[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Mai 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10475
19. Wahlperiode 27.05.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel,
Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/9492 –
Deutsch-weißrussische Beziehungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weißrussland („Belarus“) grenzt im Westen an den EU-Staat Polen und im
Osten an die Russische Föderation. Doch trotz seiner geographischen Nähe wird
Weißrussland in der deutschen Öffentlichkeit nach Auffassung der Fragesteller
kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt an den aus Sicht der Fragesteller
spärlich vorhandenen Informationen über das Land.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der offizielle Staatsname lautet „Republik Belarus“.
Teilweise betreffen die Fragen Daten, die wegen Zeitablauf von der
Bundesregierung nicht mehr ermittelt werden können.
Zu den Fragen 1, 2, 4, 10, 14, 15, 33 und 43 wird darauf verwiesen, dass sich der
parlamentarische Informationsanspruch auf Gegenstände erstreckt, die einen
Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag
haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur
Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum
Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben, und die Bundesregierung einen amtlich
begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat.
Auf die Fragen 15, 18 und 19 kann eine offene Beantwortung nicht erfolgen. Zum
Schutz der Persönlichkeitsrechte der zivilgesellschaftlichen Akteure wird die
Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums
des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
separat übermittelt (Anlagen 2 bis 4)*.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
1. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 für die Förderung der deutschen Sprache durch
Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die
Deutsch als Fremdsprache lehren, in Weißrussland bewilligt bzw.
ausgegeben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2014 bis 2018
Finanzmittel in Höhe von 4. 307 000 Euro für die Förderung der deutschen Sprache
durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die
Deutsch als Fremdsprache lehren, bereitgestellt. Die Aufschlüsselung nach
Haushaltstiteln ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Haushaltstitel Summe 2014 bis 2018 in Euro*
0504/427 29 348.000
0504/429 21 17.000
0504/687 13 45.000
0504/687 14 2.000
0504/687 16 11.000
0504/687 21 438.000
0504/687 22 44.000
0504/687 27 491.000
0504/687 40 1.486.000
0504/687 48 1.425.000
* gerundet auf Tausend
2. In welcher Höhe erhielten die deutschen Institutionen in Weißrussland nach
Kenntnis der Bundesregierung seit der jeweiligen Aufnahme ihrer Tätigkeit
Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben in
Euro)?
Auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht und die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
3. Wie viele Deutschstämmige lebten bzw. leben nach Schätzung der
Bundesregierung in Weißrussland (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der Zahl der
Deutschstämmigen in Belarus vor. Laut belarussischer Volkszählung von 2009 lebten
2 474 deutschstämmige Personen in Belarus. Bei der vorangegangenen
Volkszählung 1999 wurden 4 805 deutschstämmige Personen erfasst.
4. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche,
medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in Weißrussland
bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat aus Mitteln des Auswärtigen Amtes seit 2014 die
deutsche Minderheit in Belarus insgesamt mit 3 100 Euro (Haushaltstitel 0504 687 16
EN 2.1) gefördert. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Wie viele Stellen hat das Goethe-Institut in Weißrussland?
Mit welchen Finanzmitteln ist es ausgestattet (bitte seit Bestehen nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Das Goethe-Institut in Belarus hat drei Entsandte und 27 Ortskräfte (Angaben in
Beschäftigungsumfängen; Stand: 31 Dezember 2018). Daten zur Ausstattung mit
Finanzmitteln liegen ab 2009 vor.
Jahr in Tausend Euro
2009* 1.010
2010* 1.116
2011 496
2012 597
2013 691
2014 1.073
2015 1.043
2016 809
2017 785
2018 796
Hinweise:
Die Angaben erfolgen in Tausend Euro gerundet
* Beträge in 2009/2010 betreffen die institutionelle Förderung und erklären sich aus Einmal-
Effekten wegen einer Neuunterbringung.
6. Wie viele weißrussische Fachkräfte haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und
Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. März 2019
wurde 1 122 belarussischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder
eine Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
erteilt. Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten.
Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem
Zeitpunkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder
Berufen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl Personen
gesamt 1.122
davon im Jahr
2012 44
2013 146
2014 134
2015 169
2016 184
2017 192
2018 214
2019 39
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen
deutscher Unternehmen nach Weißrussland (bitte für den Zeitraum seit dem
Jahr 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des
Statistischen Bundesamtes abgerufen werden:
www.genesis.destatis.de/genesis/online.
