BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Regulierungsansätze der EBA zu Kryptoassets

(insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.03.2019

Aktualisiert

21.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/779314.02.2019

Regulierungsansätze der EBA zu Kryptoassets

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte zu Beginn des Jahres einen Report zum Umgang mit Kryptoassets (https://eba.europa.eu/documents/10180/2545547/EBA+Report+on+crypto+assets.pdf). Darin unterstreicht die EU-Behörde die Notwendigkeit einheitlicher europäischer Aufsichtsstandards. Für die Zukunft der Kryptotechnologie im Finanzmarkt sei es dringend notwendig, dass sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter allgemeine Rechtssicherheit gewährleistet sei. Aktuell herrsche jedoch noch keine Klarheit darüber, wie beispielsweise sogenannte Tokens rechtlich behandelt werden sollen.

Den Grund hierfür sieht die Behörde in den unterschiedlichen Herangehensweisen der nationalen Aufsichtsbehörden der europäischen Länder, die das Kryptogeschäft teilweise diametral bewerten. Die Behörde sieht daher Handlungsbedarf in der Anpassung des EU-Finanzregelwerks und schlägt im Zuge dessen u. a. vor, Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden zu übernehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Nutzt die Bundesregierung die gleiche Definition für „Kryptoassets“ wie die EBA in ihrem Report (siehe 1.4)? Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung Kryptoassets?

2

Verwendet die Bundesregierung die gleiche einheitliche Taxonomie wie die EBA in Bezug auf Token („Payment Tokens“, „Investment Tokens“ und „Utility Tokens“)? Wenn nein, welche Taxonomie verwendet die Bundesregierung bzw. plant sie zu verwenden, um Kryptoaktivitäten zu regulieren?

3

Welche Bankenrisiken können nach Auffassung der Bundesregierung durch Kryptoassets entstehen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EBA, dass Kryptoassets bis jetzt keine relevante Gefahr für die Finanzstabilität darstellen?

4

Teilt die Bundesregierung die Bedenken der EBA zum Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Kryptoassets?

a) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass es keine bzw. nur unzureichende Geschäftsregeln sowie fehlende Transparenz im Zusammenhang mit den Risiken von Kryptogeschäften gibt?

b) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass es keine bzw. nur unzureichende Tauglichkeitstests (in Bezug auf die Risiken eines Kryptogeschäfts im Verhältnis zu der Risikoneigung des Kunden) gibt?

c) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass es keine angemessenen Vereinbarungen, die die Risiken angemessen managen bzw. mindern, gibt?

d) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass es keine bzw. nur unzureichende Vereinbarungen, die die Geschäfte von privaten Kunden und dem eigenen Account der Firma trennen, gibt?

e) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass es keine bzw. nur unzureichende Vereinbarungen, die Interessenkonflikte mindern, gibt?

f) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass die Regeln für das Bewerben von Kryptogeschäften unzureichend sind?

g) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass das System für Kompensationen, wie beispielsweise Garantien fürs Depot oder Investorenschutz, unzureichend ist?

h) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass das Beschwerdeverfahren bei Kryptogeschäften unzureichend ist?

i) Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, dass der rechtliche Rahmen, der die Rechte und Pflichten speziell für die Haftbarkeitsregeln festlegt, unzureichend ist?

5

Erhebt die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin, ähnlich wie die EBA, Daten, um den Markt von Kryptoassets besser zu verstehen und entsprechend zu regulieren?

a) Wenn ja, wie erhebt die Bundesregierung (bzw. die BaFin) diese Daten, und mit welchen Institutionen wird dafür zusammengearbeitet?

b) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus diesen Daten gewonnen?

6

Wie lauten die Empfehlungen der Bundesregierung bzw. der BaFin gegenüber Kredit- und Zahlungsinstituten bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von „Virtual Currencies“? Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin den Rat der EBA umgesetzt, diesen Institutionen vom Handel mit Virtual Currencies abzuraten (siehe 1.1)?

7

Wie genau unterscheidet die Bundesregierung zwischen „Electronic Money“ und „Funds“ im Zusammenhang mit Kryptogeschäften? Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz der EBA, „Electronic Money“ und „Funds“ in die Bemessungsgrundlagen der EMD2 (E-Geld-Richtlinie 2009/110/EG) bzw. PSD2 (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366) zu unterteilen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den „Case-by-Case“-Ansatz der EBA, um den Kryptomarkt zu regulieren?

a) Plant die Bundesregierung eine ähnliche Vorgehensweise in ihrer Blockchain-Strategie?

b) Wenn nein, welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung stattdessen?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EBA (siehe 2.1.3), dass eine Vielzahl der Geschäftsaktivitäten von Kryptoassets nicht durch die EU-Gesetzgebung abgedeckt sind?

a) In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung die größten gesetzlichen Grauzonen?

b) Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen bzw. plant die Bundesregierung, um diese gesetzlichen Grauzonen zu schließen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren des Kryptogeschäfts bezüglich Geldwäsche und Terrorfinanzierung? Welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um diese Probleme zu adressieren?

11

Welche EU-Länder haben (bestimmte) Kryptoassets verboten? Gibt es ähnliche Überlegungen seitens der Bundesregierung?

12

Plant die Bundesregierung eine ähnliche Kosten-Nutzen-Analyse (siehe 2.4), wie von der EBA konzipiert, für ihre Blockchain-Strategie (bzw. für andere gesetzgeberische Maßnahmen in dem Bereich)?

13

Sind die Ansätze der EBA zu Kryptoassets mit der Blockchain-Strategie der Bundesregierung kompatibel?

a) Mit welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Bundesregierung im Austausch zum Thema Kryptoassets? Wie oft kam es in den letzten zwölf Monaten zu Treffen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Beamten anderer Mitgliedstaaten zu dem Thema?

b) Mit welchen EU-Institutionen ist die Bundesregierung im Austausch zum Thema Kryptoassets? Wie oft kam es in den letzten zwölf Monaten zu Treffen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und EU-Institutionen zu dem Thema?

14

Wie viele Personen arbeiten derzeit bei der BaFin bzw. im Bundesfinanzministerium an dem Thema Kryptoassets bzw. Anwendungen der Blockchain-Technologie im Finanzmarkt allgemein? Plant die Bundesregierung, zusätzliches Personal in diesem Bereich aufzubauen?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen