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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

30.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/936312.04.2019

Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag von 2018 haben sich CDU, CSU und SPD auf das gemeinsame Ziel verständigt, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent erhöhen zu wollen. Das würde bedeuten, dass der jetzige Anteil von etwa 38 Prozent innerhalb von elf Jahren um 27 Prozentpunkte steigen muss. Viele politische und energiewirtschaftliche Akteure bewerten das 65-Prozent-Ziel als äußerst ambitioniert. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 ist ein Zielkorridor von lediglich 55 bis 60 Prozent erneuerbarer Energien bis 2035 definiert.

Insbesondere das Problem fehlender Übertragungsnetze, mangelnder Akzeptanz und Speichertechnologien für große Strommengen gilt es aus Sicht der Fragesteller zu lösen, soll der Ausbau erneuerbarer Energien schneller als bisher vorankommen und zu einer technisch beherrschbaren, versorgungssicheren und bezahlbaren Gesamtlösung führen. Die Bundesregierung trifft bei ihrer Formulierung des 65-Prozent-Ziels allerdings keine Aussage darüber, von welchem Strombedarf sie für das Jahr 2030 ausgeht. Die entsprechenden Szenarien führender Institutionen liefern dazu sehr unterschiedliche Anhaltspunkte (vgl. z. B. BDI-Studie Klimapfade für Deutschland, dena-Leitstudie Integrierte Energiewende, ESYS-Studie Sektorkopplung). Eine solche Prognose ist allerdings entscheidend für die Frage, wie viel Stromerzeugungskapazität tatsächlich durch Wind, Sonne und andere Formen der erneuerbaren Energiegewinnung bis 2030 beigesteuert werden muss. Daran orientiert sich auch der Ausbaubedarf der Stromnetz- und Speicherinfrastruktur sowie eine Bewertung, welche der auf fossilen Brennstoffen basierenden Kraftwerke ggf. abgeschaltet werden könnten bzw. in Reserve gehalten oder neu gebaut werden müssten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Von welchem Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 geht die Bundesregierung aus (bitte in Jahre und jeweilige prognostizierte Stromverbräuche aufschlüsseln)?

2

Welche Szenarien liegen den Überlegungen der Bundesregierung für das Erreichen des 65-Prozent-Ziels hinsichtlich des Technologiepfades zugrunde?

3

Welche Annahmen liegen den aktuellen Planungen der Bundesregierung bzw. der Bundesnetzagentur für den Ausbau der Stromnetze zugrunde, die beim Erreichen des 65-Prozent-Ziels den Erhalt der Versorgungsicherheit gewährleisten können?

4

Welche Annahmen liegen den Planungen der Bundesregierung bzw. ihrer nachgeordneten Institutionen für das Erreichen des 65-Prozent-Ziels hinsichtlich der Notwendigkeit von Stromspeichern bzw. Power-to-X-Technologien zugrunde, um sowohl mehrwöchige Perioden geringer Wind- und Solarstromproduktion überbrücken als auch die erwartbar hohen temporären Überschuss-Strommengen technisch und wirtschaftlich sinnvoll verwerten zu können?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Power-to-X-Lösungen (wie z. B. Erzeugung von Wasserstoff) für die Stabilisierung der Stromversorgung, zum einen zum Einspeichern von hohen temporären regenerativen Überschuss-Strommengen bei Stromspitzen, zum anderen zum Ausspeichern bei Unterdeckung?

6

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer wirtschaftlich eigenständigen Tragfähigkeit von Power-to-X-Lösungen bzw. die Notwendigkeit einer direkten oder indirekten Förderung dieser Technologien?

7

Wie viele Neuanlagen zur regenerativen Stromerzeugung sind nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen (bitte nach Anzahl, Leistungsklassen und Technologien aufschlüsseln)?

8

Wie viele Bestandsanlagen zur regenerativen Stromerzeugung müssen nach Ansicht der Bundesregierung in ihrer Kapazität ausgebaut („repowered“) werden, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen (bitte nach Anzahl, Leistungsklassen und Technologien aufschlüsseln)?

9

Wie will die Bundesregierung das Problem der begrenzten Flächen zum Bau von Neuanlagen, vor allem im Hinblick auf die für Windkraftanlangen bestehenden Mindestabstände zur Wohnbebauung, lösen, um den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent auszubauen?

10

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit oder Notwendigkeit, dass bei der Flächenausweisung für die Erreichung des 65-Prozent-Ziels die Interessen der unmittelbar Betroffenen ggf. hinter dem politischen Gesamtziel zurücktreten müssen?

11

Bis zu welchem Anteil an der Stromerzeugung beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem EEG fortzuführen?

Berlin, den 3. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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