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche
Importvolumen aus Weißrussland seit 1992 bis heute (bitte nach Jahresscheiben und
Branchen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit
welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
1992 für deutsche Unternehmen, die nach Weißrussland exportierten,
gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen
aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis 31. März 2019 hat die Bundesregierung
Exportkreditgarantien (Einzeldeckungen) für deutsche Lieferungen und Leistungen
nach Belarus in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro übernommen. Einzelheiten sind
der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Deckungsvolumen (Einzeldeckungen)
in Mio. EUR
1992 55,0
1993 216,5
1994 4,7
1995 36,4
1996 0,0
1997 0,0
1998 7,0
1999 25,2
2000 4,8
2001 45,4
2002 53,8
2003 45,6
2004 67,9
2005 221,1
2006 153,4
2007 123,0
2008 262,5
2009 361,4
2010 219,9
2011 302,5
2012 126,1
2013 354,6
2014 55,2
2015 80,9
2016 233,8
2017 84,3
2018 54,6
2019
(1. Quartal)
0,0
Die Möglichkeit einer Aufschlüsselung der Exportkreditgarantien in einzelne
Sektoren stand technisch erst ab dem Jahr 2000 zur Verfügung. Die insgesamt
811 von der Bundesregierung im Zeitraum 2000 bis 2019 übernommenen
Exportkreditgarantien im Einzeldeckungsbereich verteilten sich wie folgt auf die
einzelnen Sektoren:
Sektor Anzahl der
Geschäfte
Deckungsvolumen
(in Mio. Euro)
Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 482 831,4
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 92 528,0
Transport/Infrastruktur 91 327,7
Verarbeitende Industrie 88 707,1
Energie 17 41,2
Chemie 16 196,2
Bergbau, inkl. Verarbeitung 11 177,1
Erdöl- und Erdgasförderung 10 36,9
Dienstleistungen 2 3,6
Umwelttechnik 2 1,6
10. Wie viele gemeinsame deutsch-weißrussische bzw. weißrussisch-deutsche
Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den
Zeitraum seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Schätzung für die
Mitarbeiteranzahl angeben),
a) in Deutschland
Nach Informationen des belarussischen Nationalen Zentrums für Marketing
(Einrichtung des Außenministeriums der Republik Belarus) sind in Deutschland sechs
Repräsentanzen von belarussischen Unternehmen tätig:
Belarusbank oAG
BelaStahl Außenhandel GmbH (Belarussisches Hüttenwerk)
BeLAZ-EUROPA GmbH (Gemeinschaftsunternehmen des Belarussischen
Automobilwerkes BelAZ mit „ITB Ruff Consulting“ aus Deutschland und
„RTE OU“ aus Estland)
BELIMPEX – Handels GmbH (Minsker Traktorenwerk)
BMA Spedition GmbH (oAG BelMagistralAvtotrans)
Nationale Fluggesellschaft „Belavia“
Informationen zu weiteren Unternehmen, die durch belarussische juristische oder
natürliche Personen in Deutschland gegründet wurden, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
b) in Weißrussland?
Laut Informationen des Nationalen Statistischen Komitees der Republik Belarus
wurden in Belarus zum Ende des Jahres 2017 306 juristische Personen mit
deutscher Beteiligung gezählt. Weitergehende Angaben ab dem Jahr 2011 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Daten für weiter zurückliegende
Jahre liegen nicht vor).
Jahr
(jeweils zum
Jahresende)
Unternehmen mit
deutscher Beteiligung,
gesamt
davon
Gemeinschaftsunternehmen
Ausländische
Unternehmen
2017 306 168 136
2016 309 171 135
2015 312 171 139
2014 333 188 142
2013 351 193 156
2012 361 209 150
2011 361 200 159
Mitarbeiterzahlen in den Unternehmen mit ausländischer Beteiligung (in Bezug
auf einzelne Länder) werden in Belarus nicht statistisch erfasst.
Nach Informationen des Nationalen Statistischen Komitees der Republik Belarus
betrug zum 1. Januar 2018 der Umfang der kumulierten Investitionen aus
Deutschland in der belarussischen Wirtschaft 360 311 100 US-Dollar. Darüber
hinaus sind in Belarus laut Auskunft der Verwaltung für Registrierung und
Lizensierung der Hauptverwaltung für Justiz des Minsker Städtischen
Exekutivkomitees ca. 70 Repräsentanzen deutscher Unternehmen tätig, 54 davon sind in
Minsk registriert (Repräsentanzen sind nach belarussischem Recht keine
juristischen Personen und dürfen keine kommerzielle Tätigkeit ausüben).
11. Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in Weißrussland
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach
Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die erbetenen Daten bei der
Deutschen Bundesbank erfragt werden können. Die Bundesregierung verfügt hierzu
über keine weiteren Erkenntnisse.
12. Wie unterstützt die Bundesregierung deutsche kleine und mittelständische
Unternehmen in Weißrussland?
Die Bundesregierung unterstützt deutsche kleine und mittelständische
Unternehmen bei ihrem wirtschaftlichen Engagement in Belarus mit einem breiten
Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung. Exporteuren und Investoren stellt die
Bundesregierung Exportkreditversicherungen (sogenannte Hermes-
Bürgschaften) oder Investitionsgarantien zur Verfügung. Zudem finanziert die
Bundesregierung die „Germany Trade and Invest“ (GTAI), die deutsche Unternehmen bei
ihrem Eintritt in den belarussischen Markt unterstützt und Standortmarketing für
den deutschen Markt in Belarus betreibt, sowie die Repräsentanz der Deutschen
Wirtschaft in Minsk.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Bau des Kernkraftwerkes in
Ostravez, insbesondere im Hinblick auf dessen geographische Nähe zu Litauen
und möglicher CO2-Einsparungen?
Entscheidungen zur Energieversorgung sind souveräne Entscheidungen eines
Staates. Grundsätzlich plädiert die Bundesregierung dafür, dass bei Bau und
Inbetriebnahme von Atomkraftwerken (AKW) höchste nukleare
Sicherheitsstandards eingehalten werden. Bezüglich des AKW in Ostrovets nimmt die
Bundesregierung entsprechende Sorgen des Nachbarstaates Litauen sehr ernst.
14. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung
und Umsetzung der dualen Ausbildung in Weißrussland seit 1992 (bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Förderprogramms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurden auch
Projekte zur Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in Belarus
unterstützt. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1205
verwiesen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung keine einschlägigen Projekte in
Belarus.
15. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Verbesserung der Menschenrechtssituation in Weißrussland unterstützt (bitte
nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage 2 verwiesen.
16. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Bekämpfung der Korruption in Weißrussland unterstützt (bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V., die in
Belarus auch zur Korruptionsbekämpfung berät, wird durch das
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) institutionell gefördert. Die
Bundesregierung unterstützt Projekte und Pro-gramme zur Bekämpfung der
Korruption in Belarus auch im Rahmen ihrer Beiträge zu internationalen Organisationen
wie zum Beispiel zur OSZE. Informationen zu den Aktivitäten im Bereich
Korruptionsbekämpfung sind über die Internetseiten der Organisationen öffentlich
zugänglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Korruption in
Weißrussland seit 1992 entwickelt?
Die Republik Belarus ist Vertragsstaat des am 14. Dezember 2005 in Kraft
getretenen „Übereinkommens gegen Korruption“ der Vereinten Nationen, seit 1. Juli
2006 Vertragsstaat des „Zivilrechtsübereinkommens über Korruption“ des
Europarats und seit 1. März 2008 Vertrags-staat des „Strafrechtsübereinkommens über
Korruption“ des Europarats sowie seit 1. Juni 2015 des Zusatzprotokolls zum
Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats.
Im von Transparency International veröffentlichten „Corruption Perception
Index“ belegte Belarus im Jahr 2018 Rang 70/180, im Vergleich Rang 123/177 in
2013 und Rang 151/180 in 2008. Für weitere Daten wird auf
www.transparency.
org/research/cpi. verwiesen.
18. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den
Demokratieaufbau in Weißrussland unterstützt (bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage 3 verwiesen.
19. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Weißrussland unterstützt (bitte
nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum
aufschlüsseln)?
