Mögliche Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die BaFin
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Finanzanlagenvermittler sind Dienstleister für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen. Seit 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. einer anerkannten staatlichen Stelle – entweder von der Kreisverwaltung oder dem Gewerbeamt. Zudem müssen sich Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Vermittlerregister ihrer IHK registrieren lassen.
Im Jahr 2017 ließ die Bundesregierung noch verlauten: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern“ (Bundestagsdrucksache 18/11337). Im gemeinsamen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde dann jedoch festgehalten, dass die Aufsicht für Finanzanlagenvermittler zukünftig auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen“ (S. 135: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f GewO? Wie viele dieser Personen haben gleichzeitig eine Erlaubnis nach § 34d GewO?
Wie viele Leute haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jährlich eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f GewO beantragt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Geschäftsvolumen von Finanzanlagenvermittlern nach § 34f GewO in Deutschland?
Wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler wurden 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung angezeigt? Wie groß war das Schadensvolumen dieser Fälle?
Wie viele Mitarbeiter und finanzielle Ressourcen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den IHK bzw. den staatlichen Stellen aufgewendet, um die Aufsicht der Finanzdienstvermittler zu gewährleisten?
Wie viele Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherer und Fonds werden bereits von der BaFin beaufsichtigt (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele so genannte Haftungsdächer gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Welche Mindestkapitalanforderung haben so genannte Haftungsdächer für Finanzanlagevermittler nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Mindestanforderung an Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzanlagevermittler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch ist die Mindesthaftungssumme für Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzanlagevermittler nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch ist die durchschnittliche Prämie für Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzanlagevermittler nach Kenntnis der Bundesregierung?
Bis wann plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der BaFin stellt?
a) Welche konkreten Eckpunkte zu dem Vorhaben sind bereits erarbeitet?
b) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung?
Warum bleibt die Bundesregierung nicht bei ihrer Position von 2017, dass sie nicht beabsichtigt, die Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler zu ändern? Welche neuen wissenschaftlichen, statistischen oder juristischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung erlangt, die eine entsprechende Gesetzesänderung begründen?
Welche Qualitätsverbesserungen würden sich aus Sicht der Bundesregierung durch die BaFin-Aufsicht ergeben?
Wie viel zusätzliches Personal bräuchte die BaFin nach Einschätzung der Bundesregierung, um Finanzanlagenvermittler zu beaufsichtigen?
a) Wie plant die Bundesregierung sicher zu stellen, dass die BaFin ausreichend Fachpersonal akquirieren, ausbilden und einsetzen kann, um die Finanzanlagenvermittler zu überwachen?
b) Mit welchen zusätzlichen dauerhaften (Personal-)Kosten für die BaFin rechnet die Bundesregierung durch die neue Aufsichtstätigkeit für Finanzanlagenvermittler?
c) Mit welchen zusätzlichen einmaligen (Personal-)Kosten für die BaFin rechnet die Bundesregierung durch die neue Aufsichtstätigkeit für Finanzanlagenvermittler?
d) Plant die Bundesregierung, die Vermittler an den Kosten für zusätzliches Personal und Technik bei der BaFin zu beteiligen?
Mit welchen laufenden zusätzlichen Kosten müssen Finanzanlagevermittler rechnen, wenn sie unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden?
Mit welchen Kosten für Sonderprüfungen müssen Finanzanlagevermittler rechnen, wenn sie unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für Finanzanlagevermittler durch die Baufsichtigung durch die Gewerbeämter und die Registrierung bei den IHK?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Marktkonsolidierung bei Finanzanlagenvermittlern durch Verschiebung der Aufsichtskompetenz zur BaFin, und wie bewertet sie diese?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung? Welche Übergangszeiten sind geplant?
Welche weiteren gesetzlichen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung für Finanzanlagenvermittler geplant? Wie ist dabei der Zeitplan der Bundesregierung?