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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Politische Situation und Menschenrechte im Iran

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.02.2019

Aktualisiert

23.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/714318.01.2019

Politische Situation und Menschenrechte im Iran

der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Schon seit rund einem Jahr zeugen immer wieder aufflammende Proteste in allen Teilen des Iran vom Unmut der Menschen über die politische und wirtschaftliche Lage.

Sie werden von sehr unterschiedlichen Gruppierungen ausgerichtet und haben ein großes Spektrum von Anliegen: die Korruption, die Sonderrolle der Revolutionsgarden und ihres Unternehmenskonglomerats, die wachsende Ungleichheit, die massive Einschränkung von Freiheits- und Menschenrechten, die verheerende ökologische Lage und die Ausgaben für die Unterstützung proiranischer Gruppen im Ausland, u. a. in Syrien.

Dabei wird teilweise auch direkt das System der Islamischen Republik infrage gestellt.

Die Regierung reagiert regelmäßig mit Verhaftungen gegen die Protestierenden und ihre Organisationen.

So berichtet beispielsweise Human Rights Watch im November 2018 von einer Verhaftungswelle gegen Gewerkschaftler (www.hrw.org/news/2018/11/22/iran-mounting-crackdown-teachers-labor-activists); auch Streikende (www.bourseandbazaar.com/news-1/2018/11/19/four-arrestedin-iran-sugar-protests) sind betroffen.

Doch nicht nur Gewerkschaften und die Protestierenden sind Zielscheibe staatlicher Repressionen.

So wurden mehrere Naturschützerinnen und Naturschützer verhaftet und des „Verderbens auf Erden“ angeklagt – ein Tatbestand, der mit dem Tode bestraft werden kann.

Auch die prominente Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh wurde erneut verhaftet, neben ihr auch weitere Anwälte und Anwältinnen und Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, die öffentlich Proteste gegen den Zwang zum Tragen des Hijab im Iran unterstützten (www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23947& LangID=E).

Der Iran gehört weiterhin zu den Staaten mit der höchsten Rate an Todesstrafen.

Sie wird bereits für mindere Straftaten wie den Drogenhandel angewandt und mittlerweile auch von neu geschaffenen Sondergerichten verhängt, die kein faires Verfahren gewährleisten (https://iranhumanrights.org/2018/11/irans-corruption-courts-handing-out-death-sentences-while-trampling-on-rightsto-a-fair-trial/).

Weiterhin werden bestimmte religiöse Gruppen wie die Baha’i oder Sufis besonders brutal verfolgt und mitunter zum Tode verurteilt (www.amnesty.org/en/latest/news/2018/06/iran-sufi-bus-driver-executed/).

Auch Frauen sind immer noch massiver Diskriminierung ausgesetzt und werden über Kleider- und Verhaltensvorschriften in ihren Rechten beschränkt.

Dissidentinnen sind in Gefängnissen neben Folter auch sexualisierter Gewalt ausgesetzt (www.vfnothilfe.de/uber-uns/).

Die aktuellen Proteste begannen schon vor der endgültigen Entscheidung des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump im Mai 2018, den Verpflichtungen der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) nicht länger nachzukommen.

Schon die Ankündigung des US-Ausstiegs aus dem JCPOA sorgte in der iranischen Wirtschaft für große Verunsicherung.

Der Wert des iranischen Rial fiel in wenigen Wochen um rund die Hälfte und hat seinen Fall seither fortgesetzt.

Das führte zu einem starken Anstieg der Preise, was bestehende soziale Ungleichheiten noch einmal verschärfte.

Die von den USA unilateral wieder eingesetzten Sanktionen drohen auch die Versorgung mit medizinischen und humanitären Gütern zu erschweren, da sie die Abwicklung von Zahlungen erheblich erschweren.

Ihren aggressiven außenpolitischen Kurs, beispielsweise in Syrien, im Libanon, im Irak und im Jemen hält die iranische Staatsführung dabei aufrecht und spricht unvermindert weiter Vernichtungsdrohungen gegen Israel aus.

Die Reaktion der Bundesregierung auf die innenpolitisch angespannte Lage im Iran ist nach Ansicht der Fragestellenrinnen und Fragesteller bislang ausgesprochen verhalten.

Der Bundesaußenminister Heiko Maas warnte im August 2018 angesichts der Proteste vor „Chaos“ im Land und gab seiner Befürchtung Ausdruck, nach einem möglichen Ende der Islamischen Republik könnten „radikale und fundamentalistische Kräfte Auftrieb“ erhalten (www.spiegel.de/politik/ausland/us-sanktionen-heiko-maas-warnt-vor-chaos-in-iran-a-1222133.html).

Während die Fragestellerinnen und Fragesteller die Bemühungen der Bundesregierung unterstützen, das Atomabkommen mit dem Iran trotz der US-Sanktionen aufrechtzuerhalten, sprechen sie sich deutlich für eine klarere Haltung im Umgang mit Repression und Menschenrechtsverletzungen im Land aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Proteste im Iran seit Ende 2017?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die politische Motivation der Proteste im Iran ein?

3

Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung die ökologischen Probleme, vor allem die Wasserversorgung, im Iran für die Proteste?

4

Inwiefern hat die iranische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Schritte zur Verbesserung der Situation der Wasserversorgung getan, und inwiefern arbeitet die Bundesregierung dabei mit Partnern im Iran zusammen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Iran für die Proteste?

