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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Krisenbewältigung bei der Financial Intelligence Unit

(insgesamt 35 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/813005.03.2019

Krisenbewältigung bei der Financial Intelligence Unit

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die im Rahmen der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2017 durchgeführte Verlagerung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) vom Bundeskriminalamt (BKA) zur Generaldirektion Zoll des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) führte nach Einschätzung der Fragesteller zu erheblichen Friktionen bei der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich mit der Situation bei der FIU im Rahmen einer Expertenanhörung im März 2018 sowie im Oktober 2018 und im Januar 2019 in Anwesenheit der Bundesregierung und des Leiters der FIU. Die Fraktion DIE LINKE. legte im Juni 2018 einen Antrag zur zügigen Wiederherstellung einer funktionierenden Zentralstelle in Deutschland vor (Bundestagsdrucksache 19/2592). In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden im Rahmen eines internen Managementplans Veränderungen bei der FIU angestoßen und die im Zeitraum bis August 2018 aufgetretenen Probleme im Rahmen einer Sonderprüfung der Bescheinigenden Stelle untersucht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind seit dem Start der neuen FIU am 26. Juni 2017 bis zum Stichtag 31. Januar 2019 dort jeweils pro Monat eingegangen, und wie viele dieser Meldungen waren seitdem jeweils bis zu einem Monatsende

a) an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden,

b) durch Abstandnahme nicht weiterfolgt worden (und im Monitoring der FIU verblieben),

c) bzw. bei der FIU „in Bearbeitung“ (bitte nach Monaten auflisten)?

2

Wie viele Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Terrorismusfinanzierung sind seit dem Start der neuen FIU bis zum Stichtag 31. Januar 2019 dort jeweils pro Monat eingegangen?

a) Bei wie vielen der Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Terrorismusfinanzierung erfolgte die Übermittlung an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unverzüglich nach Eingang der Verdachtsmeldung?

b) Bei wie vielen der Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Terrorismusfinanzierung erfolgte die Weiterleitung an das BfV zu einem späteren Zeitpunkt infolge eigener Analysen der FIU?

3

Wie viele Verdachtsmeldungen sind seit dem Start der neuen FIU bis zum Stichtag 31. Januar 2019 dort jeweils pro Monat als nach § 46 GwG gekennzeichnete Fristfälle eingegangen?

a) Wie viele dieser Fristfälle sind von der FIU nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen an zuständige Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden, und welche Strafverfolgungsbehörden waren davon betroffen?

b) Welche Volumina umfassten die von der FIU nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen an Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Fristfälle?

c) In wie vielen dieser Fälle hat die FIU Untersagungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 2 GwG ausgesprochen?

4

Wie viele der seit dem Start der neuen FIU bis zum Stichtag 31. Januar 2019 dort eingegangenen Verdachtsmeldungen waren von Verpflichteten nicht als Fristfälle gekennzeichnet, obgleich ein Bezug zu noch nicht ausgeführten Transaktionen vorhanden war?

a) Wie viele solcher nicht durch die Verpflichteten als Fristfälle gekennzeichneten Verdachtsmeldungen mit Bezug zu noch nicht ausgeführten Transaktionen konnte die FIU noch innerhalb einer Frist von drei Tagen an zuständige Strafverfolgungsbehörden weiterleiten?

b) Welche Volumina umfassten diese Meldungen?

c) In wie vielen dieser Fälle hat die FIU Untersagungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 2 GwG ausgesprochen?

5

Wie viele der seit dem Start der neuen FIU bis zum Stichtag 31. Januar 2019 dort eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden aufgrund einer Kontosperrung nicht als Fristfälle registriert, obgleich ein Bezug zu noch nicht ausgeführten Transaktionen vorhanden war?

a) Wie viele dieser Verdachtsmeldungen konnte die FIU innerhalb einer Frist von drei Tagen an zuständige Strafverfolgungsbehörden weiterleiten?

b) Welche Volumina umfassten diese Meldungen?

c) In wie vielen dieser Fälle hat die FIU Untersagungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 2 GwG ausgesprochen?

6

In wie vielen Fällen ist die FIU – wie gegenüber Abgeordneten des Finanzausschusses im Rahmen deren Besuchs bei der FIU am 5. Dezember 2018 angekündigt – in den letzten Monaten auf welche Landeskriminalämter (LKÄ) zugegangen, um von den LKÄ direkt gegenüber der FIU oder gegenüber Dritten angemerkte Verspätungen bei der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen aufzuklären?

7

Welche Maßnahmen hat die FIU infolge dieses Austauschs mit den LKÄ getroffen, um künftig Verspätungen zu vermeiden?

8

Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Verdachtsmeldung insgesamt seit Start der neuen FIU entwickelt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?

9

Bei wie vielen seit dem Start der neuen FIU bis zum Stichtag 31. Januar 2019 dort eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden die operativen Analysestandards der FIU nicht vollumfänglich erfüllt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bzw. die FIU aus den Einschätzungen von Polizeibehörden der Länder (vgl. z. B. Drucksache 19/1958 der Bremischen Bürgerschaft oder Drucksache 18/2092 des Niedersächsischen Landtags), nach denen die Qualität der von der FIU weitergeleiteten Analysen nach wie vor beanstandet wird und fachlich bei der FIU angesiedelte Analysetätigkeiten von Landesbehörden dupliziert werden müssen?

