[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Mai 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10345
19. Wahlperiode 20.05.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt,
Claudia Roth (Augsburg), Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/9498 –
Auswirkungen der Klimakrise auf die Sicherheitslage und die humanitäre Situation
in der Tschadsee-Region
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Tschadsee ist ein Binnensee am Südrand der Sahara, dessen Fläche sich auf
die Republik Tschad, die Bundesrepublik Nigeria, die Republik Kamerun und
die Republik Niger aufteilt. In der Tschadsee-Region leben etwa 30 Millionen
Menschen. Da die Wasserfläche seit 1963 aufgrund von verminderten
Regenfällen, Dürren und fortschreitender Desertifikation verursacht durch die
Klimakrise um mehr als 90 Prozent geschrumpft ist, verteilt sich die verbleibende
Wasserfläche nur noch auf Tschad und Kamerun. Diese Folgen der Klimakrise
wirken verstärkend auf bestehende bewaffnete Konflikte,
Ernährungsunsicherheit und Unterentwicklung.
Die Klimakrise hat zudem massive sozio-ökonomische Auswirkungen auf die
Benachteiligten in ohnehin benachteiligten Gesellschaften. So gehören Niger
und Tschad zu den ärmsten Ländern der Welt (Platz 186 und 189 von 189
Ländern des UNDP Human Development Index 2017). Unter anderem in diese
Länder sind über 750 000 Menschen vor Übergriffen der islamistischen
Terrorgruppe Boko Haram aus dem Nordosten Nigerias geflohen. Insgesamt sind
mehr als 2,6 Millionen Menschen in der Region vertrieben und mehr als 14
Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Als Folge sind der
grenzüberschreitende Handel, der Fischfang als Hauptnahrungsquelle und die Ernten der Region
stark eingebrochen (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/
humanitaerehilfe/projektbeispiele-node/-/205150).
Das Zusammenspiel von Gewalt, Vertreibung, Armut, starkem
Bevölkerungswachstum und Konflikten um natürliche Ressourcen bei gleichzeitig geringer
staatlicher Präsenz machen die Menschen im Tschadseebecken besonders
verwundbar für die Folgen von Extremwetterereignissen verursacht, verstärkt oder
beschleunigt durch die Klimakrise (vgl.
www.adelphi.de/de/publikation/
climatefragility-profile-lake-chad-basin). Laut der International Organization of
Migration erhöht ein niedriger Entwicklungsstand auch die Wahrscheinlichkeit der
klimabedingten Migration, Flucht und Vertreibung. So gehe jede bzw. jeder
dritte Erwachsene im Tschad davon aus, wegen Dürren, Überflutungen oder
Hitzewellen den eigenen Wohnort verlassen zu müssen (vgl.
http://publications.
iom.int/system/files/pdf/mrs43.pdf).
Die Bundesregierung war im September 2018 Mitgastgeberin der Berliner
Tschadsee-Konferenz, unterstützt humanitäre Hilfe in der Region und hat das
Thema Klimawandel und Sicherheit zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit der
kommenden zwei Jahre im VN-Sicherheitsrat erklärt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort zu den Fragen 12 und 14 kann nicht oder in Teilen nicht offen
erfolgen. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 2, 3 und 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig
sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte
Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu den
Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich
machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer
wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden
daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.*
1. Inwiefern verschärfen die Folgen der Klimakrise nach Kenntnis der
Bundesregierung die humanitäre Lage und die Sicherheitslage rund um den
Tschadsee insgesamt und im Speziellen für vulnerable Gruppen, insbesondere vor
dem Hintergrund des starken Rückgangs der Wasserfläche des Tschadsees
sowie der Gewalt durch islamistische Gruppen in der Region?
Der Klimawandel wirkt in der Region um den Tschadsee wie auch in anderen
Regionen weltweit als Risikomultiplikator. Das Weißbuch 2016 stellt dazu fest:
„In Verbindung mit Ressourcenknappheit und demographischem Wachstum
wirken klimatische Veränderungen insbesondere in Regionen mit fragiler
Staatlichkeit zusätzlich destabilisierend und konfliktverstärkend.“ Das bedeutet, dass die
Folgen des Klimawandels im Zusammenspiel mit anderen Faktoren die
humanitäre und die Sicherheitslage in der Region verschärfen können. Inwiefern die
Veränderung des Wasserstandes des Tschadsees tatsächlich durch den Klimawandel
bedingt ist, ist umstritten, da der Tschadsee-Wasserstand traditionell
Schwankungen unterliegt. In den letzten Jahren ist der Wasserstand tendenziell wieder
steigend.
Die fortschreitende Dürre in der Region spitzt den Konflikt um Boko Haram
sowie den Konflikt zwischen Hirten und Bauern in Zentralnigeria weiter zu.
Durch die steigende Wüstenbildung zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen
ziehen nomadischen Hirten immer weiter in den Süden, wo traditionell sesshafte
Bauern ansässig sind, so dass sich Konflikte um Land und Lebensraum zwischen
den Gruppen verschärfen.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Welche konkreten Bedrohungen durch die Folgen der Klimakrise sind nach
Einschätzung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung der Region
zu identifizieren, auch im Hinblick auf klimabedingte Migration, Flucht und
Vertreibung (bitte begründen)?
