Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Verwaltungsaufwandes durch das Kulturgutschutzgesetz 2016
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Entsprechend des gesetzlichen Auftrages in § 89 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) legte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Mitte Januar 2019 einen „Bericht zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern – zwei Jahre Kulturgutschutzgesetz“ (Bundestagsdrucksache 19/7145, im Folgenden „Bericht“) vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Aus welchen Gründen wurden zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes „mangels entsprechender Anträge bzw. Handlungsnotwendigkeiten noch nicht alle den Ländern zugewiesenen Verwaltungsverfahren durchgeführt“ (Bericht, S. 9)?
Mit welcher Begründung wurden folgende Verwaltungsverfahren noch nicht umgesetzt:
a) Ankaufsprüfverfahren nach § 23 Absatz 6 bis 8 KGSG;
b) Einziehungsverfügung nach §§ 37, 38 KGSG;
c) Mitteilungen an die Gewerbeaufsicht nach § 47 KGSG;
d) Zustimmung zur Verwertung von Kulturgut gemäß § 86 KGSG?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsvorgaben quantifizierbar sind (Bericht, S. 15)? Wird das Gesetz damit – aufgrund der von der Bundesregierung getroffenen Aussage (Bericht, S. 15) – nur in Teilen umgesetzt?
Warum erhält die Kulturstiftung der Länder (KSL) vom Bund von 2017 bis Ende 2018 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 70 000 Euro – unter anderem zum Ausgleich von künftigen Mehraufwänden durch maßgeblich durch die KSL zu betreuenden Ankaufsverfahren nach § 23 Absatz 6 bis 8 KGSG –, obwohl das Verfahren noch nicht umgesetzt wurde (Bericht, S. 17 und 19)?
Sofern dieser Zuschuss nicht für das Ankaufsverfahren genutzt wurde, wofür wurden und werden die Mittel stattdessen verwandt?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung über die im Bericht S. 21 gegebenen Gründe (Anlaufphase) weitere Argumente, warum es im Berichtszeitraum lediglich sechs Eintragungsverfahren in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach §§ 7, 14, 16 und 17 KGSG gab?
Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den sechs Eintragungsverfahren national wertvollen Kulturguts im Berichtszeitraum?
a) Sind diese an der Grenze aufgefallen?
b) Wenn ja, für wie viele der sechs Eintragungsverfahren war der Antrag einer Ausfuhrgenehmigung ursächlich?
c) Wie viele der sechs Eintragungsverfahren fanden außerhalb des Ausfuhrprocederes statt?
d) Weshalb kam es trotz der sechs Eintragungsverfahren zu lediglich fünf Eintragungen?
Gibt es seitens der Bundesregierung weitere – über die im Bericht auf den Seiten 16 und 19 f. genannten Begründungen hinaus – Argumente, warum die Bundesregierung langfristig wieder von zehn Eintragungen aus privater Hand pro Jahr ausgeht?
Um welche Kunstgegenstände handelt es sich?
Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zu den fünf Rückgabeverfahren auf Grundlage der §§ 50 ff. KGSG und elf freiwilligen Rückgaben (Bericht, S. 35 ff.)?
a) Wie viele Rückgaben sind auf die im Bericht genannten 25 Sicherstellungsverfügungen (Bericht, S. 34) seit Inkrafttreten zurückzuführen?
b) Wie schätzt die Bundesregierung mit Blick auf die Anzahl der Rückgabeverfahren nach §§ 50 ff. KGSG die vor der Gesetzesnovelle von ihr getroffene Aussage ein, dass Deutschland die Drehscheibe des illegalen Kunsthandels sei (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturstaatsministerin-gruetters-zu-den-aktuellen-herausforderungen-im-kulturgutschutz-421592)?
c) Wie viele der fünf Rückgabeverfahren endeten mit einer Rückgabe an den Herkunftsstaat?
Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den 38 geprüften Sicherstellungen (§§ 33 ff., § 81 Absatz 5 KGSG) pro Jahr, von denen ca. in einem Drittel der Fälle auch verfügt wurde (Bericht, S. 6)?
