Ein Jahr Budget für Arbeit
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bieten mehr als 300 000 Menschen Beschäftigung und berufliche Bildung in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen und Tätigkeiten. Viele Menschen mit Behinderungen fühlen sich in der Werkstatt wohl und streben dennoch eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. außerhalb der Werkstatt an. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden daher neue Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeführt, um mehr Wahlmöglichkeiten für eine Beschäftigung außerhalb von Werkstätten zu schaffen. Mit dem Budget für Arbeit gemäß § 61 SGB IX sind Lohnkostenzuschüsse und weitere Hilfen an einen Arbeitgeber möglich, wenn mit diesem ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande kommt.
Zum 1. Januar 2018 sind die neuen Regelungen des § 61 SGB IX Budget für Arbeit in Kraft getreten. Eine erste Bestandsaufnahme ist daher angebracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von Beschäftigten in Werkstätten bei den Reha-Trägern ein Budget für Arbeit beantragt, und wie viele Anträge wurden seit dem 1. Januar 2018 bis heute bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt?
Ist der Bundesregierung bekannt, mit welchen Begründungen die Anträge abgelehnt wurden, und falls ja, was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?
Wie viele der in Anspruch genommenen Budgets für Arbeit sind seit dem 1. Januar 2018 mit privaten bzw. mit öffentlichen Arbeitgebern vereinbart worden?
Wie viele der Arbeitgeber, die im Rahmen des Budgets für Arbeit einen ehemaligen Werkstattbeschäftigten eingestellt haben, sind beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, und wie viele sind nicht beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gemäß § 154 Absatz 1 SGB IX?
Wie viele Inklusionsunternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Werkstattbeschäftigte im Rahmen des Budgets für Arbeit eingestellt?
Besteht für Leistungsberechtigte im Rahmen der Antragstellung eine Pflicht zur Rentenberatung, bzw. wie viele der Leistungsberechtigten, die ein Budget für Arbeit beantragt haben, waren nach Kenntnis der Bundesregierung vorher bei einer Rentenberatung?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Menschen, die das Rückkehrrecht gemäß § 220 Absatz 3 SGB IX in Anspruch genommen haben?
Ab welcher Frist muss bei einer Rückkehr in die Werkstatt das Eingangsverfahren erneut durchlaufen werden?
Inwieweit spielt das Budget für Arbeit eine Rolle im Teilhabeplanverfahren?
In wie vielen Fällen wurde von Seiten des Reha-Trägers das Budget unter der Auflage bewilligt, dass die erforderlichen Anleitungs- und Begleitungsleistungen gemäß § 61 Absatz 4 SGB IX nur in Form einer gemeinschaftlichen Inanspruchnahme gewährt werden?
Wie hoch ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Beschäftigten im Rahmen der in Anspruch genommenen Budgets für Arbeit (bitte nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern aufschlüsseln)?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass aufgrund der Kopplung des maximal möglichen Lohnkostenzuschusses an den § 18 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) für die Beschäftigten ein Arbeitsentgelt lediglich auf Mindestlohnniveau erreichbar ist?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung das vom Gesetzgeber eingeräumte Abweichungsrecht nach oben beim Budget für Arbeit genutzt?
Hält es die Bundesregierung für möglich, die Bindung an den § 18 Absatz 1 SGB IV aufzuheben bzw. abzuändern, und falls ja, welche Überlegungen haben dazu stattgefunden?
Ist ein Budget für Arbeit für Menschen mit Behinderungen möglich, wenn die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde?
Besteht für Menschen mit Behinderung, die im Rahmen des Budgets für Arbeit tätig sind, ein uneingeschränkter Anspruch auf Weiterbildungsmaßnahmen?
Ist der Erhalt von Leistungen der Integrationsämter ein Ausschlussgrund für Weiterbildungsmaßnahmen gemäß des gerade verabschiedeten Qualifizierungschancengesetzes?