[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. April 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9194
19. Wahlperiode 08.04.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/8226 –
Verwendung von Huawei-Technologie in deutschen Mobilfunknetzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. Februar 2019 äußerte sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu den
Sicherheitsbedenken gegenüber der Netzwerktechnologie des chinesischen
Telekommunikationsausrüsters Huawei Technologies Co., Ltd. (im Folgenden:
Huawei). Im Rahmen einer Diskussion mit Studenten in Tokio sagte sie, dass
man mit der chinesischen Regierung darüber sprechen müsse, dass „eben nicht
die Firma einfach die Daten an den Staat abgibt“. Außerdem müsse klargestellt
sein, dass „wenn man in Deutschland arbeitet, dass der chinesische Staat nicht
auf alle Daten aller chinesischen Produkte zugreifen kann“ (
www.spiegel.
de/netzwelt/netzpolitik/huawei-beteiligung-am-5g-ausbau-angela-merkel-
nennt-in-japan-bedingung-a-1251592.html).
Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent der Haushalte in Deutschland im jeweiligen
Bundesland mit 5G-Netz (mindestens 100 Mbit pro Sekunde beim Download)
versorgt sein (Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018).
Die Technologie für z. B. das 4G-Netz in Deutschland kommt zum Teil von
Huawei. Auch bei dem Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes wäre die Nutzung von Huawei-
Technologie denkbar (
www.zeit.de/politik/ausland/2018-12/5g-netz-
mobilfunkhuawei-deutschland-china-telekom-sicherheit/komplettansicht).
Laut „Tagesschau“ äußerte sich der ehemalige Präsident des
Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, mit folgenden Worten: „Wer diese
Technologie bereitstellt, ist auch in der Lage, Kommunikation abzuhören. Man
kann Sicherheitssysteme einbauen, aber das Risiko bleibt (
www.tagesschau.de/
wirtschaft/huawei-telekommunikation-netzausbau-101.html).“ Das „ARD-
Hauptstadtstudio“ gibt zudem an, dass deutsche Sicherheitsbehörden aufgrund der
Sorge vor Backdoors für einem Ausschluss von Huawei beim Aufbau des
deutschen 5G-Netzes votieren (
www.computerbase.de/2019-01/huawei-5g-
ausschlussdeutschland/).
Die „Bloomberg Media Group“ berichtet unter Berufung auf ein internes Papier,
die Deutsche Telekom befürchte, dass sich der Bau von 5G-Netzen bei einem
Ausschluss von Huawei um mindestens zwei Jahre verzögern könnte (vgl.
Frankfurter Allgemeine vom 30. Januar 2019, S. 15).
1. Welche Gespräche gab es seit Beginn des Jahres 2018 zwischen Vertretern
der Bundesregierung und Vertretern von Huawei?
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Gespräche der
Leitungsebene und erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Darüber hinaus pflegen die
Bundeskanzlerin, Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und
Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre aufgabenbedingt in jeder Wahlperiode Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Vertreterin bzw. Vertreter der Bundesregierung Datum Name des Unternehmens etc.
Bundeskanzleramt
Gespräch
Staatsministerin Dorothee Bär
12.11.2018 Huawei
Gespräch
Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun
22.11.2018 Huawei
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Gespräch
Parlamentarischer Staatssekretär
Prof. Dr. Günter Krings
18.05.2018 Huawei
Gespräch
Staatssekretär Klaus Vitt
14.06.2018 Huawei
Gespräch
Staatssekretär Klaus Vitt
08.08.2018 Huawei
Gespräch
Parlamentarischer Staatssekretär
Prof. Dr. Günter Krings
16.11.2018 Huawei
Gespräch
Staatssekretär Klaus Vitt
19.11.2018 Huawei
Gespräch
Staatssekretär Klaus Vitt, Parlamentarischer
Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings
11.03.2019 Huawei
Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur
Gespräch
Parlamentarischer Staatssekretär Steffen Bilger
16.07.2018 Huawei
Tagung
Bundesminister Andreas Scheuer
13.11.2018 High-Level-Sitzung der Plattform 1 des
Digital-Gipfels mit Huawei, Ericsson, Nokia
u. a.
