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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reformbedarf beim Patentrecht

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

27.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/759111.02.2019

Reformbedarf beim Patentrecht

der Abgeordneten Reinhard Houben, Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Innovationen sind der Grundstein des wirtschaftlichen Erfolges Deutschlands. Die erfolgreiche wirtschaftliche Nutzung technischer Erfindungen wird insbesondere durch Patente möglich. Der Rechtsschutz, den Patente bieten, schafft Anreize für Innovationen. Ohne diesen Rechtsschutz ist aufwändige Forschungs- und Entwicklungsarbeit meist nicht zu rechtfertigen.

Der technologische Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, führt zu einer rasant zunehmenden Komplexität neuer Produkte. Damit steigen auch die Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz. Patentschutz kann so auch zum Wettbewerbshindernis werden. Insbesondere in der Technologiebranche nutzen Unternehmen Patente als wichtige Waffe im Konkurrenzkampf. Beispielsweise nutzen die Druckerhersteller minimale technische Neuerungen, um den Wettbewerb durch Anbieter von Alternativtinten einzuschränken (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/druckerpatronen-kopien-die-tintenkiller-auf-amazon-a-1183874.html).

Wirtschaftsvertreter fordern daher eine Überarbeitung des deutschen Patentrechts (vgl. Handelsblatt vom 5. Dezember 2018 „DAX-Konzerne fordern harte Maßnahmen gegen Patent-Aufkäufer“). In Deutschland sei es demnach zu leicht, durch Unterlassungsansprüche Dienste abzuschalten oder Produkte zu stoppen. Die Macht der Patentinhaber sei zu groß, da eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen werde. Besonders problematisch kann die Situation bei standardessenziellen Patenten (SEP) sein, die festgelegte Standards etwa im Bereich des Mobilfunks abdecken. Diese lassen sich nicht durch alternative Technologien ersetzen.

Insbesondere seitens der mittelständischen Unternehmen und der freien Erfinder wird auch die Effektivität des Patentwesens kritisiert. Genannt werden unter anderem die lange Verfahrensdauer des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), die unzureichende technische Kompetenz der Gerichte, die Kosten sowie die ineffektive Strafverfolgung bei Patentverletzungen, so eine Studie des Deutschen Erfinderverbands zur Durchsetzung von Patentverletzungen vom Oktober 2016. Die Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 10. Dezember 2018 erweiterte im Wesentlichen lediglich die Möglichkeiten, elektronische Dokumente beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Plant die Bundesregierung im Laufe der aktuellen Legislaturperiode weitere Änderungen am geltenden deutschen Patentrecht?

Wenn ja, welche?

2

Besteht aus Sicht der Bundesregierung insbesondere die Notwendigkeit, den Unterlassungsanspruch nach § 139 des Patentgesetzes (PatG) zu reformieren?

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf hierzu vorlegen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie hat sich die Dauer der Verfahren von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4

Wie hoch ist bei den Patentanmeldungen und Patenterteilungen der Anteil von natürlichen Personen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und großen Unternehmen?

5

Welche Verfahrensdauer wird als Ziel angestrebt?

6

Welche weiteren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des DPMA und des Bundespatentgerichts sind geplant?

7

Wie hat sich die Zahl der in Deutschland erteilten und die der in Kraft befindlichen Patente in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt für national beim DPMA angemeldete Patente und Bündelpatente des Europäischen Patentamtes EPA angeben)?

8

Wie viele Beschwerdeverfahren nach §§ 73 ff. PatG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr geführt?

Welche Verfahrenslaufzeiten sind hier festzustellen?

9

Wie viele Gerichtsverfahren mit welche Verfahrenslaufzeiten über durch das DPMA erteilte Patente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr geführt als

a) Nichtigkeits- bzw. Zwangslizenzverfahren nach §§ 81 ff. PatG und

b) Patentstreitsachenverfahren nach §§ 143 ff. PatG?

10

Wie viele patentrechtliche Verfahren mit welche Verfahrenslaufzeiten wurden in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr beim Bundesgerichtshof geführt aufgrund von

a) Beschwerden über Beschlüsse der Beschwerdesenate des Patentgerichts (§ 100 PatG),

b) Berufungen gegen Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts (§ 110 PatG) und

c) Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts über den Erlass einstweiliger Verfügungen im Verfahren wegen Erteilung einer Zwangslizenz (§ 122 PatG)?

11

Wie hoch ist der Anteil der Nichtigkeitsverfahren, in denen Patente für nichtig erklärt werden?

12

Wie viele Erteilungen von Patenten wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils pro Jahr abgelehnt?

Wie viele Beschwerden gegen diese Bescheide gingen jeweils ein?

Wie oft waren diese Beschwerden erfolgreich?

13

Gibt es Bestrebungen, die Qualität der Bescheide zu verbessern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche?

14

Wie lange dauern die Verfahren bei Beschwerde gegen ablehnende Bescheide des DPMA im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre?

Welche Maßnahmen zur Beschleunigung sind eventuell geplant?

15

Wie viele Verfahren wegen Patentverletzung gab es in den vergangenen zehn Jahren?

Zu wie vielen Verurteilungen auf Schadenersatz haben diese Verfahren geführt?

Wie viele Patentverletzer wurden strafrechtlich verfolgt?

16

In wie vielen Fällen hat die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen eingeleitet (§ 142 Absatz 4 PatG)?

17

Wie hat sich die Dauer von Patentverletzungsverfahren in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Welche Maßnahmen zur Beschleunigung sind eventuell geplant?

18

Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach einer entgegen §§ 9 bis 13 PatG stehenden Benutzung einer patentierten Erfindung zu der Vernichtung nach § 140a Absatz 1 Satz 1 PatG oder zur Einziehung nach § 142 Absatz 5 PatG von im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehenden Erzeugnissen, die Gegenstand des Patents waren?

19

Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach einer entgegen §§ 9 bis 13 PatG stehenden Benutzung einer patentierten Erfindung zu einem Rückruf von Erzeugnissen, die Gegenstand des Patents waren, durch den Verletzer oder einer endgültigen Entfernung solcher Erzeugnisse aus den Vertriebswegen des Verletzers nach § 140a Absatz 3 Satz 1 PatG?

20

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung obligatorischer Vorverfahren (Sachverständigenverfahren), um Geschwindigkeit, Qualität und Kosten der Verfahren deutlich zu verbessern?

21

Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Klagen von natürlichen Personen, KMU und großen Unternehmen?

22

Wurde in den letzten Jahren geprüft, ob eine Staffelung der Gebühren des DPMA nach Unternehmensgröße wie z. B. in den USA sinnvoll ist?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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