Die Ursachen für die Krise in der Tschadseeregion sind vielfältig. Neben
klimabedingten Faktoren bedingen auch unter anderem das Fehlen staatlicher
Strukturen, Vernachlässigung der Grenzregionen, Bevölkerungswachstum, Kriminalität
und Extremismus die seit Jahrzehnten bestehende extreme Armut und die
problematische Sicherheitslage mit. Bisher finden im Tschadseeraum durch die
Aktivitäten terroristischer Gruppen Flucht und Vertreibung vor allem innerhalb des
Tschadsee-Raumes (Kamerun, Niger, Nigeria, Tschad) statt.
3. Wie gedenkt die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, die betroffenen
Regierungen dabei zu unterstützen, für Menschen, die aufgrund der
Klimakrise gezwungen sind und sein werden, ihr Zuhause zu verlassen, eine
frühzeitige, weitestgehend selbstbestimmte und geordnete Migration überhaupt
zu ermöglichen, und wie plant die Bundesregierung dies finanziell zu
unterfüttern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
4. Welche Untersuchungen und Forschungsarbeiten hat die Bundesregierung in
Hinblick auf die Auswirkungen der Klimakrise auf die Tschadsee-Region in
Auftrag gegeben (bitte Zeitpunkt der voraussichtlichen Veröffentlichung
nennen), und werden dabei Genderaspekte untersucht und die besondere
Situation marginalisierter Gruppen in den Blick genommen (bitte begründen)?
Zusammen mit dem niederländischen Außenministerium und dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) fördert das die Bundesregierung das
„Lake Chad Risk Assessment“, durch das Auswirkungen des Klimawandels auf
die Sicherheitslage in der Region identifiziert werden sollen. Die
Ungleichbehandlung der Geschlechter ist eine große Herausforderung in der
Tschadseeregion. Die Studie zeigt auf, dass dominante Geschlechternormen und sozio-
ethnische Ungleichheiten zu den Konfliktfaktoren gehören und empfiehlt deshalb
ganzheitliche Ansätze. Planungen für Stabilisierung, Friedenskonsolidierung und
nachhaltige Entwicklung in der Region sollten diese sozio-ethnischen Aspekte
einbeziehen.
Im Rahmen des abgeschlossenen Vorhabens „Anpassung an den Klimawandel
im Tschadseebecken“ wurde im Jahr 2015 eine Studie zu den physischen
Auswirkungen des Klimawandels auf die Tschadseeregion erstellt. Sie wurde unter
dem Titel „Adaptation to Climate Change in the Lake Chad Basin CLIMATE
CHANGE STUDY“ veröffentlicht. Die Studie fokussiert auf die physischen
Auswirkungen und Klimaszenarien. Sozioökonomische Auswirkungen auf die
Bevölkerung waren nicht Gegenstand der Untersuchung.
Im Rahmen des Vorhabens „Grundwasserberatung der
Tschadseebeckenkommission“ werden bei Bedarf Untersuchungen durchgeführt, die den Aspekt
Klimawandel und Wasser als thematischen Schwerpunkt haben. Die
Tschadseebeckenkommission wird dadurch zu den Themen Grundwasserverfügbarkeit und -
qualität unterstützt, um die notwendigen Informations- und Datengrundlagen für eine
an den Klimawandel angepasste Wasserbewirtschaftung im Tschadseebecken zu
kommunizieren. Von der verbesserten Bewirtschaftung der
Grundwasserressourcen profitiert die Bevölkerung in den grenzüberschreitenden Interventionszonen
Niger, Nigeria, Tschad-Kamerun sowie Tschad-Zentralafrikanische Republik, da
sie sich durch nachhaltige Nutzung der Trinkwasserversorgung und
landwirtschaftlichen Bewässerung besser an die Auswirkungen des Klimawandels
anpassen kann. Marginalisierte Gruppen und deren Situation sowie Genderaspekte
werden je nach Konzeption der Untersuchung berücksichtigt.
5. Berücksichtigt die Bundesregierung in ihren klimapolitischen Vorhaben die
Umsetzung des Genderaktionsplanes, der auf der VN-Klimakonferenz
COP23 in Bonn 2017 verabschiedet wurde, und inwiefern werden
dementsprechend sämtliche klimapolitischen Prozesse grundlegend daraufhin
überprüft, ob sie auch die gerechte Beteiligung von Frauen und marginalisierten
Gruppen der Region ermöglichen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50b der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6991
verwiesen.
Der Gender-Aktionsplan (GAP) umfasst die Umsetzung von 16 bestehenden
Mandaten zu Gender und Klima in 16 Aktivitäten auf internationaler und
nationaler Ebene. Die Umsetzung des GAP liegt bei den Mitgliedsstaaten der
Klimarahmenkonvention, beim Klimasekretariat und weiteren Gremien der Vereinten
Nationen. Das Mandat des GAP ist auf zwei Jahre mit zwei Workshops zur
Umsetzung im Rahmen der Klimaverhandlungen datiert. Die Bundesregierung nahm
an diesen Workshops teil, ernannte eine nationale Anlaufstelle und leistete einen
Beitrag gemäß dem GAP unter der Schirmherrschaft der Verhandlungsgruppe der
Europäischen Union. Zudem setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des
Grünen Klimafonds für eine ambitionierte Genderpolitik ein und unterstützt die
Weiterentwicklung des existierenden initialen Genderpolitik- und Aktionsplanes, der
2015 verabschiedet wurde und bereits wertvolle Grundlagen legt. Außerdem
richtete die Bundesregierung ihre Vorhaben auf Klimaanpassung und
Geschlechtergerechtigkeit aus durch die Unterstützung von gendersensiblen Projekten mit der
Internationale Klimaschutzinitiative.