Gespräch
Staatssekretär Guido Beermann
28.11.2018 Gespräch mit Huawei im Rahmen einer
China-Reise
2. Welche Gespräche gab es seit Beginn des Jahres 2018 zwischen Vertretern
der Bundesregierung und Vertretern von Netzwerkausrüstern im Bereich der
5G-Technologie hinsichtlich des deutschen 5G-Netzausbaus?
Mit Verweis auf die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 1 haben nach den
vorliegenden Informationen auf Leitungsebene folgende Gespräche
stattgefunden:
Vertreterin bzw. Vertreter der
Bundesregierung
Datum Name des Unternehmens etc.
Bundeskanzleramt
Gespräch
Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun
09.11.2018 Cisco
Gespräch
Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun
16.01.2019 Ericsson u. a.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Podiumsdiskussion
Bundesministerin Brigitte Zypries
30.01.2018 Diskussion im Rahmen des 11. Bitkom-
Forums Telekommunikation und Medien mit
Nokia u. a.
Gespräch
Bundesminister Peter Altmaier
02.11.2018 Gespräche mit Nokia im Rahmen einer
Auslandsdienstreise nach Tokio und Jakarta
Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur
Tagung
Bundesminister Andreas Scheuer
13.11.2018 High-Level-Sitzung der Plattform 1 des
Digital-Gipfels mit Huawei, Ericsson, Nokia u. a.
Unternehmensbesuch
Bundesminister Andreas Scheuer
08.02.2019 Gespräch mit Ericsson im Rahmen des
Besuchs des Testfelds Connected Mobility
3. Welche europäischen Unternehmen sind nach Ansicht der Bundesregierung
neben Huawei aus China oder auch anderen Netzwerkausrüstern
beispielsweise aus den USA dazu in der Lage, Komponenten für den Ausbau der
deutschen 5G-Netze bereitzustellen?
Unter „Netzwerkausrüster“ im Sinne der Fragestellung werden Unternehmen
verstanden, die spezialisierte Lösungen für die Kern- und Zugangsnetze der in
Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber liefern (sog. Original Equipment
Manufacturer; OEM). Lieferanten von Halbleiterbauelementen, Antennen,
Leistungsverstärkern, Servern für allgemeine Anwendungen oder Einzelteilen
(weitere Ebenen in der Zulieferkette und Lieferanten von universellen
Standardkomponenten) werden nicht berücksichtigt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung sind die folgenden
europäischen Netzwerkausrüster im Sinne der Fragestellung in der Lage, Komponenten
für den Ausbau der deutschen 5G-Netze zu liefern:
Telefonaktiebolaget L. M. Ericsson
Nokia Networks B. V.
4. Welche deutschen Netzwerkausrüster, die Komponenten zum Aufbau der
5G-Technologie bereitstellen könnten, sind der Bundesregierung bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stellen die folgenden in Deutschland
ansässigen Konzerntöchter und Landesgesellschaften bzw. die mit ihnen verbundenen
Unternehmen Komponenten im Sinne der Fragestellung bereit:
Cisco Systems GmbH
Ericsson Deutschland GmbH
Huawei Technologies Deutschland GmbH
Juniper Networks GmbH
Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG
Samsung Electronics GmbH
ZTE Deutschland GmbH.
5. Plant die Bundesregierung, sogenannte No-Spy-Klauseln in Verträgen mit
Lieferanten kritischer digitaler Infrastrukturen auszuweiten, und für wie
effektiv hält die Bundesregierung solche Klauseln?