In wie vielen der 25 Sicherstellungsverfahren im Beobachtungszeitraum hat sich der Verdacht eines drohenden Einfuhrverstoßes (24 Fälle nach §§ 28, 30 KGSG) bzw. Ausfuhrverstoßes (ein Fall nach §§ 28, 30 KGSG) bewahrheitet (Bericht, S. 34)?
Wie viele Einzelobjekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich pro Verfahrensantrag bei Ausfuhr-, Eintragungs- und Feststellungsverfahren (sog. Negativtest) eingereicht worden (Bericht, S. 15 f.)?
Wie viele Objekte wurden durchschnittlich pro Antrag eingereicht?
In welcher Höhe (durchschnittlich pro Antrag) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Länder Bearbeitungsgebühren bei Antragstellung erhoben?
Hat die Bundesregierung über die im Bericht genannten (S. 17) noch hinausgehende Begründungen, warum die Mehrbelastungen bei den Ländern in Höhe von 324 000 Euro pro Jahr mit 610 000 Euro pro Jahr vom Bund an die Länder kompensiert werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in § 14 Absatz 2 KGSG geforderten Sachverständigenausschüsse der Länder (Bericht, S. 24) vollständig neu berufen wurden?
a) Wenn diese noch nicht vollständig berufen wurden, in welchen Ländern noch nicht?
b) Wenn diese noch nicht vollständig berufen wurden, warum nicht?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Sachverständigenausschüssen der Länder bei Bewertung von Objekten, für die die Ausschussmitglieder selbst über keine Expertise verfügen, externer Rat durch ausgewiesene Fachleute hinzugezogen?
Wenn ja, wie oft?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum in einigen Ländern neben einem „Sachverständigenausschuss für Kulturgut“ ein „Sachverständigenausschuss für Archivgut“ berufen wurde (z. B. für das Land Berlin, www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/Service/Sachverstaendigenausschuesse/SV_Ausschuss_ Laender/Laender.html?nn=8513020)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum dies in einigen Länder der Fall ist und warum in anderen Ländern nicht (Bericht, S. 24)?
Woran liegen nach Ansicht der Bundesregierung die geringeren Gesamtaufwendungen für den Betrieb des Internetportals nach § 4 KGSG, da statt den geplanten 130 000 Euro pro Jahr nur 60 000 Euro pro Jahr verausgabt wurden, von denen nur 35 500 Euro als Mehraufwendungen zu qualifizieren sind (Bericht, S. 39)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein hoher Anteil des Aufwandes auf die Einrichtung der Datenbank entfallen und diese als Einmalaufwendungen nicht berücksichtigt wurden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Minderausgabe?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Internetdatenbank nicht nur den aktuellen Gesetzgebungsstand wiedergeben muss, sondern auch den historischen, da die Mehrzahl der eingeführten Kulturgüter nicht direkt aus dem Herkunftsland stammen, so dass im Zeitpunkt der Einfuhr nach Deutschland die Ausfuhr aus dem Herkunftsland teilweise schon vor Jahrzehnten stattgefunden hat?
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortung nach § 4 Absatz 1 und 2 KGSG vor, gemeinsam mit den Ländern die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes der Länder zu überarbeiten, um Standards zu setzen und z. B. dem Verbleiben von Kulturgut auf der Liste, deren Eintragung nicht mehr aktuell ist, entgegenzuwirken (siehe: „Die Datenleiche in Deutschland“, Olga Kronsteiner, in: Handelsblatt Dezember 2018, Nr. 242, S. 81)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass das Internetportal noch nicht den Ansprüchen entspricht, die geplant waren?
Wenn ja, woran liegt dies?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Exporte von der ersten Lesung im Deutschen Bundestag und dem Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes 2016 im Vergleich zu den letzten fünf Jahren vor der ersten Lesung durchschnittlich entwickelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Händler in Folge der durch das Kulturgutschutzgesetz entstandenen Mehraufwendungen abgewandert sind respektive ihre Geschäftstätigkeit verlagert oder eingestellt haben?