Besonderes Schutzbedürfnis von geflüchteten Frauen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Michel Brandt, Christine Buchholz, Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Von den rund 68 Millionen Menschen, die zurzeit auf der Flucht sind, sind etwa die Hälfte Frauen und Mädchen. Ihre Fluchtgründe unterscheiden sich teilweise von denen männlicher Flüchtlinge: Neben Krieg, Verfolgung und existenzieller Not führen auch geschlechtsspezifische bzw. patriarchale Gewalt und Bedrohung dazu, dass sie ihre Heimatorte verlassen. Entgegen des oft gezeichneten Bildes, es würden nur junge Männer fliehen, sind rund ein Drittel der Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, Mädchen und Frauen. Zwischen 2012 und 2016 sind mehr als eine halbe Million weibliche Geflüchtete nach Deutschland gekommen (www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/280382/gefluechtete-frauen-in-deutschland).
Viele Frauen erleben während der Flucht geschlechtsspezifische Gewalt. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International kommt es während der Flucht regelmäßig zu sexuellen Nötigungen durch Schmuggler, männliche Flüchtlinge und Sicherheitskräfte (www.amnesty.de/2016/1/18/sexualisierte-gewalt-gegen-weibliche-fluechtlinge).
Auch nach der Flucht sind Frauen besonderen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. In großen Sammelunterkünften ist es oft nicht möglich, Schlaf- und Waschräume abzuschließen. Geflüchtete Frauen schildern, dass sie sich nicht trauen, nachts auf die Toilette zu gehen und daher nichts mehr aßen und tranken. Andere berichten, dass sie von Heimleitern, Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes oder Mitbewohnern gegen ihren Willen angefasst, bedrängt, geküsst wurden.
Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer fordern deshalb ein verbessertes Informations- und Beschwerdesystem (www.tagesspiegel.de/berlin/sexuelle-gewalt-in-berlinerheimen-gefluechtet-und-immer-noch-nicht-sicher/19756240.html). „Das Mindeste wäre es, nach Geschlechtern getrennte, gut beleuchtete Toiletten und separate, sichere Schlafplätze für Frauen und Mädchen anzubieten. Dass Frauen und Kinder, die aus einer der gefährlichsten Weltregionen geflüchtet sind, stattdessen sogar auf europäischem Boden noch in Gefahr sind, ist eine Schande“, kritisiert Amnesty International (www.amnesty.de/2016/1/18/sexualisierte-gewalt-gegenweibliche-fluechtlinge). Die Bundesregierung hat darauf mit der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten reagiert (www.gewaltschutz-gu.de/). In der Praxis hat dies jedoch nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller kaum zu Verbesserungen geführt, denn die finanzielle und personelle Ausstattung der Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren ist ungenügend, und die Gewaltschutzkonzepte ändern nichts daran, dass Frauen und Mädchen weiterhin in isolierten Sammellagern untergebracht werden, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Leben in Sicherheit grundsätzlich erschweren (https://mediendienst-integration.de/artikel/welche-auswirkungen-ha-ben-anker-zentren.html).
Auch im Asylverfahren sind weibliche Geflüchtete mit spezifischen Problemen konfrontiert. Asylsuchende, die frauenspezifische Fluchtgründe geltend machen, erhalten häufig nur ein Abschiebungsverbot, das erheblich weniger Schutz bietet als ein internationaler Schutzstatus und beispielsweise nicht zum Familiennachzug berechtigt. Nach Einschätzung der Rechtsanwältin Zübeyde Duyar liegt dies einerseits daran, dass die Länderinformationen zu geschlechtsspezifischer Verfolgung, die im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwendet werden, häufig schlecht recherchiert seien. Darüber hinaus werde geschlechtsspezifische Verfolgung immer noch regelmäßig als unpolitisch und damit asylunerheblich eingestuft. Dies widerspricht dem Asylgesetz, das festlegt, dass eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe vorliegen kann, wenn sie alleine an das Geschlecht anknüpft (https://forum-recht-on-line.de/wp/wp-content/uploads/2016/10/4.-FoR-1_16-Duyar_Frauenspezifische_ Fluchtgruende.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Frauen haben in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 einen Asylantrag in Deutschland gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, zwischen unter und über 18-Jährigen differenzieren und die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben)? Über wie viele Asylanträge von Frauen hat das BAMF in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 entschieden, und wie sind die Verfahren ausgegangen (bitte nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, Flüchtlingseigenschaft nach § 3 des Asylgesetzes – AsylG –, subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG, Abschiebungsverbote, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, nach Jahren und Alter – unter 18/über 18 – differenzieren und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Frauen haben in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im Rahmen des Familienasyls einen Schutzstatus erhalten (bitte nach Jahren und Alter – unter 18/über 18 – differenzieren, die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben und zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz aufschlüsseln)?
Wie viele Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. § 3 AsylG bei weiblichen Asylsuchenden basierten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 auf geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte nach Jahren, Alter – unter 18/über 18 – und Art des Schutzstatus aufschlüsseln, die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben und zwischen Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure differenzieren)?
Wie viele Frauen wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 abgeschoben (bitte nach Jahren differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und bzw. Zielländern differenzieren)?
Wie viele Frauen sind in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 mit einer finanziellen Förderung freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt (bitte nach Jahren differenzieren, nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und angeben, welchen Aufenthaltsstatus die Rückkehrerinnen vor der Ausreise hatten)?
Welche aufenthaltsrechtlichen Folgen hat es, wenn eine Frau, deren Flüchtlingsanerkennung im Rahmen des Familienasyls nach § 26 AsylG erfolgte, sich scheiden lässt?
Wie viele Frauen, deren Flüchtlingsanerkennung im Rahmen des Familienasyls erfolgt war, haben seit 2015 ihren Aufenthaltsstatus aufgrund einer Scheidung verloren?
Wie viele Sonderbeauftragte gibt es im BAMF, die für Frauen und Mädchen zuständig sind, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden?
Inwieweit stehen diese in allen Organisationseinheiten des BAMF zur Verfügung?
Wie viele Frauen und Mädchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 auf der Flucht übers Mittelmeer ertrunken (bitte nach Jahr, Herkunftsland und Alter aufschlüsseln, soweit bekannt)?
Wie viele Frauen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen in staatlichen und privaten „Detention Centers“ festgehalten (bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln, soweit bekannt)?
Wie viele Minderjährige sind nach Kenntnis der Bundesregierung darunter?
Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von Frauen in den libyschen Lagern von der Situation männlicher Gefangener?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Übergriffe und sexualisierte Gewalt gegen Frauen in libyschen Lagern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. daraus?
Wie viele Frauen und Mädchen sitzen nach Kenntnis der Bundesregierung in Hotspots auf griechischen Inseln fest?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über sexualisierte Übergriffe gegen geflüchtete Frauen in den Hotspots?
Welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?
Wie viele Übergriffe auf geflüchtete Frauen durch privates Sicherheitsdienstpersonal, Heimleiter, Sozialarbeiter, Mitbewohner in Gemeinschaftsunterkünften sowie ggf. Polizeikräfte in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln nach Jahr, Art des Übergriffs und Täterkategorie aufschlüsseln und jeweils auch das Herkunftsland und die Religionszugehörigkeit der von den Übergriffen betroffenen Frauen angeben)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage von Frauen in den fünf wichtigsten Asylherkunftsländern?
Welche Kenntnisse hat sie über die geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen durch welche staatliche Organe und nichtstaatliche Gruppierungen (bitte ausführlich darstellen und auch auf eventuelle Veränderungen in den letzten Jahren eingehen)?
Wie viele geflüchtete Frauen und Mädchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Opfer von rassistischen An- und Übergriffen (bitte nach Bundesland, Jahr und Deliktart aufschlüsseln)?
Inwieweit wurde die EU-Asylaufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013) in Deutschland umgesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften im Rahmen der von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenen Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (www.gewaltschutz-gu.de, bitte ausführlich darstellen)?
Inwieweit konnte durch die Umsetzung von Schutzkonzepten die Sicherheit von schutzbedürftigen Gruppen verbessert werden, und an welchen Kriterien macht die Bundesregierung dies ggf. fest?
Gibt es über das Jahr 2018 hinaus eine Förderung der Bundesregierung für durch UNICEF geschulte Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren in Flüchtlingsunterkünften (www.bmfsfj.de/bmfsfj/gewaltschutzin-fluechtlingsunterkuenften-verbessern/130580)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, bitte möglichst genaue Angaben zum Umfang der Förderung machen?
Wie, wo und in welcher Auflage wird der von der Staatsministerin bei der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann Mauz herausgegebene MiMi-Ratgeber für geflüchtete Frauen, Migrantinnen und Jugendliche verbreitet (www.mimi-bestellportal.de/ratgeber-gewaltschutz-fuer-frauen-in-deutschland-veroeffentlicht/)?
Welche internen Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Polizeien der Länder zum Umgang mit Frauen und Mädchen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Personengruppe einen Anspruch, von weiblichen Polizistinnen befragt zu werden?
Inwieweit können die Betroffenen darauf bestehen, dass ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen hinzugezogen werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes von allein geflüchteten Frauen in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sowie AnkER-Zentren durch Einrichtung separater Wohn- und Schlafräume und Sanitätseinrichtungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation schwangerer Frauen in AnkER-Zentren und Erstaufnahmeeinrichtungen?
Haben schwangere Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, zwischen den Essensausgabezeiten der Kantinen zusätzliche Malzeiten zu bekommen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Geburtsvorbereitungskurse und speziell geschulte Hebammen für geflüchtete Frauen?
Werden dafür Dolmetscherleistungen zur Verfügung gestellt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Inanspruchnahme von Leistungen von Frauenhäusern durch geflüchtete Frauen seit 2015 (bitte nach Bundesland, Jahr und dem Grund der Inanspruchnahme, sofern bekannt, aufschlüsseln)?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, Frauenhäuser finanziell besser auszustatten, um die Aufnahme und angemessene Unterstützung (etwa Übersetzungsleistungen) von geflüchteten Frauen zu gewährleisten?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle Empfehlungen des „Deutschen Polizeiberaterteams“ in Afghanistan (Bundestagsdrucksache 19/7587, Antwort zu Frage 8) in Deutschland umgesetzt?
Inwieweit wurden die im Abschlussbericht der von der damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz geförderten Untersuchung „Study on Female Refugees – Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Frauen in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland“ unter 4.6 benannten Schlussfolgerungen und Empfehlungen umgesetzt (https://female-refugee-study.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/sonstige/mentoring/Abschlussbericht_Final_-1.pdf, bitte ausführen)?