Potenziale der Digitalisierung und Personalentwicklung der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Pascal Kober, Jens Beeck, Till Mansmann, Carl-Julius Cronenberg, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Arbeitsmarktlage in Deutschland ist positiv, die Arbeitslosenzahlen so niedrig wie nie. Die guten Bedingungen können aber nach Ansicht der Fragesteller nicht darüber hinwegtäuschen, dass gute Arbeitsmarktlage allein nicht dafür geeignet ist, um festzustellen, wie gut die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die künftigen Herausforderungen gewappnet ist. Viele Aufgaben bestehen unabhängig von der Konjunktur und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Die zentrale Rolle der Digitalisierung nimmt weiter zu. Dabei stellt sich aus Sicht der Fragesteller auch die Frage, mit wie viel Personal die künftigen Aufgaben zu bewältigen sind, d. h. ob Personalüberhänge zu erwarten sind oder aber – etwa aufgrund demografischer Entwicklungen – Personalengpässe entstehen könnten. Eine effiziente, moderne und zukunftsorientierte Aufstellung der Behörde, gerade mit Blick auf die Digitalisierung von Prozessen und Dienstleistungen, sollte kontinuierlich verfolgt werden. Das ist insbesondere hinsichtlich des sich mit dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt auch weiterentwickelnden Aufgabenspektrums der Behörde und mit Blick auf schlanke, bürgernahe Prozesse („Digitales Bürgeramt“) eine Chance. Denn digitaler Fortschritt heißt nach Auffassung der Fragesteller nicht nur, Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu nutzen, sondern auch, Kapazitäten gezielt für nicht digital abbildbare Aufgaben aufzuwenden. All das ermöglicht es, einen zeitgemäßen, kundenfreundlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes anbieten zu können.
Zahlreiche Potenziale der Digitalisierung blieben jedoch noch unausgeschöpft, Prozesse werden oft noch nur teilweise online abgebildet. Auch der zumindest einmalige Behördengang bleibt weiterhin die Regel. Die Gründe dafür liegen nach Ansicht der Fragesteller teils beim Gesetzgeber, aber auch in der der Bundesagentur für Arbeit selbst. Es gilt daher, sowohl innerhalb der Bundesagentur für Arbeit den Weg für eine umfassende Digitalisierung aller dafür geeigneten Prozesse zu ebnen, als auch die notwendige gesetzliche Grundlage sowie die technischen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat zudem positive Auswirkungen auf den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Im ursprünglichen Haushaltsplan für das Jahr 2018 war ein Plus von 2,5 Mrd. Euro kalkuliert. Tatsächlich schloss die Bundesagentur für Arbeit das Haushaltsjahr 2018 jetzt mit einem Überschuss von 6,2 Mrd. Euro ab (vgl. die Pressemitteilung vom 15. Januar 2019, www.arbeitsagentur.de/presse/spr-2019-5-ba-haushalt-2018-besserer-abschlussals-erwartet). Damit steigt auch die finanzielle Rücklage der Bundesagentur für Arbeit auf weit über 20 Mrd. Euro. Diese Größenordnung übersteigt das Rücklagenziel von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausreichend wäre, um konjunkturelle Schwankungen abzufedern (IAB-Kurzbericht 3/2017, http:// doku.iab.de/kurzber/2017/kb0317.pdf). Von Interesse ist nach Ansicht der Fragesteller daher auch, ob, und wenn ja, wann weitere Entlastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über den jüngst erfolgten Schritt hinaus ins Auge gefasst werden können – auch mit Blick auf demographiebedingte Herausforderungen in anderen Sozialversicherungen und dem Ziel einer Stabilisierung der Sozialabgaben nicht über 40 Prozent.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie hat sich der Personalbestand der Bundesagentur für Arbeit bzw. damaligen Bundesanstalt für Arbeit in durchgehender Betrachtung nach Vollzeitäquivalenten seit dem Jahr 2001 bis 2018 entwickelt (bitte nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – sowie nach Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes aufgliedern)?
Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit der Bundesagentur für Arbeit endeten seit 2001 jährlich (bitte nach Aufgabenbereichen – Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung etc. –, Renteneintritten und anderweitigem Ende wie Auslaufen von Befristungen oder Kündigungen aufgliedern)?
Wie viele Renteneintritte von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2030 jährlich, unter der Annahme, dass die Beschäftigten mit Erreichen des gesetzlichen Regeleintrittsalters in Rente gehen?
Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit der Bundesagentur für Arbeit wurden seit 2001 jährlich begründet (bitte nach befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen sowie Aufgabenbereichen – Arbeitsvermittlung, Leistungsgewährung etc. – aufgliedern)?
Wie hoch ist der Anteil der Neubeschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, die ein Studium an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit absolviert haben (bitte nach Jahren seit 2009 aufgliedern)?
Für welche Aufgabenbereiche benötigt die Bundesagentur für Arbeit nach Auffassung der Bundesregierung mit Blick auf die Digitalisierung in Zukunft mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bisher (bitte nach mehr und weniger Personalbedarf aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen im Bereich der Bildung und Weiterbildung sind der Bundesregierung bekannt, die die Bundesagentur für Arbeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführt, um diese gezielt auf die Anforderungen der Digitalisierung vorzubereiten – sowohl in der Beratung als auch in der Bedienung der Geräte und Onlineangebote?
