Förderkriterien der Bundeskulturfonds
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die sechs selbstverwalteten Bundeskulturfonds nehmen durch die Vergabe von individuellen Künstler- und Projektförderungen eine nicht zu unterschätzende Rolle im Rahmen der öffentlichen Kulturförderung ein. Durch die Untergliederung in sechs verschiedene Fonds soll ein breiter Teil der deutschen Kulturlandschaft angesprochen und eine flächendeckende Förderung sichergestellt werden.
Die Bundeskulturfonds sehen sich selbst als „zweites Standbein“ der öffentlichen Förderung und wollen durch ihre Arbeit ein schnelleres Reagieren auf Entwicklungen in der deutschen Kulturlandschaft ermöglichen, als es die staatliche Kulturförderung realisieren kann. Sie beschreiben sich dabei selbst als „staatsferne Förderfonds“ (siehe S. 21: www.kupoge.de/kumi/pdf/161/kumi161_020-022.pdf, sowie Veröffentlichung der AG Bundeskulturfonds aus dem November 2017).
Durch öffentliche Ausschreibungen und eigens berufene Jurys werden im Rahmen der Projektförderung zahlreiche Stipendien an ausgewählte Künstler und Projekte vergeben.
Die Bundeskulturfonds erfuhren in den letzten Haushaltsjahren regelmäßige Aufstockungen. Im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2019 belaufen sich die angesetzten Mittel auf insgesamt 11,4 Mio. Euro.
Die sechs Bundeskulturfonds unterscheiden sich nicht nur durch die Förderung verschiedener Kunstformen, sondern auch in ihrer jeweiligen Rechts- bzw. Organisationsform. Dabei handelt es sich bis auf den Kunstfonds, der im Jahr 2000 in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt wurde, um eingetragene Vereine.
Wir fragen die Bundesregierung:
- 1. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der sechs unterschiedlichen Bundeskulturfonds (bitte nach den jeweiligen Fonds aufschlüsseln)?
- 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bundeskulturfonds in ihrer Rolle als „staatsferne“ Kulturförderung?
- 3. Aus welchen Gründen wurde die Koordinierung der Bundeskulturfonds der Kulturstiftung des Bundes entzogen und im Jahr 2016 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien unterstellt (vgl. Publikation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 10 – 3000 – 058/18, Seite 8, Punkt 3.1, www.bundestag.de/resource/blob/569432/33e25976da1454d37e 660b6fead76618/wd-10-058-18-pdf-data.pdf)?
- 4. Plant die Bundesregierung eine erneute Umstrukturierung der Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Koordinierung der Bundeskulturfonds?
- 5. Welche Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zwischen staatlicher und „staatsferner“ Kulturförderung?
- 6. Welche Vorteile entstehen der „freien Szene“ nach Meinung der Bundesregierung durch eine staatsferne Kulturförderung?
- 7. Wie unterscheiden sich die Förderungsziele der Bundeskulturfonds gegenüber anderen Förderprogrammen von Einrichtungen wie der Kulturstiftung des Bundes?
- 8. Auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung über das Fördervolumen der einzelnen Förderfonds?
- 9. Evaluiert die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundeskulturfonds regelmäßig die effiziente Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel?
- 10. Welches Mitspracherecht besitzt die Bundesregierung bei der operativen Arbeit der Bundeskulturfonds?
- 11. Gibt die Bundesregierung einheitliche Förderrichtlinien bzw. Rahmenbedingungen heraus, auf deren Grundlage Förderanträge zu bewilligen oder abzulehnen sind?
- a) Wenn ja, welche sind dies (bitte auflisten)?
- b) Wenn nein, plant die Bundesregierung die Herausgabe solcher Förderrichtlinien?
- 12. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnis über die geographische Verteilung der durch die Bundeskulturfonds vergebenen Förderungen?
- a) Wenn ja, wie sind die Förderungen geographisch verteilt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
- b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche Erhebung durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?
- 13. Inwiefern wird die Vergabe von Förderungen durch die Bundeskulturfonds von der Bundesregierung kontrolliert?
