Rückholung alten DDR-Vermögens
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Gerald Ullrich, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Infolge der Wende im Jahr 1989 hat das SED-Regime DDR-Vermögen in die Schweiz transferiert. Ziel war es, dort durch Überweisungen und Auszahlungen das tatsächliche Vermögen geheim zu halten. Bislang sind 2 Mrd. Euro dieses Vermögens aus der Schweiz, aus Liechtenstein und aus Luxemburg an die Bundesrepublik Deutschland überwiesen worden (MDR: „DDR-Vermögen: Schweizer Gericht spricht Deutschland Geld zu“; 6. Februar 2019). Nach Ansicht der Fragesteller hat die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein Interesse, die Wege des Vermögens aufzudecken und Besitzansprüche geltend zu machen. Laut Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands, Artikel 22, wird das DDR-Vermögen zu gleichen Teilen auf den Bund und die Bundesländer in der ehemaligen DDR verteilt. Dabei sollen die Einwohnerzahlen berücksichtigt und in einem zweiten Schritt die Gemeinden angemessen beteiligt werden.
Im Februar berichteten unter anderem „FAZ“ (6. Februar 2019, „Etappensieg im Streit um DDR-Millionen“) und „DIE WELT“ (7. Februar 2019, „Schweiz gibt Deutschland im Streit um DDR-Vermögen recht“), dass der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS, früher Treuhandanstalt) in einem Schweizer Gerichtsverfahren vorläufig Recht gegeben wurde. Konkret geht es um die Rückzahlung alter DDR-Vermögen, die nach der Wende von einer Gesellschaft in der DDR auf ein Konto der Schweizer Bank Cantrade überwiesen wurden. Diese ging 2005 im Schweizer Bankhaus Julius Bär auf.
Im Jahr 2009 hatten sich BvS und das Bankhaus Julius Bär auf einen Vergleich verständigt, der eine Zahlung von 109 Mio. Euro vorsah. Später klagte die BvS weitere 88 Mio. Euro zuzüglich Zinsen ein, die nicht rechtmäßig zurückgezahlt worden seien. Nach einer Niederlage vor dem Obergericht in Zürich bekam die BvS im Februar 2019 Recht vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne. Die Bank habe elementare Sorgfaltspflichten verletzt. Nun muss sich das Obergericht nochmals mit dem Fall befassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wann kann nach Ansicht der Bundesregierung damit gerechnet werden, dass das Gerichtsverfahren zu einem abschließenden Urteil kommt?
Wie viel des sich im Ausland befindlichen DDR-Vermögens konnte seit der Wende an die Bundesrepublik Deutschland überwiesen werden? Welche Kosten haben sich dabei für den deutschen Staat ergeben?
Wie hoch ist der übrige Teil an DDR-Altvermögen, das sich nach Schätzung der Bundesregierung noch auf ausländischen Konten befindet?
In welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese vermuteten Vermögen?
Welche Gesellschaften oder Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Wiedervereinigung eine Überweisung ins Ausland veranlasst, und in welcher Höhe?
Mit wie vielen Bankhäusern ist die Bundesrepublik Deutschland derzeit über die Rückholung alten DDR-Vermögens im Gespräch, und um wie viel Geld geht es im Einzelnen? Gibt es weitere laufende Rechtsstreitigkeiten?
Welche Summen entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß Einigungsvertrag seit der Wiedervereinigung auf den Bund und auf die Länder (bitte einzeln auflisten)?
Welche Bereiche des Bundeshaushalts haben in welchem Umfang von den Mitteln profitiert? Wie wurden die Gelder verwendet?