Im Falle der Tschadseeregion wird die Genderperspektive in
entwicklungspolitischen Vorhaben berücksichtigt und nach Möglichkeit konzeptionell verankert.
Beispielhaft hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als
Grundlage für die Angebotserstellung Genderanalysen für die drei Vorhaben
„Organisationsberatung der Tschadseebeckenkommission“, „angewandtes
Wasserressourcenmanagement im Tschadseebecken“ und „Unterstützung der ländlichen
Entwicklung“ erstellt. Auf Basis dieser Analysen wurden in den genannten
Vorhaben jeweils eigene Aktivitäten zur Förderung der Chancengleichheit der
Geschlechter verankert.
6. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Mitgliedschaft
Deutschlands im VN-Sicherheitsrat für die Entwicklung angemessener
Strategien der Risikobewertung und des Risikomanagements, wie in
Resolution 2349 (2017) gefordert, ein, die klimatische und ökologische
Veränderungen als tiefere Ursachen der Entwicklung in der Tschadsee-Region
benennt?
In den Vereinten Nationen (VN) tritt die Bundesregierung regelmäßig für
entsprechende Berichterstattung ein. So hat der Bundesminister des Auswärtigen,
Heiko Maas, diese Erwartung der Bundesregierung an das System der Vereinten
Nationen am 25. Januar 2019 noch einmal ausdrücklich im VN-Sicherheitsrat
anlässlich der Offenen Debatte „Addressing the Impacts of Climate-related
Disasters on International Peace and Security“ zum Ausdruck gebracht.
Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem kürzlich geschaffenen „Climate and
Security Mechanism“ der VN zusammen, der mit der Zusammenführung der im
VN-System und bei externen Expertinnen und Experten vorliegenden
Informationen zu den Sicherheitsimplikationen des Klimawandels und der Erstellung
integrierter Risikoanalysen zu Klimawandelfolgen für den VN-Sicherheitsrat und
andere VN-Gremien betraut ist. So war das Auswärtige Amt im April 2019
Gastgeber eines Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Climate and
Security Mechanism“ und weiterer Institutionen, um Wege zur Stärkung der
Analysefähigkeiten des VN-Systems zu Sicherheitsrisiken infolge des
Klimawandels aufzuzeigen.
7. Welche konkreten Vorhaben plant die Bundesregierung im Rahmen des
selbstgewählten Schwerpunktes Klimawandel und Sicherheit während
Deutschlands VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft, und wie werden diese sich
auf die Tschadsee-Region auswirken (bitte auf mögliche präventive
Maßnahmen und Instrumente des Sicherheitsrates in diesem Bereich sowie
diplomatische und finanzielle Ressourcen für die Vorhaben eingehen)?
Anknüpfend an ihre Schwerpunktsetzung auf Klima und Sicherheit während der
Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat hat die Bundesregierung im
August 2018 gemeinsam mit Nauru die Freundesgruppe Klima und Sicherheit
gegründet. Diese dient in New York als Plattform, um zu diesem Thema
besonders engagierte Staaten zusammenzubringen, die bisher eher punktuelle
Befassung des Sicherheitsrats zu verstetigen und neue Lösungsansätze zu diskutieren.
Die Arbeit der Freundesgruppe soll Vorschläge für eine vertiefte Behandlung der
Sicherheitsimplikationen des Klimawandels im Sicherheitsrat erwirken.
Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau der Informationsbasis der Vereinten
Nationen im Bereich Klima und Sicherheit. Dazu unterstützt die Bundesregierung
den am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York neu geschaffenen
„Climate Security Mechanism“ (siehe Antwort zu Frage 6). Die Bundesregierung
ist überzeugt davon, dass bei Risikoanalysen zu sicherheitsrelevanten
Klimawandelfolgen auch die Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Gruppen
mitgedacht und abgefragt werden müssen. Der „Climate Security Mechanism“
arbeitet derzeit daran, einen entsprechenden Analyserahmen zu entwickeln.
Die Bundesregierung setzt sich auch dafür ein, Expertise zu Klima und Sicherheit
im Feld wie auch in anderen Bereichen des VN-Systems aufzubauen. Ziel ist es,
den Klimawandel und seine sicherheitspolitischen Implikationen stärker
systematisch zu berücksichtigen. Frühwarnsysteme und Präventionsmechanismen zur
besseren Erfassung sicherheitsrelevanter Klimawandelrisiken befinden sich
derzeit im Aufbau. Das Auswärtige Amt fördert in diesem Kontext ein Projekt des
Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung zur Entwicklung eines
Frühwarnsystems für die Sahelzone.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Laufe des Jahres 2019 in zwei
Resolutionen Sprache zu Klima und Sicherheit neu aufgenommen oder vertieft:
Resolution 2457 (2019) vom 27. Februar 2019 zur Konflikten in Afrika und
Resolution 2461 (2019) vom 27. März 2019 zur Mandatsverlängerung von UNSOM
in Somalia. Die Bundesregierung hat sich in den jeweiligen
Mandatsverhandlungen mit Nachdruck für die Stärkung der Sprache zu Klima und Sicherheit
eingesetzt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9c und die Anlage 1 verwiesen.
