Pläne zur Schaffung eines Eurozonen-Budgets
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Thomas Nord, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die deutsche und die französische Regierung haben in der Meseberg-Erklärung (Juni 2018) die Notwendigkeit einer „echten makroökonomischen Stabilisierungsfunktion in der Eurozone“ sowie eines ambitionierten Eurozonen-Haushalts betont. Hierfür sollten zusätzliche finanzielle Mittel parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und unter Berücksichtigung der nationalen konjunkturellen Lage mobilisiert werden. Wenngleich ein Eurozonen-Haushalt die Strukturprobleme der Eurozone nicht beheben kann, erkennt die Bundesregierung mit der Erklärung von Meseberg die Notwendigkeit von Stabilisierungsmechanismen in der Eurozone an.
Die Erklärung des Euro-Gipfels vom 14. Dezember 2018 sieht eine deutlich reduzierte Version eines „Haushaltsinstruments“ für die Eurozone vor. Es soll im EU-Budget bzw. dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU verankert werden und somit keine zusätzlichen fiskalischen Impulse auslösen. Das Volumen ist nicht spezifiziert, soll aber deutlich geringer ausfallen als das anfänglich von Frankreich anvisierte Budget über mehrere Prozentpunkte des BIPs. Der französische Finanzminister Bruno Le Maire bezeichnete dabei ein Volumen von bis zu 25 Mrd. Euro und somit etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIPs) der Eurozone als eine gute Ausgangslage (www.handelsblatt.com/politik/international/waehrungsunion-euro-zonen-budget-scholz-zeigt-le-maire-die-grenzen-auf/23650458.html).
Die einheitliche Wechselkurs-, Geld- sowie Zinspolitik für alle Eurozonen-Länder bei Beschränkung der Fiskalpolitik durch Mechanismen wie europäisches Semester bzw. Fiskalpakt, hat Staaten, deren Währung der Euro ist, in ihrer Möglichkeit wirtschaftliche Schocks abzufedern, maßgeblich eingeschränkt. Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung bzw. die politischen Beschränkungen der Europäischen Zentralbank in ihrer Rolle als Kreditgeber der letzten Instanz sowie die national verfassten Märkte für Staatsanleihen, bei weitgehender Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der Eurozone, erschweren es diesen Staaten zusätzlich, sich bei hohen Schuldenständen zu niedrigen Zinssätzen auf den Kapitalmärkten zu refinanzieren. Dies führt dazu, dass ihre Staatsleihen im Vergleich zu anderen bedeutenden Währungsräumen einem Insolvenzrisiko unterliegen und erschwert eine Stabilisierung der öffentlichen Schuldenquote. Die Beispiele Spaniens und Irlands zeigen, dass auch eine EU-konforme Haushaltspolitik nicht vor der Finanzkrise geschützt hat. Unter diesen Voraussetzungen wird die Notwendigkeit einer fiskalischen Kapazität deutlich, die bei asymmetrischen Schocks stabilisierend wirkt (www.delorsinstitut.de/publikationen/alle-publikationen/ein-haushalt-fuer-die-eurozonewas-soll-das/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Hat die Bundesregierung ihre Meinung zur in der Erklärung von Meseberg genannten Notwendigkeit einer echten makroökonomischen Stabilisierungsfunktion in der Eurozone geändert, oder wie begründet die Bundesregierung die Beschränkung der Funktionen des Haushaltsinstruments auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz in der Gipfelerklärung vom 14. Dezember 2018?
Schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Euroländer als ausreichend ein, unter den jetzigen institutionellen Rahmenbedingungen der Eurozone asymmetrische Schocks mithilfe nationaler Maßnahmen auszugleichen, und welche Instrumente bzw. Handlungsoptionen sieht die Bundesregierung für diese Aufgabe vor?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg von Programmen zur Förderung privater Investitionen wie z. B. dem Juncker-Plan (InvestEU ab 2021) im Hinblick auf die spürbare Verringerung der Investitionslücke in der EU?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Investitionsvehikel auf Ebene der Eurozone zu schaffen?
Welche Position hat die Bundesregierung auf dem Euro-Gipfel und in den einschlägigen Ratsformationen bezüglich der Stabilisierungsfunktion für das Eurozonen-Budget vertreten, und wie hat sie diesbezüglich abgestimmt bzw. ihre Position verdeutlicht? Hat sie diese unterstützt oder abgelehnt, und mit welcher Begründung?
