Deutscher Filmförderfonds I und II
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Prof. Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Filmförderung in Deutschland setzt sich aus einer Vielzahl an Förderungsanstalten zusammen, darunter föderale Fördereinrichtungen wie das Medienboard Berlin-Brandenburg und bundesweite Einrichtungen wie die Filmförderungsanstalt (FFA) und den seit 2007 existierenden Deutschen Filmförderfonds, kurz DFFF, der zur „Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ ins Leben gerufen wurden.
Der Deutsche Filmförderfonds verfügte innerhalb der Periode von 2007 bis 2017 über ein nahezu konstantes Fördervolumen zwischen 50 und 70 Mio. Euro pro Jahr. Im Sommer 2017 erfuhr der DFFF I Zuwachs durch den DFFF II, welcher ein Fördervolumen von 75 Mio. Euro besitzt. Unter Einbeziehung des German Motion Picture Fund (GMPF) besitzt die Filmförderung von Seiten der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Monika Grütters nun ein Volumen von insgesamt 135 Mio. Euro. Auch wurden seit der Gründung mehrmals die Förderrichtlinien angepasst, zuletzt am 15.Oktober 2018.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft im internationalen Vergleich (bitte auch unter Berücksichtigung und Auflistung der Höhe der Kappungsgrenzen pro Projekt und des Gesamtvolumens in anderen Ländern beantworten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Filmförderungssystems im internationalen Vergleich zu den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Frankreich sowie Tschechien, Ungarn, Polen und Rumänien?
Welche langfristigen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des DFFF I und insbesondere mit der Einrichtung des DFFF II im Jahr 2017?
Welche Gründe sprachen für eine Ausweitung der Filmförderung durch die Einrichtung des DFFF II?
Welche wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen sind nach Meinung der Bundesregierung seit der Einsetzung des DFFF I und des DFFF II zu erkennen?
Evaluiert die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen den volkswirtschaftlichen und kulturellen Nutzen der Filmförderung, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen der im Haushalt beschlossenen variierenden Höhen der Fördervolumina?
a) Wenn ja, welche öffentlich zugänglichen Evaluationen gibt es?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine umfangreiche Evaluierung des volkswirtschaftlichen und kulturellen Nutzens der Filmförderung, insbesondere des DFFF I und II?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch den DFFF I hauptsächlich Projekte gefördert werden, die ohne Förderung nicht umgesetzt werden könnten?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die in der „Umsetzungsstrategie Digitalisierung“ angekündigte „Evaluierung der Maßnahme und Abfrage der Querschnittseffekte für weitere Branchen“ des DFFF II für das erste Halbjahr 2019, nachdem der DFFF II erst 2018 in vollem Umfang zur Verfügung stand?
Sieht die Bundesregierung neben der finanziellen Ausstattung von Förderinstrumenten die langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit für einen wichtigen Faktor zur Steigerung der Attraktivität des DFFF sowie GMPF? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die sich nahezu jährlich ändernden Haushaltsansätze und (geplanten) Richtlinienänderungen, die nach Ansicht der Antragsteller die langfristige Planbarkeit von Großprojekten schwierig gestalten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Höhe der sogenannten Mitnahmeeffekte, also den möglichen Umfang an Produktionen, die auch ohne den DFFF und weitere Einrichtungen der Filmförderung in Deutschland produziert worden wären?
a) Wenn ja, in welcher Höhe schätzt die Bundesregierung diese ein?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine genaue Evaluierung dieser Effekte, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Effekte zu vermeiden?
Werden aufgrund der engen Verzahnung zwischen wirtschaftlicher und kultureller Förderung bei richtungsweisenden Entscheidungen, wie der Festsetzung der Fördervolumina oder der Ausgestaltung des Fördermodells, Experten aus der Wissenschaft, Wirtschaft und den verschiedenen Bundesministerien mit einbezogen?
a) Wenn ja, welche Gremien, Vertreter, Bundesministerien, etc. werden in diese Prozesse mit einbezogen?
b) Wenn nein, auf welcher fachlichen Grundlage entscheidet die Bundesregierung über die Ausgestaltung und das Budget des DFFF?
Erwägt die Bundesregierung eine Änderung des derzeitigen Anreizmodells von einem auf Zuschüssen basierenden Förderungssystem zu einem auf Steuergutschriften bzw. -vergünstigungen basierenden Förderungssystem, wie z. B. dem Tax Relief in Großbritannien?
a) Wenn ja, wie, und zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Implementierung einer solchen Änderung?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das bisherige, auf Zuschüssen basierende System?
Zieht die Bundesregierung Fördersysteme in Betracht, bei denen sich der Staat als stiller Teilhaber an Produktionen beteiligt und somit ebenfalls am erwirtschafteten Gewinn beteiligt wird?
Erwägt die Bundesregierung eine Änderung der Förderrichtlinien, so dass bei einem überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Erfolg einer Produktion die aus dem DFFF I und II genehmigten Fördersummen zurückgezahlt werden?
a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen werden in Betracht gezogen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Studie geschilderten Fachkräfteüberschuss bei Produktionsfirmen (Studie „Wirtschaftliche Bedeutung der Filmindustrie“, Januar 2017, S. 153 ff.: www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Studien/bedeutung-filmindustrie.pdf?__blob=publicationFile& v=16)?
Erwägt die Bundesregierung, durch konkrete politische Maßnahmen auf den in Frage 15 erwähnten Fachkräfteüberschuss zu reagieren?
Plant die Bundesregierung eine Zusammenfassung der bisherigen Richtlinien, wie beispielsweise DFFF und GMPF, in eine einheitliche Richtlinie?
Plant die Bundesregierung in Zukunft weitere Richtlinienänderungen oder Ausweitungen des DFFF I und II, um das Programm auch für weitere Filmsparten bzw. Branchen zugänglich zu machen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?