8. Ist im Kontext der VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft eine Initiative zu den
Auswirkungen der Klimakrise auf die Sicherheits- und humanitäre Lage in
der Tschadsee-Region geplant (bitte begründen)?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit internationalen Partnern, den
Ländern der Region und den Vereinten Nationen zur Umsetzung der Ergebnisse
der Tschadseekonferenz, um eine Verbesserung der auch
klimawandelbedingten Sicherheits- und humanitären Lage in der Tschadsee-Region zu erreichen.
Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die regelmäßige Berichterstattung des
Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Westafrika
(UNOWAS), die die Auswirkungen des Klimawandels aufgreift. Die
Bundesregierung setzt sich darüber hinaus regelmäßig und mit Nachdruck für eine
angemessene Berücksichtigung der daraus folgenden Sicherheitsimplikationen ein,
beispielsweise im Rahmen der Sitzung des Sicherheitsrates zur
Friedenskonsolidierung in Westafrika am 10. Januar 2019. Den Rahmen für das Engagement der
internationalen Gemeinschaft bildet die Resolution 2349 (2017) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Auf die Antwort zu Frage 11 wird ergänzend
verwiesen.
9. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der
Tschadseebeckenkommission, in der neben den vier Anrainerstaaten auch die
Zentralafrikanische Republik, die Demokratische Volksrepublik Algerien, die Republik
Sudan und der Staat Libyen Wasser- und Landnutzung sowie
Regionalentwicklung koordinieren?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der Tschadseebeckenkommission
(„Lake Chad Basin Commission“/LCBC), unter anderem durch Förderung der
Erstellung und Bekanntmachung der Regionalen Stabilisierungsstrategie. In
diesem Rahmen unterstützt die Bundesregierung mit insgesamt rund 12,2 Mio. Euro
(2017 bis 2020) ein Vorhaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten
Nationen (UNDP) zur Etablierung eines politischen Prozesses, in dessen Zentrum die
Tschadseebeckenkommission steht. Die Tschadseebeckenkommission ist als
Träger der im September 2018 verabschiedeten regionalen Stabilisierungsstrategie,
die im Dezember 2018 von der Afrikanischen Union (AU) indossiert wurde,
zentraler Akteur für Stabilisierung und Entwicklung in der Region.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung
die LCBC seit 2005. Zur Stärkung der LCBC werden schwerpunktmäßig
Maßnahmen in folgenden Bereichen durchgeführt: Organisationsentwicklung,
strategische Planung und Tschadseebecken-Informationssystem und
Anpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft an den Klimawandel. Anschließend an das
gegenwärtige Engagement mit einem Gesamtmittelvolumen von 8 Mio. Euro sind der
LCBC Neuvorhaben in Höhe von 8,5 Mio. Euro zugesagt. Der Fokus liegt hierbei
auf der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der LCBC und den
Mitgliedstaaten und einer praxisorientierten Anwendung des überregionalen
Wassermanagements. Darüber hinaus wird das Vorhaben „Stabilisierung und Versöhnung
im Tschadseebecken“ (Finanzielle Zusammenarbeit, 10 Mio. Euro 2019 bis 2021)
finanziert, dessen politischer Träger die LCBC ist und über die Nicht-
Regierungsorganisation „Catholic Relief Service“ durchgeführt wird. Damit wird die LCBC
auch im Themenbereich Stabilisierung und Versöhnung im Tschadseebecken
gestärkt und aufgewertet.
a) Welche Projekte unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des
Aktionsplans der Tschadseebeckenkommission für die Entwicklung der
Region (bitte mit Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der
Förderung auflisten)?
Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro
Technische Zusammenarbeit:
Organisationsberatung der
Tschadseebeckenkommission (Durchführer: GIZ)
07/2014 -
06/2019
2 internationale und
1 nationale Fachkraft
6.000.000
Technische Zusammenarbeit:
Angewandtes Wasserressourcenmanagement
im Tschadseebecken (Durchführer: GIZ)
05/2019 -
06/2022
2 internationale
Fachkräfte (geplant) und
1 nationale Fachkraft
5.000.000
b) Welche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung außerhalb der Analyse und Empfehlungen der
Tschadseebeckenkommission (bitte mit Begründung, Laufzeit, personeller
Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)?
Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro
Technische Zusammenarbeit:
Sozio-ökonomische Resilienz
benachteiligter Jugendlicher in Nord-Kamerun
(PARSE) (Durchführer: GIZ)
10/2016 -
12/2019
4 internationale und
6 nationale Fachkräfte
10.000.000 (davon
3.000.000 BMZ und
7.000.000 EU-
Kofinanzierung – EUTF)
Geplante Maßnahme der Sonderinitiative
Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge
reintegrieren (SI Flucht): Verbesserung
der Lebensgrundlagen im westlichen
Tschad (PAMELOT) (Durchführer: GIZ)
04/2019 -
12/2023
2 internationale und
18 nationale
Fachkräfte
11.500.000
Maßnahme der SI Flucht: Unterstützung
von Binnenvertriebenen und der Resilienz
von Aufnahmegemeinden im Norden und
Nord-Osten von Nigeria (Durchführer
GIZ)
06/2016 -
08/2021
53 Fachkräfte Gesamt 54.500.000
(davon 19.000.000
BMZ und 35.500.000
Euro EU-
Kofinanzierung – EEF)
Maßnahme der SI Flucht: Stabilisierung
und Versöhnung im Tschadseebecken
(Durchführer: KfW)
2019 - 2021
2 internationale und
47 nationale
Fachkräfte
10.000.000
Entwicklungspartnerschaft mit der
Wirtschaft: Stärkung der Dorfsparkassen,
CVECA, in (Nord-)Kamerun über die
Sparkassenstiftung für internationale
Kooperation e. V.
