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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenter Umgang mit Rüstungsinvestitionen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/845115.03.2019

Transparenter Umgang mit Rüstungsinvestitionen

der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2018 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition im Etat des Bundesministeriums der Verteidigung die sogenannte Rücklage zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen eingerichtet und eine entsprechende Regelung zum Umgang mit dieser Rücklage im Haushaltsgesetz in § 6 Absatz 9 eingeführt. Demnach können Steuergelder, die im Etat des Bundesverteidigungsministeriums für militärische Beschaffungen (Kapitel 1405) für ein bestimmtes Jahr vorgesehen sind, aber in diesem nicht ausgegeben werden können, am Ende des Jahres in Höhe von bis zu 0,5 Mrd. Euro in diese Rücklage fließen. Die Gelder in dieser Rücklage stehen dem Bundesverteidigungsminister dann zeitlich unbegrenzt zur Verfügung und können von ihm bei Bedarf genutzt werden.

Das Haushaltsgesetz sowie der zugehörige Haushaltsplan sind immer nur für ein Jahr gültig und müssen deshalb jedes Jahr vom Parlament für das Folgejahr beraten und beschlossen werden. Dieses Verfahren stellt die Ausübung des Budgetrechts durch die Legislative sicher. Da es beispielsweise bei Beschaffungen zu Verzögerungen kommen kann, sieht das Haushaltsrecht die Möglichkeit der Übertragung nicht verausgabter Gelder für einen bestimmten Zweck in das Folgejahr vor. Die Gelder in der von der Großen Koalition eingerichteten Rücklage stehen dagegen in den Folgejahren für alle militärischen Beschaffungen zur Verfügung. Damit verfügt das Bundesministerium der Verteidigung neben den Geldern, die ihm das Parlament für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellt, über einen weiteren, frei verfügbaren eigenen Haushalt für militärische Beschaffungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Haushaltsmittel sind zum Ablauf des Haushalts 2018 in die Rücklage zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen geflossen?

2

Aus welchen Haushaltstiteln stammen die jeweils in die Rüstungsrücklage gebuchten Haushaltsmittel?

3

Für welche Beschaffungsvorhaben waren die in die Rücklage gebuchten Haushaltsmittel jeweils vorgesehen?

4

Warum ist es bei den Projekten, bei denen Minderausgaben entstanden, die in die Rücklage gebucht wurden, jeweils zu Minderausgaben gegenüber dem Haushalts-Soll gekommen?

5

Plant die Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr 2019 eine Entnahme aus der Rüstungsrücklage?

Wenn ja, für welche Beschaffungsvorhaben sollen die entnommenen Haushaltsmittel jeweils verwendet werden?

6

Plant die Bundesregierung, die Rüstungsrücklage irgendwann auch wieder abzuschaffen, und welche Begründung liegt dem zugrunde?

7

Gibt es einen Maximalbetrag an Haushaltsmitteln, die sich in der Rüstungsrücklage ansammeln dürfen?

8

Warum reichen aus Sicht der Bundesregierung die im Haushaltsrecht gegebenen Instrumente zur Flexibilisierung und überjährigen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln bei den militärischen Beschaffungen nicht aus?

9

Warum hält es die Bundesregierung gerade bei den militärischen Beschaffungen für notwendig, solch eine Rücklage einzurichten im Gegensatz zu Investitionsmitteln in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung oder Bildung?

10

Warum reichen der Bundesregierung die weitreichendsten Möglichkeiten der gegenseitigen Deckung von Titeln im Einzelplan 14 sowie ein erhebliches Maß an Flexibilisierung des Titels nicht aus, für den gewünschten Abfluss von Haushaltsmitteln zu sorgen?

11

Warum hat sich die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum Haushaltsgesetz 2019 gegen eine Regelung entschieden, dass die in die Rüstungsrücklage eingehenden Haushaltsmittel auch in den kommenden Jahren nur für die Vorhaben verwendet werden können, bei denen sie auch entstanden sind?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass durch die Einrichtung der Rüstungsrücklage das Budgetrecht und die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments geschwächt werden (bitte begründen)?

13

Warum geht die Bundesregierung davon aus, dass angesichts der großen Probleme bei der Beschaffung und Instandsetzung von Material bei der Bundeswehr die Einrichtung einer Rüstungsrücklage diese Situation verbessern wird, obwohl laut dem 8. Rüstungsbericht die 19 wichtigsten Rüstungsprojekte durchschnittlich knapp sechs Jahre später fertig werden und der Personalmangel beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ebenfalls für die Lage bei Beschaffung und Instandsetzung mit ursächlich ist?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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