Kernaufgabe der politischen Stiftungen ist Demokratieförderung. Dazu zählt
unter anderem die Förderung rechtsstaatlicher Strukturen, weshalb ergänzend auf
die Antwort zu Frage 18 verwiesen wird. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage 4 verwiesen.
20. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte)
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen (Hoch-)Schulen in
Deutschland und Weißrussland (bitte nach Schularten aufschlüsseln und das
Jahr nennen, seit dem die Partnerschaften und Kooperationen bestehen)?
Auf die Übersicht der Anlage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus sind
Informationen zu Hochschulkooperationen zwischen Deutschland und Belarus der
Informationsplattform der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Internationale
Hochschulkooperationen“ (
www.internationale-hochschulkooperationen.de/home.html)
zu entnehmen.
21. Wie viele Studenten aus Weißrussland wurden durch den Deutschen
Akademischen Austauschdienst seit 2000 gefördert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Deutsche Akademische
Austauschdienst (DAAD) seit 2000 etwa 3 500 Studierende und Graduierte aus Belarus
gefördert. Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor.
22. Wie viele Studenten aus Weißrussland wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2000 durch deutsche Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen
oder Unternehmen gefördert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2000 mindestens 272
Studierende aus Belarus durch deutsche Stiftungen und
Nichtregierungsorganisationen gefördert.
Zahlen von geförderten Studentinnen und Studenten durch Unternehmen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
23. Wie viele Gastdozenten aus Weißrussland unterrichten oder forschen nach
Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der
vorherigen Frage aufschlüsseln)?
Für das Jahr 2017 hat das statistische Bundesamt 51 Personen aus Belarus als
nebenberufliche Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren, Privatdozenten und
außerplanmäßige Professoren gemeldet.
24. Wie viele weißrussische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der
Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen
aufschlüsseln)?
Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. März 2019 wurde 20 belarussischen
Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erteilt. Die
Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Angaben zu
Aufenthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im AZR seit dem Jahr 2008
gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Forschungsdisziplinen, Universitäten,
Fachhochschulen oder dualen Hochschulen nicht erfasst werden. Angaben zum
Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl Personen
gesamt 20
davon im Jahr
2007
2008
2009 2
2010
2011 1
2012 2
2013 4
2014
2015 2
2016 1
2017 3
2018 5
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in
Weißrussland (bitte Quellen angeben)?
Auf den am 13. Februar 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen 13.
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird verwiesen.
26. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Todesstrafe
in Weißrussland verhängt bzw. vollstreckt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind hinsichtlich der Verhängung bzw. Vollstreckung der
Todesstrafe in Belarus folgende Angaben bekannt:
Jahr Anzahl verhängter Todesstrafen Anzahl vollstreckter Todesstrafen
2010 2 2
2011 2 2
2012 - 3
2013 3 -
2014 - 3
2015 2 -
2016 4 4
2017 4 2
2018 2 4
2019 bislang 1 -
Diese Angaben beruhen auf Publikationen von Nichtregierungsorganisationen
sowie auf eigenen Erkenntnissen. Da die belarussische Regierung die Anzahl der
Urteile und Vollstreckungen nicht nach Jahren aufgeschlüsselt veröffentlicht,
sind die genannten Zahlen nicht abschließend verifizierbar.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten in Weißrussland (bitte Quellen angeben)?
Die Freiheit der Religionsausübung ist in Belarus verfassungsrechtlich garantiert.
Die Rechte ethnischer Minderheiten werden in Belarus grundsätzlich respektiert.
28. Wie viele ukrainische Flüchtlinge leben nach Kenntnis der Bundesregierung
in Weißrussland?
Nach Angaben des Hochkommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen
hielten sich in der Republik Belarus im März 2019 insgesamt 2 343 Flüchtlinge oder
Asylsuchende aus der Ukraine auf (
www.unhcr.org/ua/wp-content/uploads/sites/
38/2019/04/2019-03-UNHCR-UKRAINE-Operational-Update-FINAL-2.pdf).
29. Wie viele Weißrussen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an
Kampfhandlungen im Ukrainekonflikt beteiligt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Weißrussland?