01.08.2013 -
31.12.2021
1 Langzeitexperte
Einsatz von
Kurzzeitexperten; 2016
zusätzlich 1 Junior-
Langzeitexperte
2.772.400
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Katastrophenrisikomanagement und
Ernährungssicherung zur Steigerung der
Resilienz (PRCPT) (Durchführer: GIZ)
05/2016 -
06/2020
5 internationale und
38 nationale
Fachkräfte
23.700.000 (davon
5.700.000 BMZ und
18.000.000 EU-
Kofinanzierung EUTF)
Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Stärkung der Resilienz der Gemeinden am
Tschadsee zum Umgang mit dem
Klimawandel und zur sozio-ökonomischen
Integration der von der Boko Haram Krise
betroffenen Bevölkerung
(Durchführer: CARE)
2017 - 2020 k. A. 2.500.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Nigeria:
Behinderungsinklusiver Wiederaufbau
von medizinischer Basis-Infrastruktur und
WASH-Einrichtungen in Adamawa State,
Borno State und Yobe State (Durchführer:
Christoffel Blindemission)
2018 - 2021 k. A. 2.300.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Stärkung der Resilienz und
Ernährungssicherung für von Trockenheit und
Vertreibung betroffene Bevölkerungsgruppen am
Tschadsee und der Nachbarregion Kanem
(Durchführer: Deutscher Caritasverband)
2018 - 2022 k. A. 3.308.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Verbesserung der
Ernährungssicherungssituation und Lebensgrundlagen der
Bevölkerung in der Region Lac Tchad im
Hinblick auf die durch Boko Haram
ausgelöste Krise (Durchführer: help e. V.)
2017 - 2019 k. A. 2.000.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Nigeria:
Wiederaufbauprojekt zur Verbesserung
von Basis- und sozialen Dienstleistungen
sowie zur Sicherung der
Existenzgrundlagen der vom Konflikt betroffenen
Bevölkerungsgruppen in den Staaten Borno und
Adamawa in Nigeria. (Durchführer: Plan
International)
2018 - 2021 k. A. 2.670.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Nigeria:
Integriertes Bildungs- und
Resilienzstärkungsvorhaben für Kinder und Gemeinden
im Nordosten Nigerias (Durchführer:
KfW/UNICEF)
2018 - 2023 k. A. 15.000.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Verbesserung der Überlebenschancen und
der Entwicklung von Kindern II
(Durchführer: KfW/UNICEF)
2018 - 2023 k. A. 11.000.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Sahelresilienz (Durchführer: WFP)
2018 - 2022 k. A. 17.750.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Förderung der
Menschenrechte und der friedlichen
Zusammenlebens in ländlichen Regionen der
Diözese Garoua (Kamerun)
4/2018 -
3/2022
k. A. 183.000
Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Dezentrale
Trinkwasserversorgung und Bau von
basissanitären Anlagen in ländlichen Regionen,
Diözese Yagoua (Kamerun)
4/2018 -
3/2022
k. A. 350.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Stärkung
autonomer Erzeugerorganisationen und
-verbände in den Regionen Agadez und
Zinder (Niger)
12/2018 -
11/2022
k. A. 312.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Integriertes Projekt
für nachhaltige Wasserbewirtschaftung
und Landwirtschaft in der Diözese Yola
(Nigeria)
11/2016 -
10/2020
k. A. 225.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Verbesserung der
Ernährungssituation der Bevölkerung der
Regionen Guéra, Batha und Salamat
1/2017 -
12/2020
k. A. 370 000
c) Welche der Projekte in der Region dienen dem Ziel der
Klimawandelanpassung (bitte mit Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der
Förderung auflisten)?
Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro
Technische Zusammenarbeit:
Organisationsberatung der
Tschadseebeckenkommission (Durchführer: GIZ)
07/2014 -
06/2019
2 internationale und
1 nationale Fachkräfte
6.000.000
Technische Zusammenarbeit:
Grundwasserberatung der
Tschadseebeckenkommission (Durchführer: BGR)
07/2014 -
06/.2019
2,5 internationale und
3 nationale Fachkräfte
2.430.000
Technische Zusammenarbeit:
Unterstützung der ländlichen Entwicklung
(Nord-Kamerun und Adamaoua)
(Durchführer: GIZ)
07/2016 -
06/2020
4 internationale und
10 nationale
Fachkräfte
14.000.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Katastrophenrisikomanagement und
Ernährungssicherung zur Steigerung der
Resilienz (PRCPT) (Durchführer: GIZ)
05/2016 -
06/2020
5 internationale und
38 nationale
Fachkräfte
23.700.000 Mio.
(davon 5.700.000
BMZ und 18.000.000
EU-Kofinanzierung –
EUTF)
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Stärkung der Resilienz der Gemeinden am
Tschadsee zum Umgang mit dem
Klimawandel und zur sozio-ökonomischen
Integration der von der Boko Haram Krise
betroffenen Bevölkerung
(Durchführer: CARE)
2017 - 2020
k. A. 2.500.000
Bezeichnung Laufzeit Personelle Ausstattung Förderhöhe in Euro
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Stärkung der Resilienz und
Ernährungssicherung für von Trockenheit und
Vertreibung betroffene Bevölkerungsgruppen am
Tschadsee und der Nachbarregion Kanem
(Durchführer: Deutscher Caritasverband)
2018 - 2022 k. A. 3.308.000
Maßnahme der Übergangshilfe: Tschad:
Sahelresilienz (Durchführer:
Welternährungsprogramm)
2018 k. A. 17.750.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Förderung der
Menschenrechte und der friedlichen
Zusammenlebens in ländlichen Regionen der
Diözese Garoua (Kamerun)
4/2018 -
3/2022
k. A. 183.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Dezentrale
Trinkwasserversorgung und Bau von
basissanitären Anlagen in ländlichen Regionen,
Diözese Yagoua (Kamerun)
4/2018 -
3/2022
k. A. 350.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Stärkung
autonomer Erzeugerorganisationen und
-verbände in den Regionen Agadez und
Zinder (Niger)
12/2018 -
11/2022
k. A. 312.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Integriertes Projekt
für nachhaltige Wasserbewirtschaftung
und Landwirtschaft in der Diözese Yola
(Nigeria)
11/2016 -
10/2020
k. A. 225.000
Maßnahme der Katholischen Zentralstelle
für Entwicklungshilfe: Verbesserung der
Ernährungssituation der Bevölkerung der
Regionen Guéra, Batha und Salamat
1/2017 -
12/2020
k. A. 370.000
Regionalvorhaben des BMU: Anpassung
an den Klimawandel in humanitären
Situationen in Subsahara-Afrika (Tschad,
Sudan und Burundi)
09/2018 -
08/2020
3.500.000
d) Inwiefern verankert die Bundesregierung die Genderperspektive in den
klimapolitischen Vorhaben und der Klimafinanzierung in der Region?
Es wird auf Antwort zu Frage 5 verwiesen.
e) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Schutz des Lake Chad
Game Reserve (der Tschadsee-Überflutungssavanne) als dem ersten
grenzüberschreitenden Schutzgebiet in Afrika gemäß der Ramsar-
Konvention zum Schutz weltweiter Feuchtgebiete?
Die Bundesregierung setzt keine Projekte zum Schutz des „Lake Chad Game
Reserve“ um.
10. Welche humanitären Maßnahmen zur Stabilisierung und Konfliktprävention
fördert das Auswärtige Amt in der Tschadsee-Region (bitte mit Laufzeit,
personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)?
Maßnahmen der humanitären Hilfe zielen nicht auf Stabilisierung und
Konfliktprävention, sondern sind ausgerichtet am jeweiligen humanitären Bedarf. Das
Engagement der Bundesregierung in der humanitären Hilfe ist der tabellarischen
Übersicht in der Anlage 1 zu entnehmen.
11. Welche Ergebnisse brachte die von Deutschland, Nigeria, Norwegen und
den VN veranstaltete Tschadsee-Konferenz vom 3. und 4. September 2018
in Berlin?
Ziel der Konferenz war es, die Bewältigung der Krise in der Tschadseeregion zu
unterstützen und Bemühungen im Bereich der humanitären Hilfe, Maßnahmen
der Krisenprävention, Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung besser
miteinander zu verzahnen. Erzielt werden konnten neue finanzielle Zusagen in Höhe
von etwa 1,9 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe, Stabilisierung und nachhaltige
Entwicklung für 2018 bis 2021 (davon deutsche Zusagen in Höhe von 265 Mio.
Euro).
a) In welcher Hinsicht konnten Krisenprävention und
Entwicklungszusammenarbeit besser miteinander verzahnt werden?
Krisenprävention setzt nach dem Verständnis der Bundesregierung an den
strukturellen politischen und sozialen Ursachen und Treibern von Konflikten an und
soll Eskalation und Gewaltausbruch verhindern sowie langfristig zu einem
friedlichen Zusammenleben beitragen. Je nach Ausprägung von Fragilität sind
unterschiedliche Ansätze und Instrumente gefordert (vgl. Leitlinien „Krisen
verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, S. 67).
Entwicklungszusammenarbeit ist in diesem Sinne auch ein Instrument der Krisenprävention.
Die Bundesregierung hat unter anderem die Verabschiedung der „AU-LCBC
Regional Stabilisation Strategy“ unterstützt, die mit ihren insgesamt neun Säulen
einen integrierten Ansatz bildet und den Versuch unternimmt, das
Krisenengagement umfassend in einer Strategie abzubilden. Hierzu gehören auch Ansätze der
Entwicklungszusammenarbeit. Zudem ergibt sich aus Mandat und
Funktionsweise des mit Unterstützung der Bundesregierung eingerichteten „Lake Chad
Basin Governors’ Forum for regional cooperation on stabilization, peacebuilding
and sustainable development in the regions affected by Boko Haram“ eine enge
Abstimmung der Maßnahmen zur Krisenprävention, Stabilisierung und
nachhaltigen Entwicklung.
b) Für welche Projekte sollen die zusätzlich von Gebern bereitgestellten
Mittel verwendet werden (bitte mit Trägern, Laufzeit, personeller
Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)?
Welche Projekte sind bereits angelaufen?
Eine Gesamtübersicht über die im Rahmen der Tschadseekonferenz 2018
insgesamt für humanitäre Hilfe zugesagten Mittel wird vom Amt für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen („United Nations Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs“/OCHA) erstellt. Details zur
Verwendung oder Umsetzung der von Gebern bereitgestellten Mittel für humanitäre
Hilfe sind im Financial Tracking System der Vereinten Nationen erfasst (https://
fts.unocha.org/). Im Auftrag der internationalen Gebergemeinschaft erstellt das
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development
Programme“/UNDP) derzeit eine Übersicht der zugesagten Mittel in den
Bereichen Stabilisierung und Entwicklung und deren Verwendung. Der
Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine weiteren Informationen vor.
c) Warum wird die Klimakrise als Verstärker der humanitären Problemlage
und Verschärfer der Sicherheitslage in der Region im Abschluss-
Statement der Konferenzveranstalter nicht erwähnt?
Die Herausforderungen der Tschadsee-Region sind vielfältig. Daher gibt es
verschiedene, parallele Veranstaltungsreihen mit jeweils spezifischen
Schwerpunkten. Thematischer Fokus der Teilnehmer der Tschadsee-Konferenz in Berlin war
der Nexus zwischen humanitärer Hilfe, Maßnahmen zur Stabilisierung und
nachhaltigen Entwicklung.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenhandel und
-schmuggel im und durch das militärische Sperrgebiet im Norden des
Landes?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der
Goldschürfer im Dreiländereck, von denen viele auf dem Weg nach Europa waren und
sich bei diesem Zwischenstopp Geld mit Goldschürfen verdienten und nun
aufgrund der Luftangriffe durch die libysche Armee keinen Weg aus dem
isolierten Wüstenort haben?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese vulnerablen
Personengruppen, und welche Kenntnisse hat sie über deren Lebensbedingungen?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Lage dortiger Goldschürfer.
14. Welche Auswirkungen hat der innerkamerunische bewaffnete Konflikt nach
Einschätzung der Bundesregierung auf das Engagement Kameruns im
Kampf gegen Boko Haram?
Die kamerunische Regierung sieht die Krisensituation in den anglophonen
Regionen mittlerweile als prioritär an, entsprechend wurden auch Kräfte aus dem
Extremen Norden dorthin verlegt, die zuvor dem Kampf gegen Boko Haram
gedient hatten. Die Anstrengungen im Rahmen der Multinationalen Eingreiftruppe
(„Multinational Joint Task Force“/MNJTF) im Kampf gegen Boko Haram
werden nach Erklärung kamerunischer Vertreter fortgeführt. Darüber hinaus wird auf
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Welche ökonomischen und sozialen Auswirkungen hat das Engagement zur
Unterstützung des Grenzmanagements auf die Bewohner und
Bewohnerinnen der Grenzregion Tschadsee und Kamerun?
Im Rahmen eines überregionalen Ansatzes zur Verbesserung des
Grenzmanagements unterstützt die Bundesregierung grenzübergreifenden Austausch und
Kooperation auf verschiedenen Ebenen, in der Tschadseeregion unter anderem an
den Grenzen zwischen Niger, Nigeria und Tschad. Die Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilbevölkerung trägt zu Transparenz, und
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Grenzgebieten bei und schafft so ein
stabiles Umfeld, das für ökonomische und soziale Entwicklungen von zentraler
Bedeutung ist.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Fischfangverbot,
welches die tschadische Regierung für den Tschadsee ihm Rahmen der
Bekämpfung von Boko Haram erlassen hat, und ist die Bundesregierung bei der
Unterstützung der lokalen Fischerinnen und Fischer aktiv?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Schulstreik im
Tschad, der gegen das nach Ansicht der Fragesteller massiv unterfinanzierte
Schulwesen demonstriert?
Der Schulstreik im Jahr 2018 in Tschad ist seit Dezember 2018 beendet. Eine
Unterfinanzierung des Bildungswesens bleibt weiterhin ein Problem.
Übersicht über Anlage 1
laufende Maßnahmen in den Bereichen Stabilisierung und Konfliktprävention
sowie Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts in der Tschadseeregion
Maßnahmen der Stabilisierung und Konfliktprävention
Land/Region Projekttitel Durchführer Laufzeit Gesamtvolumen
Niger Unterstützung von
Gemeinschaftsinitiativen zur
Prävention von religiösem
Extremismus
CARE 01.05.2017 -
30.06.2019
3.339.458,25 €
Nigeria Peace by the People:
Youthled reconciliation in northeast
Nigeria
Conciliation
Resources
01.09.2018 -
31.03.2020
801.742,05 €
Überregional Polizeiprogramm Afrika
Phase III (hier:
Länderkomponenten Nigeria,
Niger, Tschad, Kamerun)
Deutsche
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
(GIZ)
01.01.2016 -
31.12.2019
Gesamtprogramm:
39.697.000,00 €;
Für CMR, NER,
NGA, TCD:
19.220.773,61 €
Überregional Grenzmanagementprogramm
Phase III "From Barriers to
Bridges"- Support to the
African Union Border
Programme (hier:
Länderkomponenten Niger,
Nigeria, Tschad)
Deutsche
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
(GIZ)
01.01.2016 -
31.12.2019
Gesamtprogramm:
21.500.000,00 €
Für NER, NGA,
TCD: 9.350.000,00
€
Subregional Integrierte regionale
Stabilisierung im
Tschadseebecken (Phase II)
United Nations
Development
Programme
(UNDP)
01.01.2019 -
31.03.2020
6.264.726,51 €
Nigeria Prävention von Gewalt bei
Wahlen und Förderung der
Inklusion (PEV-EDI) in
Nigeria
European Center
for Electoral
Support (ECES)
01.01.2019-
30.06.2019
337.830,00 €
Niger Projekt zur Lagersicherheit
von Waffen und Munition,
Markierung und Registrierung
von Waffen, Entwicklung von
Gesetzen im Einklang mit int.
