Verfahrensstand der ePrivacy-Verordnung
der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Neuregelung des Umgangs mit Kommunikationsdaten und des Online-Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung beschäftigt nun schon mehrere Ratspräsidentschaften. Sowohl die bulgarische als auch die österreichische und jetzt auch die aktuelle rumänische Ratspräsidentschaft haben jeweils für sich angekündigt, den europäischen digitalen Binnenmarkt und insbesondere die ePrivacy-Verordnung inhaltlich und verfahrenstechnisch voranbringen zu wollen. Die ePrivacy-Verordnung ist ursprünglich als datenschutzrechtlicher Komplementär zur Datenschutz-Grundverordnung avisiert worden. Es steht zu erwarten, dass die Unternehmen ausreichend Zeit brauchen werden, um angemessen auf die Regelungen reagieren zu können. Im Sinne klarer Regeln für den Standort Europa und im Sinne der Planungssicherheit für unternehmerische Chancen und Risiken ist es unerlässlich, über den Fortgang der ePrivacy-Verordnung informiert zu werden. Diese Information wird durch die nahende Europawahl im Mai 2019 nach Ansicht der Fragesteller umso dringlicher, da Zeitpläne und die Klärung dringender Fragen durch parlamentarische Diskontinuität für viele Unternehmen offen bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche konkreten Bemühungen zum Abschluss der ePrivacy-Verordnung sind von der österreichischen Ratspräsidentschaft unternommen worden, und wie steht die Bundesregierung zu diesen Maßnahmen?
Nachdem die rumänische Ratspräsidentschaft angekündigt hatte, die Themenfelder rund um den digitalen Binnenmarkt voranzutreiben, inwiefern sind diesbezüglich Maßnahmen unternommen worden?
a) Welche konkreten Maßnahmen und Änderungen sind von der rumänischen Ratspräsidentschaft zu erwarten?
b) Ist ein Abschluss der Verhandlungen vor der Europawahl zu erwarten? Falls ja, welcher Zeitplan wird hierbei zugrunde gelegt, und falls nein, welche Gründe haben dazu geführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Grundsatz der Diskontinuität auf europäischer Ebene?
a) Führt nach Ansicht der Bundesregierung die Europawahl zu einer Diskontinuität (bitte Antwort begründen)?
b) Wird konkret die ePrivacy-Verordnung von einer möglichen Diskontinuität durch die Europawahl betroffen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verhandlungen mit dem letzten Stand aufgenommen werden oder neu beginnen?
c) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung im Falle eines neuen Verhandlungsbeginns, und wären nach Ansicht der Bundesregierung gravierende Änderungen zu erwarten?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung das im Rahmen der ePrivacy-Verordnung diskutierte Kopplungsverbot (Nutzung kostenloser Dienste gegen Einwilligung zum Tracking), anders als das Europäische Parlament, für nicht legitim (Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 (politischer Teil), S. 30)?
a) Befindet sich die Bundesregierung dazu im konkreten Austausch, und falls ja, mit wem, und falls nein, warum nicht?
b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich die eigene Ansicht gegenüber der Ansicht des Europäischen Parlaments in der finalen Version der Verordnung durchsetzen wird, und falls ja, warum?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die ePrivacy-Verordnung die Realität und die Bedürfnisse der Wirtschaft – insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen – berücksichtigt?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die ePrivacy-Verordnung inhaltlich und strukturell kohärent zur Datenschutz-Grundverordnung, und falls nicht, in welchen Punkten gibt es Differenzen, und ist eine entsprechende Angleichung vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fragesteller die ePrivacy-Verordnung im Gegensatz zur Datenschutz-Grundverordnung überwiegend auf die Einwilligung als Erlaubnistatbestand abstellen vermag?
a) Kommt es aus Sicht der Bundesregierung hierbei zu einer Einwilligungsmüdigkeit im Sinne eines uninformierten Drückens des Bestätigen-Buttons, und wie kann dem entgegengewirkt werden?
b) Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einwilligung als Erlaubnistatbestand bezüglich der sogenannten Maschine zu Maschine (M2M)-Kommunikation, und glaubt die Bundesregierung, dass bei M2M-Kommunikation praxistauglich eine Einwilligung in sinnvoller und rechtlich haltbarer Weise eingeholt werden kann?
Welche regulatorischen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei interessenbasiertem Third-Party Advertising im Rat?
Sind die beteiligten Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bezüglich der regulatorischen Ziele von interessenbasiertem Third-Party Advertising derselben Meinung, und falls nicht, wie stellen sich die unterschiedlichen Meinungen dar?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen die Einbeziehung von interessenbasiertem Third-Party Advertising auf werbefinanzierte Geschäftsmodelle der Medienbranche und somit auf das medienpluralistische Angebot im Internet hat, und falls nicht, auf welcher Grundlage basieren die regulatorischen Ziele der Bundesregierung?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Bund bei Verhandlungen im Rat zur Gesetzgebung zu werbefinanzierten Geschäftsmodellen mit Auswirkungen auf das medienpluralistische Angebot im Internet ein Einvernehmen mit den Ländern im Sinne des Lindauer Abkommens suchen muss, und falls nicht, wer ist nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der Meinungsvielfalt im Internet gesetzgebungsbefugt?
Soll nach Ansicht der Bundesregierung der Schutz nicht-personenbezogener Kommunikationsmetadaten der geplanten ePrivacy-Verordnung kongruent zum Schutz personenbezogener Daten entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung ausgestaltet sein?
a) Falls nicht, was sind die Gründe dafür, und kann nach Ansicht der Bundesregierung dennoch ein ganzheitlicher Schutz mittels ePrivacy-Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der kongruenten Ausgestaltung die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte von Privatsphärenschutz in der ePrivacy-Verordnung und Schutz der informationellen Selbstbestimmung in der Datenschutz-Grundverordnung?
Welche Auswirkungen – mit Blick auf die Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung insgesamt und insbesondere auf das interessenbasierte Third-Party Advertising – hat nach Meinung der Bundesregierung das Ergebnis des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofes im Fall Breyer/Bundesregierung (Rs. C-582/14 & C 582/14 REC) auf die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind?