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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne zur Einführung eines europäischen Mindestlohnrahmens

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/730223.01.2019

Pläne zur Einführung eines europäischen Mindestlohnrahmens

der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Jens Beeck, Pascal Kober, Till Mansmann, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, einen Rahmen für Mindestlohnregelungen in den EU-Staaten zu entwickeln. Im Rahmen einer Grundsatzrede an der Berliner Humboldt-Universität am 28. November 2018 hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz diese Überlegungen konkretisiert. Laut seiner Aussage sollten nationale Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des Medianlohns, also des mittleren Einkommens, betragen (Quelle: www.zeit. de/politik/deutschland/2018-11/olaf-scholz-europa-rede-finanzminister-eupopulismus-mindestlohn).

Auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat die Pläne der Bundesregierung bestätigt, einen einheitlichen Rechtsrahmen für einen europäischen Mindestlohn schaffen zu wollen. Dieser sollte im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 eingebracht werden (www.moz.de/nachrichten/ deutschland/artikel-ansicht/dg/0/1/1689054/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Beschäftigten in Deutschland seit 2010 bis heute entwickelt (bitte alle verfügbaren Einkommen einbeziehen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median des Bruttostundenlohns aller Beschäftigten in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte alle verfügbaren Einkommen einbeziehen)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland seit 2010 bis heute entwickelt?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median des Bruttostundenlohns von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte auch die Berechnungsgrundlage angeben)?

5

Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

6

Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der Bruttostundenlöhne in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte auch die jeweiligen Berechnungsgrundlagen angeben, wenn möglich)?

7

Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die nationalen Mindeststundenlöhne der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (falls der Mindestlohn auf Wochen- oder Monatsbasis festgelegt ist, bitte entsprechend angeben)?

8

Wie weit sind die Pläne der Bundesregierung zur Entwicklung eines europäischen Mindestlohnrahmens fortgeschritten?

9

Welche Rechtsgrundlage im Rahmen der EU-Verträge ist für die Einführung eines europäischen Mindestlohnrahmens vorgesehen?

10

Welche Kriterien sollen der Berechnung des Medianeinkommens für einen europäischen Mindestlohnrahmen zugrunde gelegt werden?

11

Inwieweit sollen Bruttoeinkommen aus Beschäftigungsverhältnissen, bei denen es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungen handelt, in die Berechnung des Medianeinkommens für einen europäischen Mindestlohnrahmen miteinbezogen werden?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Bestrebungen zur Einführung eines europäischen Mindestlohnrahmens auch in anderen Mitgliedstaaten?

13

Welche Auswirkung hätte die Kopplung des gesetzlichen Mindestlohns an das Medianeinkommen auf die Arbeit der Mindestlohnkommission gemäß § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes nach Einschätzung der Bundesregierung?

14

Inwieweit plant die Bundesregierung die Entwicklung weiterer europäischer Rechtsrahmen im Bereich von nationalen Grundsicherungssystemen?

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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