Standards
Handicap
International
01.08.2018 -
31.12.2019
705.443,00 €
Nigeria Ertüchtigung und Befähigung
Nigerias zu eigenständiger
Prävention und Bewältigung
von Krisen durch epidemische
Gefahren
Bernhardt Nocht
Institut (BNI)
01.02.2019 -
31.12.2020
348.800,00 €
Nigeria Trainings- und
Dialogmaßnahmen mit
Vertretern der NGA
Sicherheitsorgane
Konrad Adenauer
Stiftung
01.01.2019 -
31.12.2019
1.065.672,00 €
Niger Verbesserung der mobilen
Grenzüberwachung
EUCAP Sahel
Niger
2019-2020 1.056.115,00 €
Niger Stärkung des
Sicherheitssektors, Phase II
DCAF 2019-2020 1.200.000,00 €
Anlage 1
Nigeria Polizeiliches Ausbildungs-
und
Ausstattungshilfeprogramm
(AAH-P)
BPOL, BKA 1.1.2017 -
31.12.2019
1.160.206,00 €
Nigeria Militärisches Ausbilungs- und
Ausstattungshilfeprogramm
(AH-P)
Bundeswehr 1.1.2017 -
31.12.2020
11.600.000,00 €
Maßnahmen der Humanitären Hilfe
Land/Region Projekttitel Durchführer Laufzeit Gesamtvolumen
Nigeria medizinische Nothilfe für
Binnenvertriebene und
aufnehmende Gemeinden in
Nordost-Nigeria
Ärzte der Welt 01.01.2019 -
31.12.2020
2.565.000,00 €
Nigeria Nothilfe für
konfliktbetroffene Binnenvertriebene,
Rückkehrer und
aufnehmende Gemeinden
FAO 01.10.2018 -
31.12.2019
2.500.000,00 €
Nigeria Nothilfe im Bereich
Nahrungsmittelhilfe und
Schutz für von Boko Haram
Betroffene inkl. (Binnen-)
Vertriebene und
aufnehmende Gemeinden
Deutscher
Caritasverband
01.01.2018 -
31.12.2020
3.599.868,64 €
Nigeria Nothilfe zur Verbesserung
der Ernährungssituation für
von der Boko Haram-Krise
Betroffenen
Deutsche
Welthungerhilfe
01.01.2018 -
31.12.2019
1.300.000,00 €
Nigeria Nahrungsmittelnothilfe und
früher Wiederaufbau durch
bargeldbasierte Programme
zur Existenzsicherung für
bedürftige Binnenvertriebene
und Rückkehrer in Borno,
Nigeria
ADRA
Deutschland
01.08.2018 -
31.08.2019
1.400.000,00 €
Nigeria Nothilfe im Bereich
psychische Gesundheit und
psychosoziale Unterstützung,
Unterkünfte und
Haushaltsgegenstände für
Binnenvertriebene und
aufnehmende Gemeinden,
Koordinierung und
Management, Datenbank zur
Erfassung von Vertriebenen
(Displacement Tracking
Matrix)
IOM 01.08.2018 -
31.12.2020
4.300.000,00 €
Anlage 1
Nigeria Schutz-, Wasser-, Sanitär-
und Hygienemaßnahmen
sowie multi-purpose-cash-
Programme zur Deckung
dringenster Bedarfe von
Flüchtlingen,
Binnenvertriebenen und
aufnehmenden Gemeinden.
Norwegion
Refugees Council
01.10.2018
31.12.2019
1.125.000,00 €
Nigeria Schutzmaßnahmen für
Kinder und von
geschlechtsbasierte Gewalt
Betroffenen
Plan International 01.11.2018
30.10.2021
6.400.000,00 €
Nigeria Medizinische
Basisgesundheitsversorgung
für Binnenvertriebene und
aufnehmende Gemeinden
sowie Unterstützung der
Koordinierung im
humanitären
Gesundheitssektor
WHO 01.08.2018
30.11.2019
3.000.000,56 €
Nigeria Wasser-, Sanitär- und
Hygienemaßnahmen,
Versorgung mit
Haushaltsgegenständen und
Nahrungsmitteln für
nigerianische Flüchtlinge,
Binnenvertriebene und
aufnehmende Gemeinden
HELP e.V. 01.10.2018
30.06.2020
2.970.000,00 €
Nigeria Einzahlung in den
humanitären Länderfonds
(NHF)
OCHA 01.01.2019
31.12.2019
6.000.000,00 €
Nigeria Unterstützung des OCHA
Länderbüros Nigeria
OCHA 01.01.2017
31.12.2020
3.000.000,00 €
Nigeria Behandlung schwerer akuter
Unterernährung und
Schutzmaßnahmen für
hilfsbedürftige Kinder
UNICEF 01.06.2017
31.12.2019
10.000.000,00 €
Nigeria Hilfs-, Schutz- und
Präventionsmaßnahmen für
bedürftige Vertriebene und
aufnehmende Gemeinden
IKRK 09.02.2017
31.12.2020
23.500.000,00 €
Nigeria Hilfe für Binnenvertriebene
und von der Krise betroffene
Flüchtlinge und
Binnenvertriebene in
Kamerun, Niger und Tschad.
UNHCR 21.02.2016
31.12.2019
35.000.000,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
-
-
-
-
-
-
-
-
-]