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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Straftaten mit Sexualbezug im Ausland

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/909705.04.2019

Straftaten mit Sexualbezug im Ausland

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit Sextourismus kommt es vielerorts zur Verwirklichung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie gegen die persönliche Freiheit durch deutsche Staatsbürger im Ausland. Opfer dieser Taten sind oftmals auch Kinder und Jugendliche, die in einigen Ländern zu sexuellen Kontakten gezwungen werden (www.cicero.de/aussenpolitik/gefuegige-frauen-befriedigteegos/49752). Das Bundeskriminalamt (BKA) empfiehlt in diesem Zusammenhang, im Interesse einer unverzüglichen Beendigung eines andauernden oder eventuell sogar zur Verhinderung eines bevorstehenden sexuellen Missbrauchs eines Kindes oder eines Jugendlichen im Ausland primär die örtlich (im Ausland) zuständigen Strafverfolgungsorgane zu informieren. Es weist aber auch darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung über entsprechende Vorkommnisse und Beobachtungen zu informieren, um eine zumindest zeitnahe Einbindung der zuständigen Polizeidienststellen vor Ort zu ermöglichen (www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/KontaktHinweisgeberKindersextourismus/kontakthinweisgeberkindersextourismus_node.html). So soll verhindert werden, dass sich die Täterinnen und Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit dem deutschen Recht entziehen und hierzulande nicht für im Ausland begangene Taten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Denn das deutsche Strafrecht ermöglicht die Strafverfolgung im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit auch dann, wenn die Tat von einem deutschen Staatsbürger im Ausland begangen wurde (vgl. §§ 5 Nummer 6 und 8, 6 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB)). Allerdings kann die Staatsanwaltschaft nach den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) von der Verfolgung solcher Auslandstaten absehen (vgl. § 153c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 StPO). Es besteht demnach ein Aufklärungsbedürfnis hinsichtlich der Anzahl der bislang verfolgten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie gegen die persönliche Freiheit, wobei die Bundesregierung auch dahingehend befragt werden soll, über wie viele vermeintliche Straftaten deutsche Auslandsvertretungen bislang informiert worden sind und in wie vielen dieser Fälle tatsächlich ein inländisches Strafverfahren eingeleitet worden ist. Gemessen daran kann die Effektivität der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Sextourismus beurteilt werden. Dies ist insbesondere deshalb relevant, da nationale Maßnahmen zur Pönalisierung von Straftaten durch Touristen, insbesondere solche mit Bezug zum Sextourismus, zum Teil im Ausland gescheitert sind oder aufgrund der hohen Umsätze in finanzschwachen Regionen keine Unterstützung fanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Fälle von im Ausland begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die persönliche Freiheit durch deutsche Staatsangehörige sind der Bundesregierung bekannt?

1

In wie vielen Fällen erhielten deutsche Strafverfolgungsbehörden dabei die Kenntnis von Umständen, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führten, von deutschen Auslandsvertretungen?

1

In wie vielen Fällen erhielten deutsche Strafverfolgungsbehörden dabei die Kenntnis von Umständen, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führten, von privaten Hinweisgebern bzw. Anzeigeerstattern?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Hinblick auf von im Ausland begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die persönliche Freiheit durch deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren sind dabei durch Anklageerhebung bzw. Strafbefehlsbeantragung abgeschlossen worden?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren sind dabei durch eine Einstellungsentscheidung abgeschlossen worden?

3

In wie vielen Fällen wurden deutsche Auslandsvertretung nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich eines Verdachts der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die persönliche Freiheit durch deutsche Staatsangehörige im Ausland informiert?

4

Lassen sich durch deutsche Staatsangehörige im Ausland begangene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die persönliche Freiheit ihrem Tatort entsprechend nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmten Ländern, Städten oder Regionen besonders häufig zuordnen?

Wenn ja, welchen Ländern, Städten oder Regionen und in welcher Größenordnung?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere über den Menschenhandel im Zusammenhang mit Sextourismus weltweit?

6

Welche Maßnahmen und/oder Kooperationen bzw. Programme verfolgt die Bundesregierung mit oder in anderen Ländern, um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die persönliche Freiheit, insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, mit Strafe zu bedrohen und Täterinnen und Täter zu verfolgen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung Kampagnen und Initiativen wie etwa die des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Zusammenarbeit mit der Menschenrechtsorganisation ECPAT und Polizeibehörden mit dem Motto „Nicht wegsehen! Zivilcourage zeigen“ (http://nicht-wegsehen.net/)?

Berlin, den 20. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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