11

Wie viele Verdachtsmeldungen von den unterschiedlichen Verpflichteten nach dem GwG sind im Jahr 2018 bei der FIU eingegangen (bitte nach Verpflichteten-Kategorien gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 16 aufschlüsseln)?

12

Wie viele Verpflichtete nach § 2 GwG waren zum 31. Dezember 2018 jeweils bei der FIU registriert (bitte nach Verpflichteten-Kategorie Nummer 1 bis 16 aufschlüsseln)?

13

Wie viele Verdachtsmeldungen nach § 43 Absatz 2 Satz 2 sind im Jahr 2018 bei der FIU eingegangen?

14

Bei wie vielen im Jahr 2018 eingegangenen Verdachtsmeldungen hat die FIU Verpflichteten nach § 41 Absatz 1 GwG unverzüglich den Eingang der Meldung bestätigt?

15

Bei wie vielen im Jahr 2018 eingegangenen Verdachtsmeldungen hat die FIU Verpflichteten nach § 41 Absatz 2 GwG Rückmeldung zur Relevanz der Meldung übermittelt?

16

Wie viele Verdachtsmeldungen sind im Jahr 2018 bei der FIU jeweils von den Aufsichtsbehörden nach § 44 GwG i. V. m. § 50 GwG eingegangen (bitte nach Behörde und nach Bundesland aufschlüsseln)?

17

Wie viele Verdachtsmeldungen von Finanzbehörden nach § 31b der Abgabenordnung (AO) sind im Jahr 2018 bei der FIU eingegangen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

18

Wie viele natürliche und wie viele juristische Personen aus dem In- und Ausland sind zum Stichtag 31. Januar 2019 im System goAML der FIU geführt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

19

In wie vielen Fällen hat die FIU im Jahr 2018 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GwG als Sofortmaßnahme Transaktionen untersagt bzw. Verfügungen nach § 40 Absatz 1 Satz 2

a) Nummer 1a,

b) Nummer 1b,

c) Nummer 2 und

d) Nummer 3 GwG getroffen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

e) In wie vielen Fällen wurden Anordnungen nach § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a GwG getroffen, bei denen die Transaktion an ein Empfängerinstitut mit Sitz in einem anderen Staat geleitet worden wäre (bitte nach Empfängerstaaten aufschlüsseln)?

f) In wie vielen Fällen wurden Anordnungen nach § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b und Nummer 3 GwG getroffen, bei denen die Transaktion im Zusammenhang mit einer Transaktion aus einem anderen Staat stand (bitte nach Auftraggeberstaaten aufschlüsseln)?

g) Welches Volumen hatten die jeweiligen Transaktionen?

h) Wie viele der ergriffenen Sofortmaßnahmen standen im Zusammenhang mit Fällen mit Bezug zu möglicher Terrorismusfinanzierung?

i) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung bzw. nach Praxis der FIU ein Unterschied zwischen Untersagungen nach § 40 GwG und solchen nach § 46 Absatz 1 Nummer 2 GwG?

20

Welche Maßnahmen hat die FIU im Jahr 2018 ergriffen, um Sofortmaßnahmen wirksamer als bisher zur Einfrierung bzw. Sicherstellung möglicherweise inkriminierter Gelder durch die dafür zuständigen Behörden zu nutzen?

21

Wann wurde das Grundlagenpapier „Risikomanagement“ der FIU fertig gestellt, und welche konkreten operativen Änderungen sind in der Folge bei der FIU umgesetzt worden?

22

Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten welcher Qualifikation ist die zum 1. Oktober 2018 geschaffene Einheit „Risikomanagement“ besetzt, und welche Aufgaben hat die Einheit bisher erfüllt?

23

Wann wurde der Managementplan „Zusammenarbeit zwischen FIU, dem BKA und den LKÄ“ fertig gestellt, und welche konkreten operativen Änderungen sind in der Folge bei der FIU umgesetzt worden?

24

Wann wurde das Gremium „BMI/BMF/BKA/FIU zum fachlichen Austausch und Abstimmung von Handlungserfordernissen sowie umzusetzenden Maßnahmen“ zum ersten Mal einberufen? Wie viele Treffen des Gremiums haben bisher mit welchen Ergebnissen stattgefunden?

25

Bei wie vielen LKÄ haben bis zum 31. Januar 2019 jeweils wie viele Beschäftigte der FIU wie lange Hospitationen durchgeführt? Wie viele Beschäftigte der FIU haben wie lange Hospitationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt?

26

Wie viele Polizisten bzw. Verbindungsbeamte der Polizei wie vieler LKÄ haben bis zum 31. Januar 2019 jeweils wie lange Hospitationen bei der FIU durchgeführt? Wie viele Mitarbeiter der BaFin haben wie lange Hospitationen bei der FIU durchgeführt?

