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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ökonomische Auswirkungen eines vorfristigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8552)

Nachfrage zu BT-Drs 19/8552<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/942315.04.2019

Ökonomische Auswirkungen eines vorfristigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8552)

der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, Thomas L. Kemmerich, Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ökonomische Auswirkungen eines vorfristigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung“ auf Bundestagsdrucksache 19/8552) ergeben sich aus Sicht der Fragesteller keine ausreichenden Auskünfte zu den angesprochenen Aspekten des geplanten Kohleausstiegs. Insbesondere der Verweis der Bundesregierung auf bestehende „deutliche Überkapazitäten“ im europäischen Stromversorgungssystem regt Nachfragen an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche konkreten Überlegungen zur Überprüfung des Rechtsrahmens für Genehmigungsverfahren für geänderte Rekultivierungspläne gibt es aktuell auf Seiten der Bundesregierung, und wie könnten diese zur Verfahrensbeschleunigung beitragen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

2

Welche Informationen zu den Leistungsbilanzen im Stromsektor der anderen EU-Staaten sowie Prognosen zu deren künftigen Entwicklungen liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet sie diese in Bezug auf Versorgungssicherheit im europäischen Strommarkt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

3

Wann wird die Bundesregierung die von ihr in der Antwort als „erforderlich“ bezeichneten „umfassenden Analysen“ vorlegen, und welche weiteren Anforderungen für ein Monitoring der Versorgungssicherheit plant sie wann einzuleiten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

4

Von einem Kapazitätsreservebedarf in welchem Umfang geht die Bundesregierung aktuell – auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ – bis zum Jahr 2030 aus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

5

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem geplanten Strompreisgipfel? Welche Schwerpunkte werden bei dieser Veranstaltung gesetzt werden, und wen plant die Bundesregierung einzuladen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die von ihr in der Antwort zu Frage 11 genannten Überkapazitäten im europäischen Stromversorgungssystem ein, und auf welchen Berechnungsmodellen fußt ihre Annahme (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

7

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Strombedarfe anderer EU-Staaten bis zum Jahr 2030 vor (bitte nach Ländern differenzieren und die jeweilige Quelle nennen), und inwiefern haben diese bei der o. g. Aussage der Bundesregierung Berücksichtigung gefunden (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

8

Welche installierte Leistung aus Gaskraftwerken kann, ausgehend vom aktuellen Ausbaupfad und Ausbautempo, nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2023 bereitgestellt werden, und welchen tatsächlichen Bedarf sieht sie, um beispielsweise den Ausstieg aus der Verstromung aus Kernenergie zu kompensieren? Welchen Beitrag (bitte numerisch unterlegen) können andere EU-Staaten leisten (Stichwort „Überkapazitäten“; Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

9

Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Emissionen von Gaskraftwerken, wenn die Emissionen bei Förderung und Transport in die Bilanz einbezogen werden (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

10

Wie stellen sich die Emissionen der Braunkohlekraftwerke in den einzelnen Revieren dar (bitte differenziert auflisten), und in welchem Verhältnis stehen diese zu Gaskraftwerken, wenn die komplette Lieferkette berücksichtigt wird (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

11

Wenn die Bundesregierung nach eigener Auskunft keine Steuererhöhungen im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Strukturkommission plant, wie beabsichtigt sie sonst, Kosten, die aus einem vorzeitigen Kohleausstieg entstehen, gegenzufinanzieren (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 19/8552)?

Berlin, den 3. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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