Die Bundesregierung schließt keine Verträge mit Lieferanten von Komponenten
zur Verwendung in kommerziellen Mobilfunknetzen. Sie beabsichtigt eine
Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, mit Regelungen für Kritische Infrastrukturen und zur Vertrauenswürdigkeit
von Herstellern Kritischer Kernkomponenten, die in kritischen Infrastrukturen
zum Einsatz kommen. Kritische Kernkomponenten, die in Kritischen
Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen nur von vertrauenswürdigen Lieferanten/
Herstellern bezogen werden dürfen. Diese Verpflichtung soll für die gesamte Lieferkette
gelten und unter anderem auch eine Erklärung der jeweiligen Zulieferer im Sinne
einer „No-Spy-Klausel“ umfassen.
Die Erklärung der Hersteller/Lieferanten wird durch Maßnahmen flankiert, die
eine Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit bestmöglich sicherstellen soll
(Effektivität). Diese Maßnahmen werden im Rahmen der beabsichtigten
Produktzertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
noch festgelegt.
6. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass ein Ausschluss von Huawei-
Technik zur Verzögerung beim 5G-Mobilfunknetzausbau in Deutschland führen
könnte?
Der Aufbau der 5G-Infrastruktur beruht maßgeblich auf einer softwaregestützten
Erweiterung der bereits im Netz betriebenen 2G-/3G-/4G-Systemtechnik. Dies
gilt für die von sämtlichen Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland eingesetzte
Systemtechnik sämtlicher Hersteller gleichermaßen. Für den Fall, dass ein Tausch
eines signifikanten Anteils der Bestandstechnik in den Mobilfunknetzen vor dem
5G-Rollout notwendig werden sollte, könnten möglicherweise Verzögerungen
eintreten.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken der Verwendung von
Netzwerktechnik durch Huawei oder andere außereuropäische Anbieter für
Spionageaktivitäten und gezielte Netzstörungen ein, und auf welche
Prüfmethoden stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die grundsätzliche Möglichkeit, Netzwerktechnik für Spionageaktivitäten und
gezielte Netzstörungen zu missbrauchen kann nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden.
Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter von öffentlich
zugänglichen Telekommunikationsdiensten obliegt eine gesetzliche Pflicht zur
Meldung beträchtlicher Sicherheitsvorfälle, § 109 Absatz 5 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG). Hierzu wurde ein Mitteilungssystem eingerichtet, in das die
Bundesnetzagentur (BNetzA) und das BSI eingebunden sind. Nach den dort
vorliegenden Erkenntnissen setzen größere Netzwerkbetreiber bereits heute gezielt
netzwerkforensische Methoden ein, um bestimmte Unregelmäßigkeiten zu
erkennen und abzustellen.
8. Welche weiteren Risiken sieht die Bundesregierung bei Beteiligungen an
sensibler Infrastruktur durch außereuropäische Unternehmen wie
beispielsweise Huawei, und unterscheidet die Bundesregierung bei diesen Risiken
zwischen Kernnetz und Zugangsnetz?
Soweit mit dem Begriff der „sensiblen Infrastruktur“ auf Kritische
Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) und die in diesen eingesetzten Komponenten abgestellt wird, gilt
Folgendes: Durch die Regelungen des BSIG – insbesondere § 8a BSIG – werden die
Betreiber der Kritischen Infrastrukturen verpflichtet, bestimmte
Sicherheitsvorgaben einzuhalten.
Grundsätzlich ist die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben unabhängig vom
Herkunftsland der eingesetzten Komponenten.
Soweit auf die Sicherheit der Telekommunikationsnetze abgestellt wird, haben
Betreiber und Diensteanbieter grundsätzlich bestimmte technische und
organisatorische Präventionsmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehören die Erstellung von
Sicherheitskonzepten und die Benennung von Sicherheitsbeauftragen. Die
Sicherheitskonzepte beinhalten eine Risikoanalyse und haben aufzuzeigen, von
welchen Gefahren auszugehen ist, § 109 Absatz 4 TKG.