27

Bei wie vielen LKÄ hat die FIU bis zum 31. Januar 2019 jeweils wie viele Verbindungsbeamte der FIU dauerhaft eingesetzt?

28

In wie vielen Fällen wurden Beamte in Verbindungsstellen der FIU bei LKÄ abgeordnet?

29

Wie hat sich der Personalbestand der FIU seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1959 bis 31. Januar 2019 entwickelt?

a) Wie viele Planstellen wurden im Jahr 2018 durch Beschäftigte mit welcher beruflichen Herkunft und welcher Qualifikation besetzt?

b) Wie viele Planstellen wurden mit Beamten des gehobenen und höheren Dienstes bzw. vergleichbaren Tarifbeschäftigten seit der Verlagerung der FIU zum Zoll besetzt, die nicht der Zollverwaltung angehörten?

c) Welche Qualifizierungen und Schulungen des Personals für die Erfüllung der FIU-Aufgaben sind im Jahr 2019 geplant?

d) Wie ist die weitere Besetzung von Planstellen im Jahr 2019 geplant?

e) In welchem Umfang greift die FIU aktuell noch auf Geschäftsaushilfen zurück, und in welchem Umfang ist dies weiterhin geplant?

30

Besteht die Organisationseinheit „FIU-alt“ beim BKA weiter, und welche Aufgaben mit wie vielen Vollzeitäquivalenten erfüllt diese? Welche Aufgaben nehmen die früheren Beschäftigten der FIU-alt beim BKA seit Verlegung der FIU zum Zoll wahr?

31

Wie hat sich der Zugriff der FIU für Analyse- und Abgleichvorgänge auf in- und ausländische (auch EU-)Datenbanken bzw. die technische Umsetzung dieser Zugriffe seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1959 verändert bzw. erweitert?

a) Für welche der von Experten, wie der Gewerkschaft der Polizei, geforderten Zugriffsrechte plant die Bundesregierung auch perspektivisch keinen Zugang für die FIU, und warum nicht (www.gdp-zoll.de/wp-content/uploads/2019/01/FiPoMail.pdf, S. 3)?

b) Für welche Datenbanken plant die Bundesregierung neben einem automatisierten oder anfragebasierten Abgleich zusätzlich eine direkte Recherchemöglichkeit für Beschäftigte der FIU für die Analyseerstellung?

32

Plant die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode eine Gesetzesinitiative, um den Zugriff der FIU auf alle polizeilichen Datenbestände der Länder zu ermöglichen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und in welcher Form nach aktuellem Planungsstand?

33

Welche Verbesserungen haben sich bei der Kommunikation zwischen Strafverfolgungsbehörden und der FIU bezüglich „Treffern“ in besonders geschützten Daten der Polizeibehörden seit dem an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages übermittelten Sachstandsbericht vom 9. Oktober 2018 ergeben?

a) Welche Bundesländer haben eine automatische Benachrichtigung der FIU in solchen Fällen in den entsprechenden Konsultationen zwischen FIU bzw. Bundesregierung und Ländervertretern abgelehnt?

b) Wie viele Treffer in entsprechenden Datenbanken schätzt die FIU insgesamt für das Jahr 2018, und von welcher Rückmeldequote geht sie aus, nachdem in der Sitzung des Finanzausschusses vom 17. Oktober 2018 zum damaligen Zeitpunkt seitens der FIU von ca. 1 600 Treffern und einer Quote von 20 Prozent die Rede war?

c) Welche (auch gesetzgeberischen) Maßnahmen plant die Bundesregierung aktuell, um der Problematik Abhilfe zu verschaffen und eine deutliche Verbesserung der Rückmeldequote zu erreichen, die die Grundlage für eine risikoadäquate Bewertung von Verdachtsmeldungen durch die FIU bildet?

34

Besteht mittlerweile eine Möglichkeit des automatisierten Datenabrufs durch das BfV sowie die Strafverfolgungsbehörden bei der FIU, bzw. welche Fortschritte wurden in dieser Frage seit Oktober 2018 erzielt?

35

Inwiefern fördert die FIU aktiv die enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und der FIU im Rahmen eines multidisziplinären Ansatzes bei der Geldwäschebekämpfung, insbesondere bezüglich von Informationen, welche der BaFin bei ihrer geldwäscherechtlichen Prüfungstätigkeit nach § 44 des Kreditwesengesetzes dienlich sind?

a) In wie vielen Fällen hat die FIU im Jahr 2018 gemäß § 32 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 GwG von Amts wegen personenbezogene Daten an die BaFin übermittelt?

b) In wie vielen Fällen hat die FIU im Jahr 2018 gemäß § 32 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 GwG auf Ersuchen der BaFin personenbezogene Daten an die BaFin übermittelt?

c) Nach welchen Kriterien werden Datenübermittlungen von Amts wegen gegenüber der BaFin vorgenommen? Gibt es hierfür bei der FIU Verwaltungsvorschriften? Falls dies nicht der Fall ist, sind solche – ggf. in Abstimmung mit der BaFin – geplant? Wenn nein, warum nicht?

d) Tauschen BaFin und FIU Verbindungsbeamte aus? Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht?

Berlin, den 14. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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