Auswirkungen von Digitalsteuern auf Unternehmen und Steuereinnahmen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Deutschland und Frankreich haben sich beim ECOFIN-Rat (Rat für Wirtschaft und Finanzen) im Dezember 2018 auf einen gemeinsamen Kompromiss bezüglich der Digitalsteuer verständigt. Hiernach sollen die Werbeeinnahmen großer Digitalunternehmen künftig mit 3 Prozent besteuert werden. Dieser Vorschlag soll bis zum Januar 2021 in Kraft treten, andernfalls würde Frankreich eine nationale Digitalsteuer einführen (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/digitalsteuer-in-frankreich-trifft-rund-30-konzerne-16071381.html).
Als Hauptgrund für eine Digitalsteuer wird angeführt, dass derzeit in der digitalen Branche deutlich weniger Steuern gezahlt werden, als in der klassischen Industrie. Das European Centre for International Political Economy (ECIPE) kommt hingegen in einer kürzlich erschienen Studie zu dem Schluss, dass die effektive Steuerrate vieler europäischer Firmen niedriger ist, als die von Internetkonzernen. Entsprechend würde auch eine Digitalsteuer es nicht schaffen, die Steuerrate zu erhöhen und in der Öffentlichkeit zu dem Bewusstsein beizutragen, dass insbesondere große Unternehmen fair besteuert werden. Die Komplexität und Intransparenz des internationalen Unternehmensteuerrechts lasse derzeit keinerlei objektive Schlüsse darüber zu, welche Unternehmen tatsächlich wo und wieviel Steuern zahlen. Mit einer Sondersteuer für die Digitalwirtschaft würde die Besteuerung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union nur unnötig verkompliziert werden (https://ecipe.org/wp-content/uploads/2019/02/2019_02_19_ECIPE_Final_Edited_Corporate-Tax-Out-of-ControL.pdf).
Die Zahlen der Steuerabteilung der EU-Kommission legen nahe, dass digitale Unternehmen in der EU nur etwa 9 Prozent Steuern auf ihre Unternehmensgewinne zahlen würden. Die Zahlen basieren allerdings auf einem rein theoretischen Modell bzw. hypothetischen Unternehmen. Die Autoren der Studie (das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung – ZEW-Mannheim – und PricewaterhouseCooper – PWC), auf die sich die EU-Kommission bezieht, haben sich deshalb deutlich von der EU-Kommission distanziert. Sie haben mehrfach öffentlich klargestellt, dass digitale Unternehmen nicht unterbesteuert sind (www.pwc.com/us/en/press-releases/2018/understanding-the-zew-pwc-report.html).
Zahlreiche Studien, die sich darüber hinaus mit der sog. Inzidenz der Steuer befassen (also der Frage, wer die tatsächliche Steuerlast am Ende trägt), zeigen, dass eine Steuer auf Unternehmen, die in den Bereichen Onlinewerbung oder der Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet tätig sind, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) getragen werden würden.
Befürworter von Sondersteuern für die Digitalwirtschaft berücksichtigen nicht, wie stark die Steuerlast im Wesentlichen von den Nutzern dieser digitalen Dienstleistungen getragen wird, zum Beispiel von kleinen Unternehmen wie Gaststätten, Tourismusbetrieben, Einzelhändlern und Handwerkern, die ihre Leistungen im Internet vermarkten oder zumindest online bewerben (siehe u. a.: www.cesifo-group.de/DocDL/Studie-Digitalsteuer-2018.pdf; www.copenhageneconomics.com/publications/publication/the-impact-of-an-eu-digital-service-tax-on-germanbusinesses; https://taj-strategie.fr/taj-publie-etude-de-limpact-economique-projet-de-loi-taxation-numerique/; www.copenhageneconomics.com/publications/publication/the-proposed-eu-digital-services-tax-effects-on-welfare-growth-and-revenues).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Steuerlast für Unternehmen in der Europäischen Union (bitte nach Mitgliedstaaten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine divergierende durchschnittliche Gesamtsteuerlast für Unternehmen aus der digitalen bzw. „klassischen“ Industrie in der Europäischen Union (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
a) Wie unterscheidet die Bundesregierung hier zwischen „digitalen“ und „klassischen“ Unternehmen?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass digitale Unternehmen derzeit zu niedrig besteuert werden, oder teilt die Bundesregierung die Einschätzung von PWC, dass Digitalunternehmen nicht unterbesteuert sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine divergierende durchschnittliche Besteuerung von Gewinnen für Unternehmen aus der digitalen bzw. „klassischen“ Industrie in der Europäischen Union (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Digitalsteuer für die Wirtschaft ein, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (bitte bei der Antwort auch auf die kleineren Unternehmen, die in den Bereichen Onlinewerbung oder der Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet tätig sind, eingehen)?
Welche Position hinsichtlich der Digitalsteuer vertritt die Bundesregierung derzeit?
a) Wie ist die derzeitige Position der Bundesregierung zu einer internationalen Digitalsteuer im Rahmen von G20, und, falls es Unterstützung für eine derartige Initiative gibt, welche Form der Digitalsteuer möchte man auf internationaler Ebene umsetzen?
b) Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Verhandlungsposition des Bundesfinanzministeriums im ECOFIN-Rat aus, und, falls es Unterstützung für eine EU-Initiative gibt, welche Form der Digitalsteuer möchte man auf europäischer Ebene umsetzen?
Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen der EU-Kommission, Steuerentscheidungen auf EU-Ebene künftig nicht mehr nach dem Einstimmigkeitsprinzip zu fällen?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuereinnahmen auf Grundlage des Kompromisses mit Frankeich, der eine 3-prozentige Steuer auf die Werbeeinnahmen großer Digitalunternehmen umsetzen würde?
a) Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzungskosten, die durch eine solche Erhebung anfallen würden?
b) Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten, die durch eine solche Erhebung anfallen würden?
Wie lauten die Schätzungen der Bundesregierung hinsichtlich der zu erwartenden Steuereinnahmen aus den vorgeschlagenen EU-weiten Sondersteuern auf Umsatzerlöse durch Onlinewerbung und Onlinevermittlungsgeschäfte und wie wären diese Einnahmen auf die 27+1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verteilt?
a) Teilt die Bundesregierung die Schätzung der EU-Kommission von 5 Mrd. Euro (https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/fair-taxation-digital-economy_en)?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Kosten auf Seiten der Finanzverwaltung für den laufenden Verwaltungsaufwand der neuen Sondersteuern auf die Umsatzerlöse durch Onlinewerbung und Onlinevermittlungsgeschäfte ein?
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten auf Seiten der betroffenen Unternehmen für den laufenden Verwaltungsaufwand der neuen Sondersteuern auf die Umsatzerlöse durch Onlinewerbung und Onlinevermittlungsgeschäfte ein?
Welche Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung konkret von den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Sondersteuern auf die Umsatzerlöse durch Onlinewerbung und Onlinevermittlungsgeschäfte in der EU betroffen, und wo befindet sich der Hauptsitz dieser Unternehmen?
Wie stark würde sich für diese Unternehmen (Frage 9) jeweils der Effektiv-Steuersatz für die Besteuerung der in den Mitgliedstaaten der EU anfallenden Unternehmensgewinne erhöhen?
Teilt die Bundesregierung die Aussage der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Studien, dass grundsätzlich kein systematischer Unterschied zwischen der Umsatzbesteuerung von Digitalunternehmen und klassischen Unternehmen besteht?
Teilt die Bundesregierung die Aussage von ECIPE, dass eine neue Sondersteuer für die Digitalwirtschaft das bereits heute sehr komplexe und intransparente Unternehmensteuerrecht zusätzlich verkomplizieren würde?
Teilt die Bundesregierung die Aussage von ECIPE, dass eine zukunftsfeste Reform auf die Abschaffung von Unternehmensteuern abzielen sollte, da die effektive Last von Unternehmensteuern größtenteils von Arbeitnehmern (durch niedrigere Löhne und Gehälter) und Verbrauchern (durch höhere Preise) getragen wird und alternativ Kapitaleinkommen, Arbeitseinkommen und Konsumausgaben transparenter und gerechter besteuert werden können?