Bergbaubedingte Schäden an der kommunalen Infrastruktur und weitere Herausforderungen für die Kommunen im Saarland
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Steinkohlebergbau im Saarland führte in zahlreichen Kommunen zu Schäden an der kommunalen Infrastruktur. Auch nach dem Ende des Steinkohlebergbaus an der Saar müssen die Kommunen viele Herausforderungen bewältigen.
Im Jahre 2007 schlossen die Länder Nordrhein-Westfalen und das Saarland sowie die RAG-Stiftung einen Erblastenvertrag zur Übernahme der Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus. Im selben Jahr trat das Steinkohlefinanzierungsgesetz in Kraft. Unter anderem wurde in diesen Verträgen die Finanzierung von sogenannten Ewigkeitskosten geregelt.
30 saarländische Bürgermeister, drei Landräte, der Regionalverbandsdirektor des Regionalverbands Saarbrücken sowie der Saarländische Städte- und Gemeindetag haben im Februar 2019 einen offenen Brief an die Bundesregierung gesendet, in dem sie eine Gleichbehandlung der Kommunen in Steinkohleabbauregionen mit den Kommunen in Braunkohlerevieren fordern, für die die Kohlekommission entsprechende Maßnahmen erarbeitet und der Bundesregierung vorgeschlagen hat. Nach Auffassung der Unterzeichner des offenen Briefes wurden solche konkreten Maßnahmen und Vereinbarungen mit dem Ende des Steinkohlebergbaus zu Lasten der betroffenen Kommunen nicht getroffen. Sie fordern nun Arbeitskreise unter Moderation des Instituts für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) einzurichten, die Vorschläge in den Bereichen Strukturwandel und Zukunftsperspektive sowie Altbergbau und Grubenflutung entwickeln sollen, damit die Steinkohleregion gleichwertige Bedingungen bei der Bewältigung von Bergbaufolgen und Strukturwandel haben wie die Braunkohlereviere (www.igab-saar.de/2019/02/09/exklusiv-offener-brief-saarlaendischer-buergermeister/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Sieht die Bundesregierung aktuell eine Gleichstellung der vom Steinkohlebergbau betroffenen Kommunen mit den im Abschlussbericht der Kohlekommission vorgeschlagenen Maßnahmen für die Kommunen in Braunkohlebergbaurevieren, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung konkret?
Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung mögliche Schäden durch eine mögliche Grubenflutung durch Einstellen der Pumpen als Ewigkeitslasten anzusehen und deren Regulierung damit durch den Erblastenvertrag gedeckt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag saarländischer Bürgermeister, Arbeitskreise unter Moderation des Instituts für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) einzurichten, die Vorschläge in den Bereichen Strukturwandel und Zukunftsperspektive sowie Altbergbau und Grubenflutung entwickeln sollen, damit die Steinkohleregion gleichwertige Bedingungen bei der Bewältigung von Bergbaufolgen und Strukturwandel haben wie die Braunkohlereviere?
Welche konkreten Folgen hätte eine Entlassung oder teilweise Entlassung der RAG AG aus der Bergaufsicht nach Auffassung der Bundesregierung für den rechtlichen Anspruch auf Forderungen für Schadensregulierung und andere Kosten der Ewigkeitslasten?
Welche Rechtsansprüche haben nach Auffassung der Bundesregierung deutsche Gemeinden gegen ausländische Bergbaugesellschaften, die in Grenznähe abgebaut haben, wenn durch diesen Abbau Schäden an der Infrastruktur deutscher Kommunen entstanden sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überlegungen einer Klage der Gemeinde Großrosseln gegen einen französischen Bergwerksbetreiber und über die Gründe, weshalb die Klage nicht eingereicht wurde (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bergbauschaeden_nassweiler100.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über vermehrte Vernässungen an Gebäuden in Gebieten, in denen Gruben geflutet wurden, und inwieweit gelten solche Vernässungen als Bergschäden?
Welche Folgen könnte ein Bruch des bestehenden Hochdruckdamms zwischen den Wasserprovinzen an der Saar nach Kenntnis der Bundesregierung für die Geologie in dem Gebiet haben?
Wer wäre nach Auffassung der Bundesregierung für die Regulierung möglicher Schäden in Folge eines Dammbruchs verantwortlich?
Wie bewertet die Bundesregierung bestehende Bergschadenskataster in Deutschland im Hinblick auf Schadensregulierung und Schadensprävention?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines Bergschadenskatasters für die Steinkohleregionen durch den Bund, in dem Gefährdungspotenziale des Untergrunds, Schadensfälle und weitere Vorkommnisse zentral dargestellt werden sollen, und welche Vorteile hätte ein solches Kataster für den rechtlichen Anspruch auf Forderungen für Schadensregulierung und Schadensprävention?
Inwieweit besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Entschädigungsanspruch für Erkrankungen, die durch Bergschäden mittelbar oder unmittelbar beeinflusst oder ausgelöst wurden, beispielsweise durch eindringendes Radon?
Inwieweit sind Erkrankungen, die durch Radon ausgelöst wurden, welches durch Bergschäden in Häuser oder Wohnung gelangte, nach Auffassung der Bundesregierung in der Bergschadenshaftung im Sinne von § 114 Absatz 1 des Bundesberggesetzes (BbergG) inbegriffen?
Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Anbringung von Radonmessgeräten in Gebäuden in ehemaligen Steinkohleabbaugebieten eine aufgrund des Erblastenvertrags von der RAG AG zu erbringende Leistung?
Welche konkrete Summe ist nach Auffassung der Bundesregierung für den Strukturwandel im Saarland notwendig?
Inwieweit ist diese Summe im Bundeshaushalt abgebildet?
Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich möglich, die bei einer möglichen Grubenflutung durch Einstellen der Pumpen eingesparten Mittel zur Unterstützung des Strukturwandels in den betroffenen Kommunen einzusetzen?