In welchen Bereichen der internen Abläufe und Kundenservices der Bundesagentur für Arbeit lassen sich durch die Digitalisierung nach Auffassung der Bundesregierung Prozesse effizienter und/oder digitaler gestalten, und werden damit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bisher benötigt?
Wie wirken sich die Antworten zu den Fragen 6 bis 8 auf die Personalplanung der Bundesagentur für Arbeit für die kommenden Jahre (bis 2030) aus (bitte jeweils einzeln quantifizieren)?
Wie wird sich der Gesamtpersonalbestand der Bundesagentur für Arbeit nach aktuellen Planungen in den kommenden Jahren entwickeln (bitte nach Vollzeitäquivalenten und nach Veränderung gegenüber Vorjahr für die Jahre 2017 bis 2030 aufschlüsseln)?
Verfolgt die Bundesregierung im BA-Verwaltungsrat weiterhin das Ziel eines Personalabbaupfades, und falls ja, in welcher Größenordnung, und über welchen Zeitraum?
Sind der Bundesregierung spezifische Hürden bei der Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit (sowohl mit Blick auf die internen Abläufe als auch den Kundenkontakt) bekannt?
Wenn ja, welche sind dies?
Sieht die Bundesregierung Potenziale der Digitalisierung im Bereich des Kundenservices, der Kundenerfassung und der Kundenbetreuung, z. B. im Bereich der Kompetenzfeststellung?
Falls ja, in welchen Bereichen, und in welchem Umfang?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen, um eine ganzheitliche Onlineabbildung von Verfahren und Prozessen der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Online-Arbeitslosmeldung, Antrag für Kindergeld) zu ermöglichen?
Plant die Bundesregierung bereits konkrete, gesetzliche Änderungen, um die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit voranzutreiben (z. B. bei Onlineprozessen wie der elektronischen Unterschrift und der Kassensicherheit)?
Falls ja, welche genauen Maßnahmen mit welchem Zeitplan hat die Bundesregierung für die Umsetzung geplant?
Plant die Bundesregierung, ein zentrales Register einzuführen, um eine behördenübergreifende Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen?
Falls ja, welche genauen Maßnahmen mit welchem Zeitplan hat die Bundesregierung für die Umsetzung geplant?
Falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung eines solchen Registers?
Plant die Bundesregierung, die elektronische Zustellung von Schreiben und Dokumenten der Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen, z. B. durch eine Zustellfiktion für elektronischen Schriftverkehr der Bundesagentur für Arbeit?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die digitale, behördenübergreifende Kommunikation zu verbessern, und welche sind das?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die gegen einen Verzicht auf die Ortsgebundenheit von Kundinnen und Kunden im SGB II und SGB III sprechen?
Falls ja, plant die Bundesregierung, die Ortsgebundenheit durch eine Onlinerreichbarkeit zu ersetzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Rahmen der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) die Sozialgerichte ausgenommen sind?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Ausnahme?
Wie soll der Haushaltsüberschuss in Höhe von 6,2 Mrd. Euro, den die Bundesagentur für Arbeit laut ihrer eigenen Pressemitteilung vom 15. Januar 2019 im Haushaltsjahr 2018 erwirtschaftet hat, verwendet werden (bitte nach Einzelposten aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Sonderzuweisungen an den hauseigenen Pensionsfonds, die die Bundesagentur für Arbeit jährlich zurückstellt bzw. zurückgestellt hat und diesem zuführt bzw. zugeführt hat (bitte für die Jahre 2008 bis 2019 aufschlüsseln)?
Wie bestimmt sich die Höhe der Zuführungen an den Pensionsfonds?
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesagentur für Arbeit mit einem Auslaufen der Pensionsansprüche im Zuge der beendeten Einstellung in das Beamtenverhältnis (bitte nach Jahren von 2018 bis 2040 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist derzeit die allgemeine finanzielle Rücklage der Bundesagentur für Arbeit, und wie viel Prozent beträgt diese gemessen an dem BIP?
Liegen der Bundesregierung Prognosen vor, wie sich die Überschüsse im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und damit verbunden die Höhe der allgemeinen Rücklage bis zum Jahr 2022 voraussichtlich entwickeln wird?
Sind für den Fall, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2019 0,65 des BIP übersteigt, weitere Senkungen des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung geplant, die über die Senkungen im Zuge des Qualifizierungschancengesetzes (0,4) und die befristete Senkung gemäß der Beitragssatzverordnung 2019 (0,1) hinausgehen?
Falls nein, warum nicht, wenn man mit dem IAB davon ausgeht, dass ein Rücklagenziel von 0,65 Prozent des BIP als konjunkturelle Reserve ausreichend ist?
Wie wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine zwingende gesetzliche dynamische Koppelung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung an die Entwicklung der allgemeinen Rücklage der Bundesagentur für Arbeit zu bewerten, die im Falle eines Überschreitens bzw. Unterschreitens des Rücklagenziels von 0,65 Prozent des BIP zu einer automatischen Absenkung bzw. Erhöhung des Beitrags mit Wirkung zum Folgejahr führen würde?