Nachfragen zu internen Berichten der Bundesregierung über Missstände in der Financial Intelligence Unit (FIU)
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (engl. Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) ist eine Spezialbehörde des Bundes, die 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus effizienter zu bekämpfen.
Seitdem die FIU im Juni 2017 im Rahmen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie an neue Vorgaben angepasst wurde, sind dort eklatante Missstände aufgetreten. So waren bis vor wenigen Monaten mehr als 31 000 Verdachtsanzeigen nicht bearbeitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1556).
Am 28. September 2018 wurden in Presseveröffentlichungen (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/fiu-chaos-bei-geldwaesche-spezialeinheit-des-zolls-a-1230340.html) interne kritische Berichte des Bundeskriminalamtes sowie der FIU zu den Missständen in der Spezialbehörde zitiert.
Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat sich wiederholt und über längere Zeit an das Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Einsichtnahme bzw. Vorlage dieser Berichte gewandt. Der Deutsche Bundestag bekam erst acht Wochen nach erstmaliger Einbringung der Bitte eine Antwort der Bundesregierung. Obwohl die Behörden, die diese Berichte erarbeitet haben, der Bundesregierung unmittelbar unterstellt sind, wurde mit Schreiben vom 23. November 2018 (Ausschussdrucksache 19(7)138) dem zuständigen Finanzausschuss, die Einsichtnahme bzw. Vorlage verwehrt. Eine transparente Aufklärung der Missstände wird damit aus Sicht der Fragesteller erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wann wurde das Büro der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Christine Lambrecht, über die am 28. September 2018 an das Parlamentsreferat im Bundesfinanzministerium herangetragene Bitte der Fraktion der FDP zur Einsichtnahme bzw. Vorlage der benannten Berichte informiert? Wurde die Bitte der Fraktion der FDP vom Parlamentsreferat des Bundesfinanzministeriums nicht bzw. erst stark verspätet weitergeleitet? Falls, ja, weshalb kam es zu einer verspäteten Übermittlung?
Weshalb hat sich die Bundesregierung dagegen entschieden, die erbetenen Berichte in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu überführen, obwohl dort eine Einsichtnahme der Berichte durch Geheimnisträger bzw. Abgeordnete des Deutschen Bundestages möglich wäre?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Bundesregierung die Tatsache, dass interne Dokumente über Missstände in der FIU der Presse, nicht aber dem zuständigem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vorliegen?
In welchen Fällen wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag erlaubt, vollständige Akteneinsicht in alle (internen) Dokumente der Bundesregierung und der ihr unterstellten Behörden zu erhalten, in denen die Missstände der Financial Intelligence Unit (FIU) thematisiert werden?
Werden im internen Arbeitsbericht der FIU Aussagen über ein mangelndes fachspezifisches Wissen von Mitarbeitern der FIU im Bereich der Geldwäschebekämpfung getroffen? Falls ja, wie wird in dem Bericht die Qualifikation insbesondere im Hinblick auf Geschäftsaushilfen eingeschätzt?
Wird die Qualität von Arbeitsergebnissen der FIU im internen Arbeitsbericht der FIU thematisiert, und falls ja, wie werden diese bewertet?
Geht die FIU in ihrem internen Arbeitsbericht auf die Kritik der (Strafverfolgungs-)Behörden der Länder hinsichtlich der Arbeitsergebnisse ein, und falls ja, wie wird diese Kritik beurteilt?
Inwiefern äußert der Evaluationsbericht des Bundeskriminalamtes Kritik an der Arbeitssituation der FIU?