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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/831513.03.2019

Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hängt nach Ansicht der Fragestellenden in erheblichem Maße davon ab, dass dessen Einhaltung in ausreichendem Umfang kontrolliert wird. Diese Aufgabe übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Im Jahr 2017 wurden lediglich 2,4 Prozent der Betriebe kontrolliert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2101). Gleichzeitig sind die von der FKS wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren – anteilig gemessen an den Arbeitgeberprüfungen – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: von 1,6 Prozent im Jahr 2015 über 4,1 Prozent im Jahr 2016 auf 4,8 Prozent im Jahr 2017 (vgl. ebenda). Eine wirksamere Kontrolle scheint nach Auffassung der Fragesteller daher dringend geboten.

Nach Ansicht der Fragestellenden muss hierzu der chronische Personalmangel beim Zoll insgesamt wie bei der FKS im Besonderen überwunden werden. Der Bundesrechnungshof stellte hierzu in seinem jüngsten Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unter anderem fest: „Im Jahr 2018 verfügte die Zollverwaltung über 39 344 Planstellen und Stellen (im Folgenden nur „Stellen“), von denen 35 111 am 1. Juni 2018 besetzt waren. Im Vorjahr 2017 waren am 1. Juni 35 103 von insgesamt 37 959 Stellen besetzt. Personalmangel in der Zollverwaltung ist seit Jahren ein Dauerthema.“ Und er ergänzt in seinen weiteren Ausführungen: „Im Jahr 2018 wurden 1 385 Stellen zusätzlich ausgebracht; der Haushaltsentwurf 2019 sieht einen Aufwuchs von 807 Stellen vor. Für die Jahre 2019-2021 hat der Haushaltsausschuss personelle Unterstützung von jeweils 2 000 neuen Stellen in Aussicht gestellt. Sofern diese tatsächlich ausgebracht werden, würden in den vier Jahren 2018-2021 insgesamt über 7 000 zusätzliche Stellen geschaffen. Zu den Stichtagen 1. Juni 2017 und 1. Juni 2018 waren jedoch 2 856 bzw. 4 233 Stellen bei der Zollverwaltung unbesetzt. Dies verdeutlicht, dass allein neue Stellen im Bundeshaushalt das Personaldefizit der Zollverwaltung nicht beheben können“ (vgl. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2019/langfassungen/2018-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-08-bundesministeriumder-finanzen-fuer-die-haushaltsberatungen-2019-pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern Kontrollkompetenzen (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2014, 2015, 2016 und 2017 und neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Betrieben und Beschäftigten insgesamt ausweisen)?

2

Wie viele Betriebe bzw. Arbeitgeber wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 von der FKS in den einzelnen Bundesländern kontrolliert (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2014, 2015, 2016 und 2017 und neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Betrieben und Beschäftigten insgesamt ausweisen)?

3

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in den einzelnen Bundesländern jeweils eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen)?

4

Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2018 eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen)?

5

Wie viele Prüfungen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Pflegebranche, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Post-, Kurier-, und Expressdienste sowie in den sog. sonstigen Branchen durchgeführt (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen, und bitte jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat, und neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Gesamtgrößen angeben)?

6

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. eines Branchenmindestlohns hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet (bitte zum Vergleich die Zahlen für 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen)?

7

Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2018 in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen)?

8

Wie viele der in den Fragen 6 und 7 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt, und aus welchen Gründen, und wie viele abgeschlossen (bitte getrennt nach Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren und nach Bundesländern ausweisen und zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen, sowie neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Gesamtgrößen angeben)?

9

Welche Strafen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den in den Fragen 6 und 7 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren verhängt (bitte nach Art und Höhe der verhängten Strafe sowie Benennung des zugrundeliegenden Ausmaßes der Ordnungswidrigkeit bzw. des Strafverfahrens, getrennt nach Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren und nach Bundesländern ausweisen, und zum Vergleich die entsprechenden Zahlen und Anteile an den Gesamtgrößen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 ausweisen)?

10

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in den einzelnen Bundesländern jeweils die zehn Branchen mit den zahlenmäßig meisten Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns wurden in Folge dieser Prüfungen jeweils eingeleitet (bitte jeweils die Zahl der Prüfungen in den Branchen nennen, zum Vergleich die Zahl der Prüfungen und Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns in diesen Branchen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 darstellen und jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat)?

11

In welchen Branchen fanden in den einzelnen Bundesländern Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe in diesen Branchen hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele Prüfungen wurden durchgeführt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für diese Branchen für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 ausweisen)?

12

Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2018 entwickelt (bitte für jedes Bundesland die dazugehörigen Hauptzollämter einzeln ausweisen)?

13

Wie viele Planstellen plant die Generalzolldirektion für die einzelnen Bundesländer und die jeweils zugehörigen Hauptzollämter für die Jahre 2019 bis 2022 und möglicherweise darüber hinaus (bitte nach Zoll insgesamt und nach FKS ausweisen)?

14

Hält die Bundesregierung die geplanten zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für ausreichend, um eine Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu gewährleisten, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte kritische Einschätzung des Bundesrechnungshofes, „dass allein neue Stellen im Bundeshaushalt das Personaldefizit der Zollverwaltung nicht beheben können“, weil schon jetzt tausende Stellen unbesetzt sind (bitte begründen)?

15

Wie nützlich für die Arbeit der FKS ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden für die Arbeitgeber?

16

Welche Erkenntnisse gewinnt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden für die Arbeitgeber?

17

Welchen Aufgaben und Verstößen könnte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr verfolgen bzw. aufdecken, wenn die Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber entfällt?

18

Für wie viele der Verfahren und für welche Verfahren in den Fragen 5 und 6 ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, dass die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gilt, um den Betrug nachzuweisen?

Berlin, den 20. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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