Restschuldversicherungen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine Restschuldversicherung (hiernach RSV) dient dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Mit der Umsetzung der Versicherungsvertrieb-Richtlinie im Februar 2018 sollten auch die Kunden von RSV besser geschützt werden. So müssen z. B. der Zinssatz für den Kredit und die Kosten für die Restschuldversicherung seitdem getrennt ausgewiesen werden. Ebenso soll besser über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Die Bundesregierung hat darüber hinaus in der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels für Restschuldversicherungen angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Anbieter von RSVs gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?
Wie viele RSV-Verträge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen aller bestehenden RSV-Verträge in Deutschland?
Wie viele neue RSV-Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jährlich abgeschlossen? Zu welcher durchschnittlichen Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Stornoquote von RSV?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Absicherungsfälle (Arbeitslosigkeit usw.) die RSV-Kunden primär absichern?
Wie oft kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei RSV zu einem Versicherungsfall?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlich ausgezahlten Versicherungssummen bei RSV?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welcher Fall (Arbeitslosigkeit usw.) die Versicherungsauszahlungen primär auslöst?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie oft Ratenkredite gemeinsam mit RSV vergeben werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Vertriebsprovisionen für RSV (insgesamt und pro abgeschlossenen Vertrag)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes bei Provisionszahlungen von Versicherungsunternehmen, die Restschuldversicherungen anbieten, und Banken, die Restschuldversicherungen vermittelt haben, eingegriffen (bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln, wann dies erfolgte)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob die Versicherungsvertrieb-Richtlinie tatsächlich zu einem verbesserten Verbraucherschutz bei RSV geführt hat?
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um Kredit- und RSV-Verkauf zeitlich voneinander zu entkoppeln?
Hält die Bundesregierung weiterhin an einem Provisionsdeckel für RSV fest?
a) Wie soll dieser konkret ausgestaltet werden?
b) Was ist der Zeitplan der Bundesregierung für die gesetzliche Umsetzung des Provisionsdeckels für RSV?
Welche weiteren gesetzlichen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung bezüglich RSV geplant?