strategiepläne aus Sicht eines Föderalstaats kritisch zu sehen sind, und welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zur Umsetzung?
b) Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung hinsichtlich der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen den Bundesländern und dem Bund, wenn einerseits mit der Verordnungsvorgabe zur Aufstellung eines Strategieplans der Bund auch beim ELER eine neue Rolle zugeschrieben bekommt, andererseits die Bundesländer aber für den ELER und dessen Umsetzung zuständig bleiben?
Wie sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in die Erarbeitung von der Bundesregierung in Brüssel vorgetragenen Positionen eingebunden?
Wie sind das BMU, das UBA sowie das BfN in die Erarbeitung der SWOT-Analyse und des GAP-Strategieplans eingebunden (vgl. Artikel 94/95ff und Artikel 103 des Legislativvorschlages 2018/0216 (COD))?
Welche Treffen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den genannten Behörden bzw. dem Bundesministerium fanden zu diesem Themen wann und mit welchem Ergebnis statt, und welche weiteren Treffen sind bereits geplant?
Wie ist der aktuelle Erarbeitungstand der SWOT-Analyse?
Durch wen wird sie erarbeitet?
Wie sieht der Zeitplan bis zur Fertigstellung aus, und wann wird sie wie veröffentlicht?
Wie ist der aktuelle Erarbeitungsstand des GAP-Strategieplans?
Durch wen wird er erarbeitet?
Wie sieht der Zeitplan bis zur Fertigstellung aus, und wann wird er wie veröffentlicht?
In welcher Weise wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat in die Erstellung der SWOT-Analyse und den GAP-Strategieplan einbeziehen?
In welcher Weise wird die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in die Erstellung der SWOT-Analyse und den GAP-Strategieplan einbeziehen?