Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs durch Fortentwicklung des Ausschreibungssystems im Bereich Offshore-Wind
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 und der Einführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes wurde für die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen auf See ein neues Ausschreibungssystem eingeführt.
Grundlage für die Ausschreibungen ist der Flächenentwicklungsplan (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2019 für die deutsche Nord- und Ostsee – FEP 2019, Stand: 26. Oktober 2018: www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/_ Anlagen/Downloads/Aktuelles_FEP_Entwurf_FEP2.pdf?__blob=publication File&v=3. Letzter Zugriff: 16. April 2019), der gegenwärtig vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erstellt und bis Ende Juni 2019 öffentlich bekannt gemacht wird. Der Flächenentwicklungsplan trifft u. a. Festlegungen mit dem Ziel, eine geordnete und effiziente Nutzung und Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu gewährleisten und Offshore-Anbindungsleitungen im Gleichlauf mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen auf See zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und zu nutzen.
Der Flächenentwicklungsplan, der für Offshore-Anbindungsleitungen ab dem Jahr 2026 (Umsetzungsbeginn) gültig ist, löst das Planungsinstrument des Offshore-Netzentwicklungsplans (Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 – Version 2015 – zweiter Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber, Stand: 29. Februar 2016: www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/NEP/O-NEP2025_UENB- Entwurf2a.pdf?__blob=publicationFile. Letzter Zugriff: 16. April 2019) ab, der bis zum Jahr 2025 (Umsetzungsbeginn) u. a. den Ausbaubedarf und die zeitliche Staffelung der Offshore-Anbindungsleitungen regelt. Offshore-Netzentwicklungspläne wurden in den Jahren 2013 bis 2017 basierend auf den Entwürfen der Übertragungsnetzbetreiber und darauffolgenden öffentlichen Konsultationen von der Bundesnetzagentur bestätigt. Faktisch wurde damit die Erforderlichkeit des Ausbaubedarfs und die zeitliche Staffelung der Offshore-Anbindungsleitungen bis in das Jahr 2025 bestätigt (Bestätigung des O-NEP 2025 durch die Bundesnetzagentur: www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/NEP/O-NEP 2025_Bestaetigung.pdf;jsessionid=A431024A1009B73C8590378868572E64?_ blob=publicationFile. Letzter Zugriff: 16. April 2019).
Aufgrund der Bestätigungen von Offshore-Anbindungsleitungen durch die Bundesnetzagentur wurde den für den Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen zuständigen Übertragungsnetzbetreibern 50 Hertz Transmission GmbH für die Ostsee sowie der TenneT TSO GmbH für die Nordsee die Möglichkeit gegeben, Investitionsmaßnahmen für Offshore-Anbindungsleitungen bei der Bundesnetzagentur zu beantragen (Monitoringbericht 2017 – Elektrizitätsmarkt – Netze: Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt, Stand: 13. Dezember 2017: www.bundes netzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_ Institutionen/DatenaustauschUndMonitoring/Monitoring/Monitoring2017_Kapitel/ E_Netze2017.pdf?__blob=publicationFile&v=1. S. 93.). Basierend auf einem Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur und unter den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung haben die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die Möglichkeit gehabt, bereits in der frühzeitigen Planungs- und Genehmigungsphase Kosten für Offshore-Anbindungsleitungen über die Netzentgelte bis 2018 und ab 2019 über die Offshore-Haftungsumlage an die Stromendkunden weiterzugeben.
Durch die nicht unerhebliche Umplanung von Offshore-Anbindungsleitungen im Rahmen des Flächenentwicklungsplans, insbesondere was deren Ausbaubedarf und deren zeitliche Staffelung angeht, ist nicht auszuschließen, dass durch die Umplanung zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten in erheblichem Umfang entstehen, die von den Stromendkunden ohne erkennbaren Wert für die Gesellschaft zu tragen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche wirtschaftlichen Effekte bzw. Preiseffekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die deutliche Erweiterung von Installationen von Offshore-Anlagen erreicht?
Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das neue Ausschreibungssystem bezüglich der EEG-Novelle aus dem Jahr 2017 bewährt, und falls ja, welche Grundlage legt die Bundesregierung für diese Bewertung an?
Welche Hindernisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung für die Produktion von Wasserstoff durch Offshore-Anlagen, welche Potenziale würden sich hieraus für die Energiewende ergeben, und plant die Bundesregierung, diese Hürden zu beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit trägt das aktuelle Ausschreibungssystem aus Sicht der Bundesregierung zum marktwirtschaftlichen Wettbewerb bei, und welche Schritte plant die Bundesregierung, um das Ausschreibungssystem noch mehr am Wettbewerb auszurichten?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umplanungen im Flächenentwicklungsplan 2019 (Entwurf vom 26. Oktober 2018) gegenüber dem vorherigen, von der Bundesnetzagentur bestätigten Planungsstand im Offshore-Netzentwicklungsplan 2017-2030 vom 22. Dezember 2017 (Bedarfsermittlung 2017-2030 – Bestätigung – Offshore-Netzentwicklungsplan, Az.: 613-8572/1/2, Stand: 22. Dezember 2017: www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/ O-NEP_2030_2017_Bestaetigung.pdf)?
Welche Kosten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der Kostenwälzung über die Netzentgelte und Offshore-Haftungsumlage an die Stromendkunden weitergegeben für den von der Bundesnetzagentur bestätigten Planungsstand im Offshore-Netzentwicklungsplan 2017-2030 vom 22. Dezember 2017 (Az.: 613-8572/1/2)?