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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Besteuerungsregeln im Kunsthandel

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/845215.03.2019

Besteuerungsregeln im Kunsthandel

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas Kemmerich, Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Kunstmarkt in Deutschland erreichte im Jahr 2017 einen Umsatz von ca. 1,5 Mrd. Euro. Dies macht allerdings nur weniger als 2,5 Prozent des weltweiten Kunstmarktes aus, der im Jahr 2017 etwa 64 Mrd. Euro erreichte. Der weitaus größte Teil des Handels konzentriert sich auf die drei Länder USA, China und Großbritannien. Dies war in früheren Zeiten anders. In Deutschland hatte sich im 19. und 20. Jahrhundert aufgrund der wirtschaftlichen Stärke eine besondere Sammlertradition entwickelt. Das Kaufverhalten dieser Sammler hat sich nach Kenntnis der Fragesteller aber in der letzten Zeit verändert. Sie kaufen weniger in deutschen Galerien und mehr im Ausland ein.

Durch die Änderungen der Umsatzsteuerregelungen im Kunstbereich im Jahr 2014 und den Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 18. Dezember 2014 sind nach Kenntnis der Fragesteller bei Galeristen und Kunsthändlern Irritationen über die korrekten Steuersätze entstanden. Sammler, die den Eindruck hatten, im Ausland günstiger kaufen zu können, haben sich umorientiert. Diese Entwicklungen haben Galerien in ihrem Bestand gefährdet. Kleinere und mittelständische Galerien mit einem Umsatz von unter 0,5 Mio. Euro pro Jahr müssen Umsatzverluste hinnehmen, obwohl der Gesamtmarkt wächst.

Im Jahr 2017 gab es – nach den Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler – erstmals seit Beginn der Erhebungen mehr Schließungen von Galerien in Deutschland als Neueröffnungen (www.welt.de/print/die_welt/kultur/article174647963/Der-Kunsthandel-hat-wieder-mehr-Gewinner-als-Verlierer.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann wird die Differenzbesteuerung, wann die Gesamtdifferenzbesteuerung und wann die Pauschalmargenbesteuerung angewandt?

2

Ist daran gedacht, die steuerliche Sonderbehandlung der Fotokunst (Anlage 2 zu § 12 Nummer 53 des Umsatzsteuergesetzes – UStG) abzuschaffen, und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

3

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsatzbesteuerung in Deutschland von der Umsatzbesteuerung im EU-Ausland?

4

Wie hat sich die Änderung der Umsatzsteuerregelungen im Kunstbereich im Jahr 2014 auf den Markt ausgewirkt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Anwendungserlasses des BMF vom 18. Dezember 2014 in den Ländern?

6

Wird sich die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern für die häufigere Anwendung der Pauschalmargenbesteuerung gemäß § 25a Absatz 3 Satz 2 UStG – nach französischem Vorbild – einsetzen, und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

7

Inwiefern teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragesteller, dass die massive Ungleichheit der Umsatzbesteuerung von Kunstverkäufen durch Urheber einerseits (7 Prozent) und Galerien andererseits (19 Prozent) zu schweren Verwerfungen und Verunsicherungen zwischen Künstlern, Galerien und Kunstkäufern geführt und den sog. Atelierverkäufen Vorschub geleistet hat?

8

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass nach Einschätzung der Fragesteller alle gegenwärtigen Regelungen in der Summe dazu geführt haben, dass sich die wirtschaftliche Situation der Galerien erheblich verschlechtert und zu einem regelrechten „Galeriensterben“ geführt hat?

9

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Situation im Wettbewerb mit dem deutschsprachigen EU-Ausland (Österreich) sowie mit der kunstmarktstarken Schweiz?

10

Wie will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Galerien und Kunsthändler im internationalen Handel sicherstellen?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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