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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Risiken des Kohle-Kompromisses

(insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/866422.03.2019

Europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Risiken des Kohle-Kompromisses

der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, um unter Beteiligung von Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Arbeitnehmervertretern sowie den betroffenen Regionen und Bundesländern Vorschläge für ein energie- und klimapolitisches Aktionsprogramm zu erarbeiten. In dessen Mittelpunkt sollte ein finanziell abgesicherter und strukturierter Pfad für den Ausstieg aus der Kohleverstromung stehen (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Artikel/arbeit-der-komission.html). Vorschläge für ein solches Aktionsprogramm unterbreitete die Kommission der Bundesregierung Ende Januar 2019 im Rahmen ihres Abschlussberichtes, den sie auch der Öffentlichkeit vorstellte (Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, 2019). Den Vorschlägen der Kommission zufolge soll der endgültige Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038 erfolgen. Um die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Stromkunden, betroffene Unternehmen, Regionen und Bundesländer abzumildern, schlug die Kommission eine Reihe politischer Maßnahmen vor, deren Gesamtkosten laut Expertenmeinung etwa 80 Mrd. Euro betragen werden (DIE ZEIT, 30. Januar 2019). Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem projektbezogene und nichtprojektbezogene Kompensationszahlungen des Bundes an die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Bundesländer, Kompensationszahlungen an Kraftwerksbetreiber und Stromversorger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Abschaltung bestehender Kohlekraftwerkskapazitäten, Kompensationszahlungen für die zu unterlassende Inbetriebnahme geplanter Kraftwerkskapazitäten, Strompreiszuschüsse zum Erhalt der Strompreisstabilität ab dem Jahr 2022 und Anpassungsgelder zum Ausgleich von Lohn- und Renteneinbußen von Arbeitnehmern, die heute in vom vorzeitigen Kohleausstieg betroffenen Unternehmen beschäftigt sind.

Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge äußerte der aus Deutschland stammende EU-Kommissar für Haushalt und Personal, Günther Oettinger, europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Aus seiner Sicht laufe die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer exakten Umsetzung der Kommissionsvorschläge Gefahr, durch die Gewährung von Staatsbeihilfen, wie sie beispielsweise zur Strukturförderung in betroffenen Regionen vorgesehen ist, den fairen Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union und damit bestehende Beihilferegelungen zu verletzen (Märkische Allgemeine, 29. Januar 2019). Auch der deutsche Industrie- und Handelskammertag wies bereits im Januar 2019 auf die europäische Dimension der im sogenannten Kohlekompromiss vorgeschlagenen Maßnahmen und die Notwendigkeit behilferechtlicher Genehmigungen durch die EU-Kommission hin (www.dihk.de/presse/analyse/02-2019-huewelskohlekommission). Vor dem Hintergrund dieser warnenden Worte ist es für die Fragesteller daher von Interesse, ob und inwiefern die Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mit europäischem Recht abgestimmt sind und inwiefern die Kommission oder aber die Bundesregierung diesbezüglich frühzeitig den Kontakt zur Europäischen Kommission gesucht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission vor Beginn der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ offiziell über deren Einsetzung und deren Auftrag informiert, und falls ja, wann?

2

Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission vor Beginn der Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ informell über deren Einsetzung und deren Auftrag informiert, und falls ja, wann, und in welchem Rahmen?

3

Inwiefern stand die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Rahmen ihrer Beratungen im Austausch mit der Europäischen Kommission?

a) Wurde die Europäische Kommission offiziell über bevorstehende Sitzungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ informiert?

b) Wurde die Europäische Kommission von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hinsichtlich europarechtlich relevanter Themen und Beratungsgegenstände vorab konsultiert?

c) Welche Möglichkeiten hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Beratungsprozesses formell eingeräumt, um politische und wettbewerbsrechtliche Standpunkte offiziell in den Beratungsprozess einzubringen?

4

Hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vor oder während der Beratungen dazu aufgefordert, den Kontakt zur Europäischen Kommission zu suchen, um deren politische und wettbewerbsrechtliche Standpunkte proaktiv einzuholen?

5

Inwiefern stand die Bundesregierung während der oder nach den Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ selbst im Austausch mit der Europäischen Kommission bezüglich der Konformität sich abzeichnender oder finaler Maßnahmenvorschläge mit europäischem Recht?

6

Im Hinblick auf welche von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Europäische Kommission gegenüber der Bundesregierung europa- oder wettbewerbsrechtliche Bedenken formuliert, wann, und warum?

7

Im Hinblick auf welche von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen haben einzelne Mitglieder der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesregierung europa- oder wettbewerbsrechtliche Bedenken formuliert, wann, und warum?

8

Inwiefern und in welchem Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Europäische Kommission hinsichtlich der europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Konformität der von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen zu konsultieren bzw. hat sie dies bereits getan?

a) Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission bereits offiziell über die Inhalte des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ informiert, und falls nein, wann beabsichtigt sie, dies zu tun?

b) Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission bereits um Stellungnahme zu den Inhalten des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, insbesondere zu den darin enthaltenen Maßnahmenvorschlägen, gebeten, und falls nein, wann beabsichtigt sie, dies zu tun?

9

Welche europa- oder wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich welcher von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahmen, und warum?

10

Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahme der Einführung eines Ausgleiches für Stromverbraucher ab dem Jahr 2023 europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen?

a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche?

b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen?

11

Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahme der Einführung eines strukturpolitischen Sofortprogramms im Umfang von 1,5 Mrd. Euro bis Ende 2021 europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen?

a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche?

b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen?

12

Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahme der Einführung eines Sonderfinanzierungsprogramms für Verkehrsinfrastrukturen europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen?

a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche?

b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen?

13

Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahme der Zahlung von Eigentumsentschädigungen wegen kürzerer Kraftwerkslaufzeiten europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen?

a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche?

b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen?

14

Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgeschlagenen Maßnahme einer Sicherheitszusage an die betroffenen Beschäftigten und Auszubildenden, mit der unter anderem ein früherer Ruhestand und Ausgleichszahlungen verbunden sein sollen, europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen?

a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche?

b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglichen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen?

15

Inwiefern könnten nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich den verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in Anhang 6 und Anhang 7 des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ als Projektlisten von den verschiedenen Braunkohleländern sowie des Saarlandes vorgeschlagen wurden, europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen (bitte für alle Einzelprojekte gesondert bewerten und aufführen)?

a) Bezüglich welcher der von den Braunkohleländern sowie des Saarlandes vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen in den Projektlisten aus Anhang 6 und Anhang 7 des Abschlussberichtes sind der Bundesregierung bereits konkrete europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission oder einzelner Kommissare bekannt, und falls ja, welche (bitte für die betroffenen Einzelprojekte gesondert und mit Begründung angeben)?

b) Welche allgemeinen europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken sind bezüglich welcher der von den Braunkohleländern sowie des Saarlandes vorgeschlagenen Einzelmaßnehmen in den Projektlisten aus Anhang 6 und Anhang 7 des Abschlussberichtes aus Sicht der Bundesregierung denkbar (bitte für die betroffenen Einzelprojekte gesondert und mit Begründung angeben)?

c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den in den Antworten zu den Fragen 15a und 15b benannten bzw. erläuterten europa- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen und diese auszuräumen?

Berlin, den 6. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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