Unabhängige Medien stehen in Belarus unter starkem wirtschaftlichen und
politischen Druck. Journalisten unabhängiger Medien und Blogger sind Repressalien
wie Mahnungen, Geldstrafen, Nichterteilung von Registrierungen oder
kurzfristige Haft ausgesetzt.
Im „Reporters Without Borders World Press Freedom Index“ liegt Belarus im
Jahr 2019 auf Platz 153 von 180 Staaten (
https://rsf.org/en/ranking).
31. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Journalisten in Weißrussland
seit 2010 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und Ort
aufschlüsseln), und wenn ja, wie viele?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend unter anderem auf Informationen
von „Reporter ohne Grenzen“, wurden in Belarus seit 2010 bis heute keine
Journalisten entführt oder getötet.
32. Welche deutsch-weißrussischen Veranstaltungen fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit
a) dem 25-jährigen Jubiläum der Aufnahme der diplomatischen
Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland und
Im Jahr 2017, in dem das 25-jährige Jubiläum der Wiederaufnahme der
deutschbelarussischen diplomatischen Beziehungen begangen wurde, besuchten der
damalige Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, der Staatsminister für
Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, die Beauftragte der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,
Dr. Bärbel Kofler, und der Vorsitzende der Deutsch-Belarussischen
Parlamentariergruppe, MdB Oliver Kaczmarek, Belarus. Höhepunkt war der Besuch des
damaligen Bundesministers des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, im November aus
Anlass des 20. Jahrestags des Minsk Forums (Dialogplattform der Deutsch-
Belarussischen Gesellschaft).
Darüber hinaus wurden unter anderem die Ausstellungen „Vernichtungsort Malyj
Trostenez – Geschichte und Erinnerung“ im Museum des Großen
Vaterländischen Krieges in Minsk, „Ernst Barlach – Käthe Kollwitz. Über die Grenzen der
Existenz“ im Nationalen Kunstmuseum der Republik Belarus in Minsk,
„500 Jahre Reformation und Buchdruck in Belarus“ in der Kunstgalerie
„Kulturuniversität“ (Palast der Republik) und „Martin Luther“ in der
Evangelisch-Lutherischen St. Johanniskirche in Grodno gezeigt. In Berlin fand am 5.
April 2017 anlässlich des Jubiläums eine Abendveranstaltung der Deutsch-
Belarussischen Gesellschaft statt.
b) dem 25-jährigen Jubiläum der Unabhängigkeit Weißrussland in
Deutschland statt?
Das 25-jährige Jubiläum der Unabhängigkeit der Republik Belarus wurde im
Rahmen eines Empfangs der Botschaft der Republik Belarus in Berlin am 4. Juli
2017 gewürdigt.
33. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale
deutsch-weißrussische Treffen in Deutschland und Weißrussland statt?
Auf die tabellarische Aufstellung der Anlage 6 wird verwiesen.
34. Strebt die Bundesregierung eine Modernisierungspartnerschaft mit
Weißrussland an (bitte begründen)?
Die Bundesregierung strebt keine Modernisierungspartnerschaft an. Ihr liegt
hierzu auch keine Anfrage aus der Republik Belarus vor.
35. Ist die Bundesregierung im Streit zwischen Polen und Weißrussland
bezüglich der Ausgabe der „karta polaka“ an vorwiegend polnischstämmige
Weißrussen auf irgendeine Weise vermittelnd aktiv, und wenn ja, auf welche Art?
Mit welcher Position begründet die Bundesregierung ihr Engagement, und
wenn nein, ihr Nichtengagement?
Die Bundesregierung hat von den Differenzen zwischen Polen und Belarus
bezüglich der Ausgabe der sog. karta polaka Kenntnis. Nach Auffassung der
Bundesregierung betrifft die Angelegenheit das bilaterale Verhältnis zwischen Polen
und Belarus.
36. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen über
„Partnerschaftsprioritäten“ zwischen der EU und Weißrussland mittlerweile
fortgeschritten, und bis wann kann mit dem Abschluss der Gespräche
gerechnet werden (
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4845_de.htm)?
Die Verhandlungen zwischen der EU und Belarus über den Abschluss von
Partnerschaftsprioritäten dauern an. Die Bundesregierung würde ihren baldigen
Abschluss begrüßen.
37. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen bzw.
