Speicherung von Daten Minderjähriger in Dateien und Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll nach dem Willen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) künftig auch Daten von Kindern in Dateien speichern dürfen (vgl. „Online-Überwachung. Seehofers Wunschliste für den Verfassungsschutz“, Deutschlandfunk 26. März 2019).
Bislang erlaubt das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) personenbezogene Speicherungen in Dateien nur bei Personen ab 14 Jahren.
Das BMI begründet seinen Vorstoß damit, dass Kinder von Personen, die zur Unterstützung dschihadistischer Terrorgruppen ins Ausland gereist waren, nach Deutschland zurückkehren könnten. Wenn Informationen zu diesen Kindern vom Verfassungsschutz nicht an die Jugendämter weitergeben werden dürften, handele man nicht im Interesse dieser Kinder, erläuterte das BMI hierzu („Verfassungsschutz soll auch Daten über Minderjährige speichern“, epd vom 26. März 2019).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist diese Darstellung aber nicht plausibel, weil § 11 BVerfSchG bereits jetzt die Erfassung von Daten Minderjähriger in Akten erlaubt, und zwar ohne jegliche Altersbegrenzung.
In solchen Akten waren zum Stichtag 27. Mai 2016 lediglich vier Minderjährige erfasst, darunter keine unter 14 Jahren (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/8785). In Dateien des BfV waren zum gleichen Stichtag acht 14-Jährige und 27 15-Jährige gespeichert. Wenn in Sachakten des BfV null Kinder unter 14 Jahren erfasst sind, stellt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller schon praktisch die Frage, welche Notwendigkeit es geben sollte, Kinder unter 14 Jahren künftig in Dateien zu erfassen. Auch müsste dargelegt werden, warum eine Erfassung in Akten nicht ausreichen sollte, um – ggf. in Verbindung mit einer Änderung von Übermittlungsvorschriften – Jugendämter informieren zu können.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die vom BMI geforderte Neuregelung äußerst skeptisch. Eine dateimäßige Speicherung von Kindern bringt die Gefahr einer Stigmatisierung und Benachteiligung etwa im Berufsleben mit sich, weswegen sie bislang auf über 14-Jährige (bis 2009 auf über 16-Jährige) beschränkt ist (vgl. die erwähnte epd-Meldung).
Kinder, die etwa in Camps terroristischer Gruppierungen traumatische Erfahrungen gemacht haben, benötigen unter Umständen sozialtherapeutische Betreuung, sie sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber kein Fall für den Geheimdienst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Zu wie vielen Minderjährigen werden derzeit in Akten des BfV Daten gespeichert (bitte nach Alter 15 Jahre, 14 Jahre, 10 bis 13 Jahre und jünger sowie jeweils nach Phänomenbereichen aufgliedern)?
Über wie viele 14- und 15-Jährige werden derzeit Daten in Dateien des BfV gespeichert (bitte nach Alter 15 Jahre und 14 Jahre sowie nach Phänomenbereichen aufgliedern)?
Inwieweit erfasst das BfV die Daten Minderjähriger, die von Eltern, die eine dschihadistische Vereinigung unterstützen wollen bzw. wollten, in die Nahostregion mitgenommen worden sind? Prüft das BfV, wenn es Kenntnis davon erhält, dass ein Kind gemeinsam mit dschihadistisch orientierten Eltern in die Nahostregion gereist ist, regelmäßig, ob die Voraussetzungen zur Erfassung des Kindes in Akten vorliegen, und wenn ja, welche Erfahrungswerte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ausgang einer solchen Prüfung?
Inwieweit enthalten Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die auf Grundlage von § 18 Absatz 1a BVerfSchG an das BfV übermittelt werden, personenbezogene Daten zu Minderjährigen, in welchem Umfang jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie viele Minderjährige waren in diesem Zusammenhang von Speicherungen in Akten oder Dateien jeweils betroffen (bitte in Altersgruppen 16, 15 und jünger aufgliedern)?
Inwiefern erfasst das BfV die Daten Minderjähriger, deren Eltern vom BfV als Rechtsextremisten oder Reichsbürger eingeschätzt werden? Prüft das BfV bei Kindern rechtsextremer Eltern regelmäßig, ob die Voraussetzungen zur Erfassung des Kindes in Akten vorliegen, und wenn ja, welche Erfahrungswerte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ausgang einer solchen Prüfung?
Wie interpretiert die Bundesregierung allfällige signifikante Veränderungen der Zahl gespeicherter Daten von Minderjährigen in Akten und Dateien des BfV?
Wie häufig wurden in der Vergangenheit Kinder, die in Akten erfasst waren, nach Vollendung des 14. bzw. des 16. Lebensjahres in Dateien erfasst (falls keine genauen Angaben hierzu vorliegen, bitte möglichst Näherungswerte nennen bzw. angeben, ob dies eher häufig, eher selten oder gar nicht vorkommt)?
Inwiefern erlaubt nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitige Rechtslage dem Verfassungsschutz, Angaben über Minderjährige an das Jugendamt zu übermitteln? Wie häufig ist dies in Zusammenhang mit sogenannten Foreign Terrorist Fighters (FTF) bislang geschehen? Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung der geltenden Übermittlungsbestimmungen erforderlich?
Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Stärkung der Ressourcen und Kompetenzen von Jugend- und Sozialbehörden zur Betreuung von Kindern sogenannter FTF nötig, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die zuständigen Behörden hierbei?
Aus welchen Gründen will das BMI künftig Daten von Kindern ohne Altersbegrenzung in Dateien des BfV speichern?