Zudem plant die Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung des
Sicherheitskataloges nach § 109 Absatz 6 TKG, dass sicherheitsrelevante Netz- und
Systemkomponenten (kritische Kernkomponenten) nur nach einer geeigneten
Abnahmeprüfung bei Zulieferung eingesetzt werden dürfen sowie regelmäßig
Sicherheitsprüfungen unterzogen werden müssen. Die Definition der sicherheitsrelevanten
Komponenten (kritische Kernkomponenten) erfolgt einvernehmlich zwischen
BNetzA und BSI. Dabei wird auch eine Differenzierung zwischen Kern- und
Zugangsnetz zu prüfen sein.
Die in der Antwort zu Frage 5 erwähnten Maßnahmen zur Vertrauenswürdigkeit
von Herstellern Kritischer Kernkomponenten in Kritischen Infrastrukturen sollen
für Zulieferer grundsätzlich Anwendung finden.
9. Führt die Bundesregierung einen Sicherheitskatalog bei sensiblen
Infrastrukturen wie dem Mobilfunknetz, und falls nein, plant die Bundesregierung,
einen solchen anzulegen?
Die BNetzA erstellt im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen Katalog von
Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und
Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten als
Grundlage für das Sicherheitskonzept nach Absatz 4 und für die zu treffenden
technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen nach den Absätzen 1 und
2 (siehe § 109 Absatz 6 S. 1 TKG). Der Katalog von Sicherheitsanforderungen
ist hersteller- und technologieneutral. Sämtliche hierin enthaltenen
Anforderungen gelten demnach für sämtliche Systemtechnik sämtlicher Hersteller. Derzeit
wird der Katalog mit Blick auf Netze und Dienste, von denen ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial ausgehen könnte, überarbeitet.
Die BNetzA erstellt im Benehmen mit dem BSI gemäß § 11 Absatz 1a und 1b
Energiewirtschaftsgesetz analoge Sicherheitskataloge für Energienetze und
Energieanlagen.
10. Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung die Möglichkeit, dass
Huawei oder andere außereuropäische Anbieter sogenannte Backdoors, in
ihrem Source-Code programmieren, um Zugriff auf das deutsche
Mobilfunknetz zu erhalten?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 wird verwiesen.
11. Welche gesetzlichen Bestimmungen sind der Bundesregierung bekannt,
durch die außereuropäische Staaten Netzwerkausrüster in ihrem
Einflussbereich dazu verpflichten können, mit den jeweiligen nationalen
Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten und zu diesem Zweck beispielsweise einen
Zugriff auf Daten über die von den Ausrüstern verbaute Technik zu
ermöglichen?
Die Bundesregierung führt keine systematische Übersicht über gesetzliche
Bestimmungen, mit denen außereuropäische Staaten die Zugriffsmöglichkeiten der
jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörden auf Netzwerkbetreiber regeln.
12. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass ausländische Regierungen
nicht über gesetzliche oder technische Möglichkeiten auf Daten
ausländischer Telekommunikationsprodukte, die in Deutschland im Einsatz sind,
zugreifen können?
Im Zuge der geführten Diskussionen um die Netzwerksicherheit – gerade der
zukünftigen 5G-Mobilfunknetze – hat die BNetzA, gemeinsam mit dem BSI und
dem BfDI die Eckpunkte für den zu überarbeitenden Katalog nach § 109 Absatz 6
TKG im Hinblick auf den bevorstehenden 5G-Ausbau abgestimmt und am
7. März 2019 veröffentlicht. Dieser umfassende Ansatz fördert die Einhaltung
von Sicherheitsanforderungen für den gesamten Telekommunikationsbereich,
indem entsprechende Maßnahmen nicht lediglich auf 5G-Netze fokussieren,
sondern auch auf bereits bestehende Netztechnik (sämtliche Technologien sämtlicher
Hersteller), auf der 5G aufsetzt, sowie auf das Verhalten von Endgeräten in diesen
Netzen. Insbesondere für Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen
mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sollen Sicherheitsanforderungen spezifiziert
werden, die bei der Festlegung von angemessenen technischen Vorkehrungen
oder sonstigen Maßnahmen zu beachten sein werden. Die Einhaltung der im
Sicherheitskatalog festgelegten Anforderungen ist verbindlich. Sofern der Katalog
Sicherheitsziele vorgibt, die auf unterschiedliche Weise erreicht werden können,
müssen die verpflichteten Betreiber den Nachweis dafür erbringen, dass mit den
von ihnen ergriffenen Maßnahmen das Ziel äquivalent erreicht wird.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen.