Vorgespräche über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und
Weißrussland, wie weit sind jene Gespräche mittlerweile fortgeschritten, und bis wann
kann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit keine Verhandlungen oder
Vorgespräche über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Belarus geführt.
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
38. Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Verhandlungen über eine Visaerleichterung bzw. ein Rückführungsabkommen
zwischen der EU und Weißrussland?
a) In welchem Umfang soll nach Kenntnis der Bundesregierung das Visum-
Regime nach Plänen der EU-Kommission mit Weißrussland bis wann
gelockert werden?
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Aufhebung oder
Lockerung des Visum-Regimes ein (bitte begründen)?
Die Fragen 38 bis 38b werden zusammen beantwortet.
Seit 2013 verhandeln die Europäische Union und Weißrussland über ein
Abkommen zur Visaerleichterung und parallel zur Rückübernahme.
Am 6. März 2019 wurden die Verhandlungen abgeschlossen. Inhalt des
Abkommens sind etwa geringere Anforderungen beim Nachweis an den Reisezweck, die
großzügigere Erteilung von Mehrjahresvisa, Gebührenbefreiungen und -
reduzierungen in bestimmten Fällen, eine kürzere Bearbeitungsfrist sowie Visumfreiheit
für Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen.
Die Bundesregierung begrüßt den Abschluss der Verhandlungen, insbesondere
mit Blick auf die Reisemöglichkeiten der Zivilgesellschaft.
39. Inwiefern haben die Lockerungen des Visum-Regimes seitens der
weißrussischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren
zu einem Anstieg des Tourismus aus Deutschland und der EU geführt
(
http://germany.mfa.gov.by/de/embassy/news/ab7ff58c6d3d787a.html; http://
president.gov.by/en/official_documents_en/view/decree-no-462-of-26-
december-2017-17741/)?
Seit der Lockerung der Visumspflicht bei einer beschränkten Aufenthaltsdauer in
der Republik Belarus durch die dortige Regierung im Februar 2017 haben die
Ankünfte deutscher Touristen von 2 506 im Jahr 2016 auf 3 102 im Jahr 2017
zugenommen (plus 24 Prozent; Quelle: Welttourismusorganisation, UNWTO,
www2.unwto.org. Bereits seit 2016 und somit vor der Änderung des Visum-
Regimes waren die Zahlen deutscher Touristen in der Republik Belarus wieder
gestiegen. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Angaben vor.
Zu statistischen Angaben für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union als
Quellmarkt im fraglichen Zeitraum wird ebenfalls auf Veröffentlichungen der
UNWTO (www2.unwto.org) verwiesen.
40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen seitens
der weißrussischen Regierung, das Visum-Regime für EU-Bürger weiter zu
lockern?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über solche Überlegungen
seitens der belarussischen Regierung vor.
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau von
Aufnahmezentren für illegale Migranten in Belarus durch die Internationale
Organisation für Migration (IOM), insbesondere im Hinblick auf die mögliche
Förderung durch Mittel der Bundesrepublik Deutschland und der EU?
Die EU finanziert das Projekt „Unterstützung Belarus“ im Umgang mit der
steigenden Anzahl irregulärer Migranten“ mit 7 Mio. Euro. Das über einen Zeitraum
von vier Jahren angelegte Projekt wird von der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Staatlichen
Grenzkomitee der Republik Belarus durchgeführt. Ein entsprechender
Kooperationsvertrag wurde am 18. Dezember 2018 unterzeichnet. Weitere Partner sind
das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), das Belarussische
Rote Kreuz und die Belarussische Vereinigung von Personal im
Gesundheitssektor. Das Projekt umfasst die Erarbeitung umfangreicher rechtlicher und
institutioneller Regelungen und gesetzlicher Bestimmungen, die Aus- und Fortbildung
von Grenzschützern im Umgang mit Migranten, den Bau und die Renovierung
von Unterbringungszentren für Migranten sowie ein Pro-gramm für die
freiwillige Rückkehr von irregulären Migranten in die Herkunftsländer und die dortige
Reintegration.
42. Wie setzt sich die Bundesregierung für die Förderung des
bürgergesellschaftlichen Austausches, insbesondere des Jugendaustausches, mit
Weißrussland ein?
