Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Christoph Meyer, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung eingeführt, die die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten von Händlern, insbesondere aus Drittstaaten, die ihre Waren über Onlineplattformen vertreiben, sicherstellen soll. Der Umsatzsteuerbetrug muss nach Ansicht der Fragesteller dringend bekämpft werden, nicht nur um Steuerausfälle zu vermeiden, sondern vor allem auch um Wettbewerbsverzerrungen zulasten der steuerehrlichen Händler auszuschließen. Gleichwohl enthält dieses Gesetz nach Auffassung der Fragesteller Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die betroffenen Unternehmen zusätzlich zu belasten. Es werden nicht nur von den Finanzämtern hoheitliche Aufgaben an Dritte übertragen (Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses vom 15. Oktober 2018, S. 19), sondern die neuen Vorschriften sehen besondere Pflichten und Sonderregelungen für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen vor (Artikel 9 Nummer 7). So sollen die Marktplatzbetreiber steuerrelevante Daten für sämtliche Händler mit einer Bescheinigung nachweisen, und zwar in Papierform (Artikel 9 Nummer 9). Unternehmen, die ihre Geschäfte ausschließlich online, also digital, betreiben, müssen den aus Sicht der Fragesteller zusätzlichen bürokratischen Aufwand analog erledigen.
Dies belastet nach Ansicht der Fragesteller alle Unternehmen, in besonderem Maße kleine und mittlere Betriebe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl von inländischen kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich der elektronischen Handelsplattformen vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele inländischen Neugründungen es seit 2015 im Bereich des Onlinehandels gibt
a) als Plattformbetreiber,
b) als Händler?
Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, in welcher Höhe durchschnittlich die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen liegen
a) als Plattformbetreiber,
b) als Händler?
Wie viele Anträge zur Erteilung von Steuernummern und USt-Identifikationsnummern sind bei der Finanzverwaltung im Zeitraum Januar 2019 eingegangen
a) von inländischen Händlern,
b) von ausländischen Händlern?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer bis zur Erteilung einer Steuernummer bzw. einer USt-Identifikationsnummer vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Anträge zur Registrierungen für Steuernummern und USt-Identifikationsnummern bei den Finanzämtern seit dem 1. Januar 2019 noch nicht erledigt sind?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ggf. einen Rückstau von Anträgen zur Registrierung für Steuernummern bzw. USt-Identifikationsnummern zu beheben?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Einsatz digitaler Lösungen bei der Ausstellung der Bescheinigungen?
Plant die Bundesregierung, bei der Finanzverwaltung eine Datenbasis aufzubauen, aus der Marktplatzbetreiber steuerrelevante Daten ihrer Händler in Echtzeit elektronisch abrufen und mit den von den Händlern stammenden Informationen abgleichen können?
Plant die Bundesregierung Änderungen in einem der nächsten Steuergesetze, um inländische kleine und mittlere Unternehmen im Onlinehandel zu entlasten?