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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Architekturwettbewerb für den geplanten Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Diebsteich ohne öffentliche Bekanntmachung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/758207.02.2019

Architekturwettbewerb für den geplanten Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Diebsteich ohne öffentliche Bekanntmachung

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Ingrid Remmers, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Hamburg plant die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona an den Standort der heutigen S-Bahnstation Diebsteich. Im Rahmen der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona ist auch die Realisierung eines Immobilienvorhabens durch einen privaten Investor am neuen Standort Diebsteich vorgesehen, wobei ein Gebäudeensemble mit zwei Hochhäusern entstehen soll, in das die Funktionen des DB-Empfangsgebäudes integriert werden (vgl. www.deutschebahn.com/de/investor_relations/ib_online-1187368).

Dazu gab es in der ersten Jahreshälfte 2018 einen Architekturwettbewerb für das neue Empfangsgebäude. An dem Wettbewerb teilnehmen durften nur vorab gezielt ausgewählte Architekturbüros (Einladungswettbewerb). Es gab keine vorherige Bekanntmachung des Wettbewerbs im Amtsblatt der Europäischen Union und daher auch keine Möglichkeit, sich unabhängig zu bewerben (siehe: www.abgeordnetenwatch.de/profile/jorg-hamann/question/2018-06-08/299234 – außerdem hat die Hamburger Architektenkammer nach Kenntnis der Fragesteller ebenfalls bestätigt, dass es einen Einladungswettbewerb gegeben habe).

Als privater Auslober trat der private Investor – die ProHa Altona GmbH & Co. KG, eine Projektgesellschaft als Joint Venture der Procom Invest GmbH & Co. KG und der Haspa Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH – auf, der den Wettbewerb in Abstimmung mit der Stadt Hamburg und der DB AG ausrichtete (siehe: http://bahnprojekt-hamburg-altona.de/fileadmin/Zeitplan/PDFs/Mediathek/20180523_PM_Architekturwettbewerb_ProHa_final.pdf).

In Beantwortung der Schriftlichen Anfrage E-003997/2018 des Europa-Abgeordneten Martin Schirdewan (DIE LINKE.) hat die EU-Kommission am 8. Oktober 2018 erklärt, dass eine Wettbewerbsbekanntmachung auch dann erforderlich ist, wenn Architektenleistungen im Namen und für Rechnung eines öffentlichen Auftraggebers von einem privaten Unternehmen in Auftrag gegeben werden (siehe: www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-003997_DE.html).

Auf Nachfrage bei der Bundesregierung hin hat der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte bestätigt, dass Architekturwettbewerbe, die der Vorbereitung einer Baumaßnahme durch öffentliche Auftraggeber dienen, die dem Vergaberecht unterliegen, öffentlich bekannt zu machen sind. Dies gelte auch, wenn ein privater Dienstleister im Namen oder für den Auftraggeber tätig wird (siehe Stenographischer Bericht der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages, Plenarprotokoll 19/67).

Die DB AG unterliege „jedoch nur dann vergaberechtlichen Bestimmungen, wenn sie im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllt und als Sektorenauftraggeber unter anderem Schienenverkehrsnetze zur Versorgung der Allgemeinheit bereitstellt und betreibt“ (ebd.). Dies sei bezogen auf die Mantelbebauung, sprich insbesondere das Empfangsgebäude, jedoch nicht der Fall, da die Bahn im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens ein privates Unternehmen ausgewählt habe (vgl. ebd.), also die ProHa Altona.

Der Ausbau der Schieneninfrastruktur (einschließlich Bahnhöfen) stellt im Hinblick auf Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes und das Fehlen jeglichen Wettbewerbs eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art dar und unterfällt somit nach der einschlägigen Rechtsprechung dem Vergaberecht (siehe u. a. www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2009/VII_Verg_41_09 beschluss20091130.html).

Daher erstaunt aus Sicht der Fragesteller die Behauptung, dass der Bau von Bahnhofsempfangsgebäuden davon nicht erfasst sein soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aus welchen Gründen dient es nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Versorgung der Allgemeinheit, wenn ein großer Bahnhof Empfangsgebäude erhält, und welchen anderen Zwecken dient ein Bahnhofsempfangsgebäude nach Auffassung der Bundesregierung?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein großer Bahnhof wie der in Hamburg am Diebsteich geplante auch ohne Empfangsgebäude funktionsfähig wäre (bitte begründen)?

3

Aus welchen Gründen handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung beim Bau des sich nach Fertigstellung in DB-Eigentum befindlichen Empfangsgebäudes nicht um einen öffentlichen Auftrag, vor allem vor dem Hintergrund, dass die DB AG gemäß Ausschreibungstext (https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:460848-2017:TEXT:DE:HTML&WT.mc_id=RSS-Feed&WT.rss_f=Construction+and+Real+Estate&WT.rss_a=460848-2017&WT.rss_ev=a) dafür (inklusive weiterer zu errichtender Gebäude) 4 743 000 Euro zahlt?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die DB AG 63 Mio. Euro in das Immobilienprojekt investieren will (vgl. www.deutsche bahn.com/de/investor_relations/ib_online-1187368; bitte begründen)?

Wenn ja, wie ist die aus der im Ausschreibungstext genannten Summe von 4,743 Mio. Euro resultierende Differenz von ca. 58 Mio. Euro zu begründen?

Wenn nein, in welcher Höhe wird die DB AG Investitionen in das Gebäudeprojekt leisten, und auf welche konkreten baulichen Maßnahmen verteilt sich die Investitionssumme?

5

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die ProHa Altona eine zu errichtende Tiefgarage nach Fertigstellung auch betreiben oder betreiben lassen darf, wie dies in dem von der Stadt Hamburg in Abstimmung mit der DB AG im Januar 2017 herausgegebenen Immobilienangebot „Fernbahnhof Hamburg-Altona (neu)“ vorgesehen war, und ist es dabei geblieben, dass für die Tiefgarage auch das Grundstück im Eigentum der DB AG unterbaut werden darf, auf dem die Empfangshalle errichtet werden soll?

6

Wie hoch ist der Wert dieser Konzession nach Kenntnis der Bundesregierung, und auf wie viele Jahre ist sie befristet?

7

Wurde diese Konzession nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich ausgeschrieben (bitte begründen), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass 13 Teilnehmer von der DB AG für den Architekturwettbewerb vorgeschlagen wurden, und wenn ja, welche?

Berlin, den 28. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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