Die Bundesregierung misst auf Grundlage des deutsch-belarussischen
Kulturabkommens aus dem Jahr 1994 und der noch im selben Jahr mit dem Komitee für
Jugendfragen beim Ministerrat der Republik Belarus unterzeichneten
Vereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit dem bürgergesellschaftlichen
Austausch und insbesondere dem Jugendaustausch mit Belarus eine besondere
Bedeutung bei. Die Bundesregierung fördert daher Jugendaustauschmaßnahmen mit
Belarus im Rahmen des trilateralen Mittel- und Osteuropa (MOE)-
Sonderprogramms des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) sowie im Rahmen des
Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den
Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“, über das auch Projekte der
zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit in anderen Bereichen gefördert werden. Aus
gleichem Grund fördert die Bundesregierung aus Mitteln des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ebenfalls
Jugendaustauschmaßnahmen mit Belarus.
43. Welche Fördergelder aus welchen Haushaltstiteln erhielten deutsch-
weißrussische Institutionen (wie z. B. Stiftungen, andere
Nichtregierungsorganisationen) in Deutschland seit ihrem Bestehen (bitte nach Institutionen und
Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über deutsch-belarussische
Institutionen vor, die institutionelle Förderung erhalten. Bezüglich projektbezogener
Förderung wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 15, 16, 18 und 19 verwiesen.
Anlage 1 zu Frage 2
Übersicht zu diversen deutschen Institutionen, die in Belarus tätig sind und die aus Bundesmitteln
unterstützt werden. Daten für weitere als anliegend aufgeführte Haushaltsjahre liegen nicht vor.
Für 2018 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor.
Eine deutsche Institution der Technischen Zusammenarbeit (TZ) ist auch die Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Träger Haushaltstitel Bewilligte Mittel
in Euro
Verausgabte Mitte
in Euro
Aufnahme der
Tätigkeit
Deutscher Akademischer
Austauschdienst (DAAD)
3002/ 68101
3004/ 68702
0504/ 68712
0504/ 68748
1.687.000,00 (ab 2003)
Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen (ZfA)
0504/ 427 29
0504/ 429 21
0504/ 687 13
0504/ 687 14
0504/ 687 21
0504/ 687 22
0504/ 687 26
0504/ 687 27
3.500.000,00 (ab 2001)
Pädagogischer
Austauschdienst (PAD)
0504/ 68727 383.140,00 (ab 2004)
Goethe-Institut s. Antwort zu Frage 5 (ab 2009)
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 02 68704 3.145.689,00 s. Anmerkung * 2003
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 02 68712 426.877,00 s. Anmerkung * 2000
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 0504/ 687 13 259.627,00 s. Anmerkung 2016
Konrad-Adenauer-Stiftung
e.V.
02 68704 7.561.800,00 s. Anmerkung * 2004
Konrad-Adenauer-Stiftung
e.V.
0504/ 687 13 268.971,00 s. Anmerkung 2016
Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 02 68704 259.400,00 s. Anmerkung * 2004
Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 02 68712 1.133.245,00 s. Anmerkung * 1998
Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 0504/ 687 13 315.300,00 s. Anmerkung 2016
Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit
02 68704 384.622,00 s. Anmerkung * 2005
Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit
0504/ 687 13 74.431,00 s. Anmerkung 2016
Rosa-Luxemburg-Stiftung
e.V.
02 68704 305.000,00 s. Anmerkung * 2004
Deutsche Institutionen der
TZ
01 68612 1.094.760,00 1.094.760,00 1992
Deutsche Institutionen der
TZ
01 68688 217.543,00 217.543,00 1994
Deutsche Institutionen der
TZ
01 89603 12.756.279,00 11.620.739 2003
Kleine Anfrage Nr. 19-9492 Anlage 1 zu Frage 2
Deutsche Institutionen der
Finanziellen
Zusammenarbeit
08 68702 56.750,00 53.400,00 2010
Deutsches Rotes Kreuz 0502/ 68712 120.235,91 punktuelle
Interventionen
in den Jahren
1997, 1998,
1999
* Die tatsächlich geleisteten Projektausgaben der politischen Stiftungen ergeben sich erst aus den zu
erstellenden Schlussverwendungsnachweisen der einzelnen Vorhaben.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]