ZEW-Studie: Vorletzter Platz für Deutschland im Bereich Steuern beim Länderindex Familienunternehmen 2018
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen (Länderindex Familienunternehmen, 7. Auflage, 2018) hält Deutschland für immer weniger wettbewerbsfähig (www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/publikationen-studien/studien/Studie_Laenderindex-Familienunternehmen-07.pdf). Demnach rutscht die Bundesrepublik Deutschland im Ranking der attraktivsten Standorte für Familienbetriebe im Vergleich zu 2016 um vier Plätze ab. Nur noch Platz 16 belegt Deutschland unter den 21 untersuchten OECD-Staaten. Dies ist damit die schlechteste Position in der zwölfjährigen Geschichte des ZEW-Rankings. Als zentralen Grund für die negative Entwicklung macht die ZEW-Studie den steuerpolitischen Stillstand verantwortlich. Im Bereich Steuern bzw. der steuerlichen Attraktivität für Familienunternehmen ist Deutschland nach dem ZEW-Länderindex sogar auf den vorletzten Platz abgerutscht (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/standortwettbewerb-schlechter-als-portugal-familienunternehmenfinden-deutschland-immer-unattraktiver/23828234.html?ticket=ST-206691-CN ehtYyxRPCbeoZVgw0b-ap6).
Zusammenfassende Übersicht zum Ranking Deutschlands im Bereich Steuern
- Ranking im Bereich Steuern insgesamt: Platz 20
- Sub-Bereich „Steuerbelastung bei nationaler Geschäftstätigkeit“: Platz 13
- Sub-Bereich „Steuerliche Regelungen im Erbfall“: Platz 20
- Sub-bereich „Steuerliche Regelungen bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit“: Platz 18
- Sub-Bereich „Komplexität des Steuersystems“: Platz 15
Quelle: o. g. ZEW-Studie, eigene Darstellung.
An der Tabellenspitze des Rankings steht die Schweiz, gefolgt von Großbritannien und den USA. Dabei weist das ZEW darauf hin, dass die Auswirkungen der jüngsten US-Steuerreform bei der Ermittlung des Länderindex 2018 noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Teilt die Bundesregierung der Ansicht des ZEW, wonach angesichts der gestiegenen Mobilität von Unternehmen die Position Deutschlands im internationalen steuerlichen Standortwettbewerb von besonderem Interesse sei, mithin die steuerliche Attraktivität Deutschlands für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW Deutschland im Bereich der steuerlichen Attraktivität für Unternehmen gegenüber 2016 von Platz 16 auf Platz 20 und mithin auf den vorletzten Platz der 21 untersuchten OECD-Staaten abgerutscht ist?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW die vielfältigen Veränderungen, insbesondere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen in anderen Staaten dazu geführt haben, dass Deutschland im Bereich Steuern im Länderranking abgerutscht ist?
a) Sieht die Bundesregierung nunmehr einen Bedarf, auf den anziehenden, internationalen steuerlichen Standortwettbewerb zu reagieren?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
c) Wenn ja, sollen diese Maßnahmen noch in der 19. Legislaturperiode umgesetzt werden? Zu welchem konkreten Zeitpunkt soll dies erfolgen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW die nach dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs gemessen am Bruttoinlandsprodukt neben Deutschland drei größten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Frankreich, Italien und Spanien – im Hinblick auf die Standortattraktivität für Familienunternehmen die Schlusslichter im Länderranking bilden (Tabelle Länderindex Familienunternehmen)?
Teilt die Bundesregierung die Sorge des ZEW, wonach die Beendigung des zuvor moderaten Reformkurses unter der aktuellen italienischen Regierung „hochgradig riskant für die Überlebensfähigkeit dieses Standorts innerhalb des Euro-Währungsgebiets“ sein könne?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das ZEW die negative Entwicklung Deutschlands im Bereich Steuern im Länderranking maßgeblich auf die Verschlechterung durch die Erbschaftsteuerreform 2016 in Deutschlands zurückführt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung darin einen etwaigen Widerspruch zu dem vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich bekundeten Ziel in der 18. Legislaturperiode, eine „minimal-invasive“ Reform der Erbschaftsteuer anzustreben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Ansicht des ZEW in Deutschland, im Vergleich zu vielen der anderen betrachteten OECD-Staaten, sowohl Vermögensübergänge an Ehegatten als auch an Kinder besteuert würden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass in Deutschland im Rahmen der Erbschaftsteuer eine Bewertung mit vergleichsweise hohen Werten (gemeiner Wert) und ein vergleichsweise hoher Steuertarif Anwendung finde?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich Belgien nach den Erhebungen des ZEW infolge einer Reduktion bei der Erbschaftsteuerbelastung um fünf Plätze im entsprechenden ZEW-Länderindex verbessern konnte?
Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Belgiens und Deutschlands im Hinblick auf eine steuerliche Belastung von Unternehmen bzw. von dessen Anteilseignern?
Welche Freibeträge sieht die italienische Erbschaftsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung für Erwerbe von Unternehmensvermögen durch Abkömmlinge vor?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das ZEW für Deutschland im Vergleich der 21 untersuchten OECD-Staaten eine „unverändert hohe Ertragsteuerbelastung“ annimmt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW die Komplexität des Steuersystems in Deutschland im internationalen Vergleich als hoch (Rang 18 von 21) eingestuft wird?
a) Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen zur Abmilderung der Komplexität des Steuerrechts plant die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode, und wann sollen diese ergriffen werden?
c) Wenn nein, aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, an dem vom ZEW als hochkomplex eingestuften Zustand des deutschen Steuersystems festzuhalten?
d) Welche Maßnahmen haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass sich Portugal im Sub-Bereich der Komplexität des Steuersystems signifikant verbessern konnte?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW in sieben Ländern (Dänemark, Ungarn, Italien, Japan, die Slowakische Republik, Spanien und das Vereinigte Königreich) im Vergleich zum ZEW-Länderindex 2016 die Körperschaftsteuersätze herabgesetzt wurden?