Stärkung und Entbürokratisierung des Ehrenamtes
der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine offene und zukunftsfähige Gesellschaft lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die mitbestimmen können und jenseits der Teilnahme an Wahlen Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Bürgerschaftliches Engagement ist also Ausdruck eines freiheitlich-demokratischen Grundverständnisses, was nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt zu einer Entlastung der Mitte der Gesellschaft, sowie zu mehr Zusammenhalt unseres Gemeinwesens beiträgt.
Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD wurde die Entbürokratisierung des Ehrenamtes, sowie eine bessere Förderung von ehrenamtlichem Engagement vereinbart. Ehrenamtliche sollen gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steuerlich entlastet werden. Diesem Ziel folgend, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen, sowohl die sogenannte Übungsleiterpauschale als auch die sogenannte Ehrenamtspauschale anzuheben. Die Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sollte von 2 400 Euro auf 3 000 Euro angehoben werden und die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sollte von 720 Euro auf 840 Euro angehoben werden (Bundesratsdrucksache 372/18(B), S. 7). Zur Begründung wurde dabei vor allem eine verbesserte Möglichkeit zur Erstattung von Fahrtkosten beziehungsweise die Reduzierung von Bürokratieaufwand im Gemeinwesen angeführt. Die Bundesregierung hat zugesagt, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen (Bundestagsdrucksache 19/4858, S. 1). Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/5595, S. 6) folgte dem Vorschlag des Bundesrates allerdings nicht. Schlussendlich wurde weder eine Anhebung der Übungsleiterpauschale, noch eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale gesetzlich verankert.
Weitere Vorschläge zur Entlastung und Vereinfachung der ehrenamtlichen Arbeit, insbesondere der Beschluss des Bundesrates zur „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“, blieben bislang durch die Bundesregierung unberücksichtigt (Bundesratsdrucksache 308/18(B)).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welchen Wert misst die Bundesregierung dem ehrenamtlichen Engagement bei?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ehrenamtlich? Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Sportvereinen ehrenamtlich? Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger in Sportvereinen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche bürokratischen Hürden in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um das Ehrenamt gemäß den Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu stärken?
a) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um den Bürokratieaufwand im Ehrenamt spürbar zu reduzieren?
b) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um Finanzierungs- und Beratungsinstrumente zu überprüfen?
c) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um steuerliche Vereinfachungen im Ehrenamt zu schaffen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das ehrenamtliche Engagement zukünftig zu unterstützen und zu stärken?
Hält die Bundesregierung den Betrag der sogenannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 2 400 Euro gemäß § 3 Nummer 26 EStG und der sogenannten Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro gemäß § 3 Nummer 26a EStG für ausreichend?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die sogenannte Übungsleiterpauschale und/oder die sogenannte Ehrenamtspauschale an die Inflation anzupassen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies umzusetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben, geprüft?
a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung des Vorschlages?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben, nicht gefolgt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Übungsleiterpauschale und/oder die Ehrenamtspauschale anzuheben? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung den Betrag der sogenannten Freigrenze im Rahmen des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung in Höhe von 35 000 Euro für ausreichend?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die Freigrenze im Rahmen des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass die letztmalige Erhöhung der Freigrenze mehr als zehn Jahre zurückliegt, an die Inflation anzupassen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies umzusetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35 000 Euro auf 45 000 Euro“ geprüft?
a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, nicht nachgekommen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Freigrenze im Rahmen des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung anzuheben?
a) Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte in Sportvereinen?
Hält die Bundesregierung diese Dokumentationspflicht für angemessen für die Bürger und Bürgerinnen, die einer geringfügigen Beschäftigung in einem Sportverein nachgehen?
Welche finanzielle Belastung entsteht den ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Erwerb einer Trainerlizenz?
Plant die Bundesregierung eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die durch Trainerlizenzen entstehen?
a) Wenn ja, in welchem Zeitraum, und mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?