Wenn die Bundesregierung eine Stabilisierungsfunktion für das Eurozonen-Budget abgelehnt hat, wie begründet die Bundesregierung den Wechsel in ihrer Position von einer deutlichen Unterstützung hin zu einer Ablehnung der Stabilisierungsfunktion des Haushaltsinstruments für die Eurozone beim Euro-Gipfel am 14. Dezember 2018?
Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem aus der Erklärung vom 14. Dezember 2018 hervorgehenden Plan der Einbettung des Haushaltsinstruments für die Eurozone in das EU-Budget und dem in der Erklärung von Meseberg unterstützten Vorhaben, den Eurozonen-Haushalt parallel zum EU-Budget zu verhandeln und zu beschließen?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich ihre Position geändert oder sind die Mehrheiten auf dem Euro-Gipfel vom 14. Dezember 2018 gegen den Willen der Bundesregierung entstanden? Wie hat die Bundesregierung während des Gipfels zur Frage der Platzierung des Haushaltsinstruments für die Eurozone abgestimmt, bzw. welche Verhandlungsposition hat die Bundesregierung eingenommen, und mit welcher Begründung? Stimmte die Position mit der Erklärung von Meseberg überein? Und wenn nicht, aus welchen Gründen?
Welche Gelder kämen nach Ansicht der Bundesregierung für das Haushaltsinstrument in Frage, und würden diese in Konkurrenz zu Geldern aus anderen Programmen stehen? Wenn nicht, sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen des EU-Budgets und der notwendigen Kompensation für die Beitragszahlungen Großbritanniens nach dem Brexit die Notwendigkeit für höhere Beitragszahlungen an die EU? Würden diese durch die Platzierung im EU-Budget für alle EU-Mitgliedsländer anfallen?
Welche Finanzierungsquellen für das Haushaltsinstrument würden, im Falle, dass die Gelder nicht mit Mitteln des EU-Haushalts konkurrieren, für die Bundesregierung noch in Frage kommen?
Wie steht die Bundesregierung heute zu der in der Erklärung von Meseberg genannten Möglichkeit, die Beiträge eines Eurozonen-Haushaltsinstruments an die konjunkturelle Situation der Mitgliedsländer anzupassen, und wie ließe sich das mit der Einbettung in den Mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren? Aus welchen Gründen ist diese konjunkturelle Variante, nach Kenntnis der Bundesregierung, fallen gelassen worden, und wie war die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen vom 14. Dezember 2018 dazu?
Wie steht die Bundesregierung heute zu der in der Erklärung von Meseberg genannten Möglichkeit, temporäre Freistellungen von Beiträgen von Euroländern, die von schweren Schocks betroffen sind, zeitweise durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus zu decken? Aus welchen Gründen ist diese temporäre Beitragsfreistellung, nach Kenntnis der Bundesregierung, fallen gelassen worden, und wie war die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen vom 14. Dezember 2018 dazu?
Auf welches jährliche Volumen sollte sich ein Eurozonen-Budget nach Ansicht der Bundesregierung belaufen bzw. schließt sich die Bundesregierung der Aussage des französischen Finanzministers Bruno Le Maire an, dass 20 bis 25 Mrd. Euro einen „guten Ausgangspunkt“ für ein Haushaltsinstrument für die Eurozone darstellen?
Welche Mitgliedstaaten haben auf dem Euro-Gipfel vom 14. Dezember 2018 für ein Mandat zur Erarbeitung eines Haushaltsinstruments, und welche haben, mit welcher Begründung, gegen das Mandat gestimmt bzw. Position ergriffen? Wie, und mit welcher Begründung hat die Bundesregierung abgestimmt bzw. Position ergriffen?
Welche nächsten Schritte bzw. Vorhaben hat die Bundesregierung geplant, um das Projekt eines Haushaltsinstruments für die Eurozone im Jahr 2019 voranzutreiben?
Welche möglichen Stabilisierungsinstrumente werden auf europäischer Ebene und/oder bilateraler, z. B. deutsch-französischer Ebene, zusätzlich diskutiert? Welche darunter priorisiert bzw. favorisiert die Bundesregierung aus welchen Gründen?
Gibt es bereits geplante Treffen in den nächsten Monaten auf Arbeits- und/oder Minister- bzw. Regierungsebene zum Haushaltsinstrument für die Eurozone?
Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben aus der Erklärung von Meseberg weiterhin, einen europäischen Fonds zur Stabilisierung nationaler Arbeitslosenversicherungen zu errichten?