13. Welcher technischen Möglichkeiten bedient sich die Bundesregierung, um
zu überprüfen, ob Sicherheitsrisiken, wie in den Fragen 7, 8 und 10
beschrieben, bestehen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten und den Zeitaufwand für
solche Überprüfungen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen.
14. Wie hat sich die Bundesregierung vergewissert, dass mit Huawei-
Technologie ausgestattete 3G- und 4G-Mobilfunknetze in Deutschland sicher sind?
Die BNetzA prüft als zuständige Behörde gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag
regelmäßig die Sicherheitskonzepte der Telekommunikationsnetzbetreiber
dahingehend, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit und Vertraulichkeit
der Netze eingehalten werden.
Erkenntnisse bezüglich Sicherheitsrisiken durch bestimmte Hersteller von 3G-
oder 4G-Systemkomponenten gewinnt die BNetzA implizit in Form der
Auswertung eingegangener Meldungen gemäß § 109 Absatz 5 TKG. Diese Meldungen
basieren u. a. auf netzwerkforensischen Methoden im Herrschaftsbereich der
Netzbetreiber und aus ihnen ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte für
gezielte Verletzungen deutscher gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird
generell auf die erläuterten Präventions- und Meldepflichten verwiesen, siehe die
Antworten zu den Fragen 5 und 7.
15. Wie ordnet die Bundesregierung die Entscheidung der amerikanischen,
australischen und neuseeländischen Regierungen, für ihren 5G-Netzausbau auf
Technologie von Huawei zu verzichten (
www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/
2019-01/huawei-chinesisches-unternehmen-usa-spionage-vorwuerfe-
iransanktionen/komplettansicht), geopolitisch ein?
Die Bundesregierung steht zu diesem wie auch zu weiteren sicherheitsrelevanten
Themen mit ihren europäischen Partnern sowie der US-amerikanischen,
australischen und neuseeländischen Regierung in engem Austausch.
16. Welche Koordinierung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten plant die
Bundesregierung in Bezug auf die Sicherheit der eingesetzten Komponenten und
die Auswahl von Netzwerkausrüstern beim Aufbau der 5G-Netze?
Die Bundesregierung tauscht sich intensiv mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu
Fragen der Netzsicherheit – gerade im zukünftigen 5G-Bereich – aus. Der
Austausch erfolgt sowohl bi- als auch multilateral sowie in den einschlägigen EU-
Gremien.
Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben in
ihrer Gemeinsamen Mitteilung vom 12. März 2019 die Veröffentlichung einer
Empfehlung an die Mitgliedsstaaten angekündigt, mit der ein gemeinsamer EU-
Ansatz für 5G-Netzwerksicherheit befördert werden soll, diese wurde am
26. März 2019 veröffentlicht.
17. Wann plant die Bundesregierung, die von der Bundeskanzlerin
angekündigten Gespräche mit der chinesischen Regierung zum Thema 5G-Netzausbau
in Deutschland unter Beteiligung chinesischer Netzwerkausrüster
durchzuführen?
Für etwaige Gespräche der Bundesregierung bedarf es einer klaren Grundlage.
Daher hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass nach dem im
Telekommunikationsgesetz vorgesehen Verfahren zunächst der Katalog an
Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und
Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten
überarbeitet wird. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 12 verwiesen.
18. Welche Forderungen wird die Bundesregierung gegenüber der chinesischen
Regierung bei diesen Gesprächen vorbringen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]