6

Inwiefern sind der Verfall des Rial und die Inflation im Land nach Einschätzung der Bundesregierung auf hausgemachte ökonomische Probleme zurückzuführen, und inwiefern auf die Auswirkungen der US-Sanktionen gegen das Land?

7

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Schwerpunkte bei den Protesten?

8

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über ausländische Unterstützung für die Proteste in den kurdisch und arabisch geprägten Regionen des Iran?

9

Wie viele Verhaftungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Protesten im Iran?

10

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Protesten verurteilt?

11

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten verhaftet wurden, im Gefängnis gefoltert?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lage der verhafteten Protestierenden in der Zuckerfabrik in Haft Tapeh vor (https://iranhumanrights.org/2018/12/detained-protester-reportedly-tortured-as-iraniansugar-mill-workers-demand-unpaid-wages/), und wie schätzt sie die politische Lage von Arbeitervertretern im Iran insgesamt ein?

13

Inwiefern beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Protestierenden als unverhältnismäßig?

14

Worauf führt die Bundesregierung die ausweislich der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der zweiten Jahreshälfte 2018 steigenden Zahlen iranischer Asylbewerberinnen und Asylbewerber zurück?

15

Inwiefern spielt die Oppositionsgruppe der Volksmudschahedin nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle bei den Protesten?

16

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Iran inhaftiert?

17

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Anschlag in Ahvaz bereits Menschen verhaftet?

18

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hinrichtungen im Iran entwickelt?

19

Inwiefern ist die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen im Iran nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor gängige Praxis?

20

Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung für die Freilassung der inhaftierten Naturschützerinnen und Naturschützer eingesetzt, inwiefern beobachtet sie deren Prozess, und welche Rückschlüsse zieht sie aus dem Vorgehen gegen die Forscher für die Wissenschaftskooperation mit dem Iran?

21

Wie versucht die Bundesregierung im Zuge der deutsch-iranischen Bildungsbeziehungen darauf hinzuwirken, dass auch politisch engagierte junge Menschen im Iran nicht von höherer Bildung ausgeschlossen werden?

22

Inwiefern hat sich die Bundesregierung für die inhaftierte Anwältin Nasrin Sotoudeh, ihres Ehemannes Reza Khandan sowie dem sich im Hungerstreik befindenden Farhad Meysami eingesetzt?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Verhaftungswelle gegen Menschenrechtsanwältinnen und Menschenrechtsanwälte im Iran ein (www.iranhumanrights.org/2018/12/crackdown-on-defense-lawyers-in-iran-amirsalar-davoudinot-heard-from-since-arrest/)?

24

Warum konnte der iranische Präsident Hassan Rouhani nach Einschätzung der Bundesregierung bislang noch nicht die Freilassung der unter Hausarrest stehenden ehemaligen Präsidenschaftskandidaten Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie von dessen Ehefrau Zahra Rahnaward erreichen, und inwiefern thematisiert die Bundesregierung diese Fälle in ihren Gesprächen mit der iranischen Regierung?

25

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der verfolgten religiösen Gruppen im Iran ein, besonders der Baha’i und Sufis?

26

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Frauen im Iran ein, und auf welche Weise und welchen Ebenen setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der Situation von Frauen im Iran ein?

27

Inwiefern gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung im Iran glaubhafte Bestrebungen zur Aufklärung der Massenmorde in iranischen Gefängnissen im Jahr 1988 (vgl. www.amnesty.org/download/Documents/MDE1394212018 ENGLISH.PDF), und inwiefern erwägt die Bundesregierung, wie im Bericht von Amnesty International gefordert, Gremien der Vereinten Nationen mit dem Sachverhalt zu befassen?

28

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handlungsmöglichkeiten der UN-Menschenrechtsinstitutionen im Iran entwickelt, nachdem der damaligen Sonderberichterstatterin 2017 die Einreise verweigert wurde?

29

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Bemühungen um einen neuen Menschenrechtsdialog der EU mit dem Iran (vgl. www.hrw.org/de/world-report/2018/country-chapters/313674), welche Zielsetzungen verfolgt die EU dabei, und inwiefern gibt es Bedingungen für dessen Aufnahme?

30

Inwiefern verfolgt die Bundesregierung parallel dazu eigene Ansätze für einen Menschenrechtsdialog mit dem Iran?

31

Inwiefern ist die Verteidigung der Menschenrechte Teil der derzeitigen Gespräche mit dem Iran zur Bewahrung des JCPOA?

32

Setzt sich die Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat dafür ein, dass der Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran, Javaid Rehman, unbeschränkten Zugang in den Iran erhält?

33

Auf welches Szenario spielt Bundesaußenminister Heiko Maas an, wenn er im in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Artikel angesichts der laufenden Proteste im Iran vor „Chaos“ im Land warnt?

34

Worauf spielt Bundesaußenminister Heiko Maas an, wenn er im in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Artikel vor „radikalen und fundamentalistischen Kräften“ im Iran warnt?

35

Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das gegenwärtige iranische Regime als einen regionalen Stabilitätsfaktor?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholten Vernichtungsdrohungen gegen Israel durch verschiedene Vertreter der iranischen Regierung, und welche Rolle spielen diese für die deutsch-iranischen Beziehungen?

37

Inwiefern sieht die Bundesregierung durch die Folgen der Sanktionen die Versorgung der Menschen im Iran mit medizinischen Gütern bedroht, und auf welche Weise versucht sie, dieser Gefahr entgegenzuwirken?

Berlin, den 20. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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