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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Open Innovation, Projektwirtschaft und Scrum

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/909605.04.2019

Open Innovation, Projektwirtschaft und Scrum

der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Staatliche Regularien für Freelancer“ auf Bundestagsdrucksache 19/6936 erkennt die Bundesregierung an, dass es sich bei Digitalisierungsprojekten häufig um agile Projekte handelt. Insgesamt gewinnen agile Projektmethoden und damit die Themen Open Innovation und Projektwirtschaft rasant an Bedeutung. Mit 85 Prozent ist Scrum (Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements, insbesondere zur agilen Softwareentwicklung) laut einer aktuellen Studie der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement e. V. (GPM) aus 2017 derzeit die meistgenutzte agile Projektmethode deutscher Unternehmen. Scrum trägt vor allem dem hohen Tempo der technischen Entwicklung Rechnung. Anders als bei „klassischen“ Methoden wird nicht erst ein ausgefeiltes Lastenheft entwickelt, das es im Verlaufe des Projektes abzuarbeiten gilt. Vielmehr steht lediglich eine grobe Idee am Anfang, das heißt, ein wesentlicher Teil der Anforderungen und der Lösungsansätze ist zu Beginn noch unklar. Anschließend wird der komplexe Entwicklungsprozess in kleine Einheiten aufgeteilt, um diese Unklarheiten Stück für Stück im Laufe des Projekts durch Zwischenergebnisse zu ersetzen. Anhand dieser Zwischenergebnisse lassen sich die fehlenden Anforderungen und Lösungstechniken effizienter finden als durch eine allumfassende, abschließende, abstrakte Klärungsphase zu Beginn. In Scrum wird neben dem „Produkt“ auch die Planung iterativ und inkrementell entwickelt. Der langfristige Plan wird dabei kontinuierlich verfeinert und verbessert. Diese Projektmethoden erzeugen nachweislich schnellere und bessere Ergebnisse und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit.

Scrum-Projekte sind komplex und können deshalb vonseiten der Firmen häufig nicht allein mit eigenen, festangestellten Mitarbeitern realisiert werden. Hier sind die hoch qualifizierte Expertise und das projektspezifische Wissen von externen Spezialisten, z. B. Solo-Selbständigen, essenziell. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Open Innovation bzw. Projektwirtschaft. Die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis einerseits und der Selbständigkeit im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen andererseits werden im Rahmen von agilen Projekten besonders virulent: Aufgrund der hohen Komplexität und der typischerweise dynamischen und interaktiven Strukturen besteht – systembedingt – ein hoher Grad an Kommunikation, Austausch und enger Zusammenarbeit. Aber genau dies kann nach aktuellem Kenntnisstand z. B. im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens und gemäß den aktuellen dort angewandten Kriterien schnell problematisch werden und ungerechtfertigter Weise als scheinselbstständig klassifiziert werden. Dies führt zu einer latenten Rechtsunsicherheit beim Einsatz von selbständigen Experten. In Anbetracht der internationalen Konkurrenz und der hohen Geschwindigkeit, in welcher die digitale Transformation fortschreitet, stehen die deutschen Unternehmen unter erheblichem Druck.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die agilen Projekt- und Arbeitsmethoden im Rahmen der vorgegebenen Strukturen des Arbeits- und Sozialrechts kaum präzise abbildbar sind, so dass die in diesen Projekten dringend benötigten selbständigen Experten nicht oder mit kaum vertretbarem Aufwand eingesetzt werden können?

Was unternimmt sie, um diesem Sachverhalt in Statusfeststellungsverfahren gerecht zu werden?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich die latente Rechtsunsicherheit als echter Standortnachteil auswirkt, da sie zu enormen Compliance-Anstrengungen, Koordinierungs- und Absprachemaßnahmen führt und damit zu Kosten und Zeitverlust im besten Fall und Absage bzw. Nichtangehen von Projekten im schlimmsten Fall?

3

Werden die Prüfer der Clearingstelle, die die Aufgabe haben, gemäß § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen, mit Blick auf die in der gelebten Praxis überwiegend eingesetzten Scrum-Verfahren geschult?

Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche Schulung einzuführen?

4

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis wann, um der Wirtschaft einen rechtssicheren Rahmen für die agile Zusammenarbeit von internen und externen Fachkräften zu geben?

Hat die Bundesregierung hierbei eine Vorstellung, wie drängende Fragen wie z. B. die Zulässigkeit der Arbeit in gemischten Teams, die Rolle von Solo-Selbstständigen im Rahmen von Scrum oder auch zur Qualifikation von Zuweisungen im Backlog als Konkretisierung des Auftrags bzw. als Weisung schnell und verbindlich geklärt werden können?

5

Mit welcher Begründung ist es für die Bunderegierung hinnehmbar, dass zahlreiche sozial- wie arbeitsgerichtliche Gerichtsentscheidungen bei den maßgeblichen Kriterien für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bereits die agile Projektorganisation mit deren neuen Aspekten berücksichtigen, der Gesetzestext jedoch den Bedingungen längst überholter Zeiten entspricht und noch immer das althergebrachte Kriterium der „Eingliederung in die Arbeitsorganisation“ (vgl. § 7 Absatz 1 SGB IV sowie § 611a Absatz 1 Satz 1 BGB „persönliche Abhängigkeit“) für die besagte Abgrenzung vorsieht bzw. voraussetzt?

Warum ändert der Gesetzgeber die maßgeblichen Vorschriften nicht ab und passt sie an die neuen Gegebenheiten und moderne, zukunftsgerichtete Erwerbsformen (flexibler werdende Modelle wie flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten und agile Arbeitsmethoden) an?

Plant die Bundesregierung dies?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch mit Blick auf Kosten und Ergebnisse von Innovationsvorhaben insbesondere im Bereich der Digitalisierung weltweit Schritt halten können und wettbewerbsfähig bleiben, wenn die dafür notwendigen Organisationsformen wie etwa Scrum hierzulande erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten und Unsicherheiten bergen?

Berlin, den 20. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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