- 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit der Vergabe von Fördermitteln Projekte realisiert werden, welchen ein gesamtgesellschaftliches Interesse zuzuschreiben ist?
- 15. Plant die Bundesregierung weitere Förderfonds zur Unterstützung der „freien Szene“?
- a) Wenn ja, welche?
- b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
- 16. Welche Gründe sprechen von Seiten der Bundesregierung im Fall der Bundeskulturfonds für die Rechtsform einer Stiftung bzw. die eines Vereins?
- 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Rechtsformen der Bundeskulturfonds hinsichtlich ihrer Transparenz und Neutralität bei den Vergabeverfahren und der Mittelverwendung?
- 18. Plant die Bundesregierung die Empfehlung einer einheitlichen Rechtsform für die Bundeskulturfonds?
- a) Wenn ja, welche?
- b) Wenn nein, wieso nicht?
- 19. Inwiefern sind die Bundeskulturfonds verpflichtet, die Verwendung von Bundesmitteln zu dokumentieren?
- 20. In welchem Umfang sind die Empfänger von Projektförderungen dazu verpflichtet, die projektbezogene Verwendung der erhaltenen Bundesmittel zu dokumentieren?
Fragen20
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der sechs unterschiedlichen Bundeskulturfonds (bitte nach den jeweiligen Fonds aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bundeskulturfonds in ihrer Rolle als „staatsferne“ Kulturförderung?
Aus welchen Gründen wurde die Koordinierung der Bundeskulturfonds der Kulturstiftung des Bundes entzogen und im Jahr 2016 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien unterstellt (vgl. Publikation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 10 – 3000 – 058/18, Seite 8, Punkt 3.1, www.bundestag.de/resource/blob/569432/33e25976da1454d37e 660b6fead76618/wd-10-058-18-pdf-data.pdf)?
Plant die Bundesregierung eine erneute Umstrukturierung der Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Koordinierung der Bundeskulturfonds?
Welche Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zwischen staatlicher und „staatsferner“ Kulturförderung?
Welche Vorteile entstehen der „freien Szene“ nach Meinung der Bundesregierung durch eine staatsferne Kulturförderung?
Wie unterscheiden sich die Förderungsziele der Bundeskulturfonds gegenüber anderen Förderprogrammen von Einrichtungen wie der Kulturstiftung des Bundes?
Auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung über das Fördervolumen der einzelnen Förderfonds?
Evaluiert die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundeskulturfonds regelmäßig die effiziente Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel?
Welches Mitspracherecht besitzt die Bundesregierung bei der operativen Arbeit der Bundeskulturfonds?
Gibt die Bundesregierung einheitliche Förderrichtlinien bzw. Rahmenbedingungen heraus, auf deren Grundlage Förderanträge zu bewilligen oder abzulehnen sind?
a) Wenn ja, welche sind dies (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung die Herausgabe solcher Förderrichtlinien?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnis über die geographische Verteilung der durch die Bundeskulturfonds vergebenen Förderungen?
a) Wenn ja, wie sind die Förderungen geographisch verteilt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche Erhebung durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wird die Vergabe von Förderungen durch die Bundeskulturfonds von der Bundesregierung kontrolliert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit der Vergabe von Fördermitteln Projekte realisiert werden, welchen ein gesamtgesellschaftliches Interesse zuzuschreiben ist?
Plant die Bundesregierung weitere Förderfonds zur Unterstützung der „freien Szene“?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche Gründe sprechen von Seiten der Bundesregierung im Fall der Bundeskulturfonds für die Rechtsform einer Stiftung bzw. die eines Vereins?
Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Rechtsformen der Bundeskulturfonds hinsichtlich ihrer Transparenz und Neutralität bei den Vergabeverfahren und der Mittelverwendung?
Plant die Bundesregierung die Empfehlung einer einheitlichen Rechtsform für die Bundeskulturfonds?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Inwiefern sind die Bundeskulturfonds verpflichtet, die Verwendung von Bundesmitteln zu dokumentieren?
In welchem Umfang sind die Empfänger von Projektförderungen dazu verpflichtet, die projektbezogene Verwendung der erhaltenen Bundesmittel zu dokumentieren?