Finanztransaktionssteuer – Offene Fragen zum Kompromissvorschlag und zur Belastung der Kleinaktionäre
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich soll dabei die Steuer nach französischem Vorbild ausgestaltet werden.
Am Rande des ECOFIN-Rates (Rat Wirtschaft und Finanzen) im März 2019 trafen sich die Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit zu einem informellen Ministertreffen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (www.euractiv. de/section/eu-innenpolitik/news/europaeische-tobinsteuer-soll-35-milliarden- euroeinbringen/). Laut Medienberichten soll der nun diskutierte Kompromissvorschlag zur Finanztransaktionssteuer Einnahmen in Höhe von 3,45 Mrd. Euro generieren und entweder dem Eurozonen-Budget oder dem EU-Haushalt zufließen und gleichzeitig vergemeinschaftet (mutualisiert) werden. Geplant ist eine Abgabe in Höhe von mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro aufweisen. In Deutschland gibt es 145 Unternehmen über diesem Schwellenwert (Bundestagsdrucksache 19/7572). Das „Handelsblatt“ berichtet von einer reinen Aktiensteuer (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/aktiengeschaefte-scholz-setzt-auf- minifinanztransaktionssteuer/23946782.html), die Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ von einer Aktien-Umsatzsteuer (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ finanztransaktionssteuer-berlin-und-paris-specken-ab/23712412.html). Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer, die auf Deutschland entfallen, sollen etwa 1,25 Mrd. Euro betragen. Wie genau die Einnahmen nach dem Mutualisierungsansatz verteilt werden sollen und ob sie vorrangig dem EU-Haushalt oder dem Eurozonenbudget zugeordnet werden, muss in den laufenden Verhandlungen noch geklärt werden.
Laut Unterrichtung der Bundesregierung im Nachgang zum ECOFIN-Rat vom März soll im Mai 2019 ein Richtlinienentwurf vorgelegt werden, der sich am deutsch-französischen Vorschlag orientieren soll. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2141 zur Finanztransaktionssteuer in Verstärkter Zusammenarbeit ihren Willen bekräftigt, „Verlagerungen im Finanzsektor und negative Auswirkungen auf Instrumente der Altersversorgung“, auf „Kleinanleger sowie“ auf die „Realwirtschaft“ zu vermeiden. Der nun diskutierte Kompromiss zur Finanztransaktionssteuer ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch so ausgestaltet, dass nach Ansicht der Fragesteller am Ende die Kleinaktionäre und Sparerinnen und Sparer und damit die Bürgerinnen und Bürger die Steuer zahlen. In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7572 wurde die Frage nach der Belastung auf die Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer nur ausweichend mit dem Hinweis auf die erst angelaufene Diskussion beantwortet. Mithin stellt sich die Frage, inwiefern das ursprünglich angedachte Ziel, mit der Finanztransaktionssteuer die Finanzmarktakteure an den Kosten der Finanzkrise 2008/2009 zu beteiligen und die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen, überhaupt erreicht wird.
Eine dezidierte Übersicht zu der Entwicklung der Beratungen bis zum Beginn des Jahres 2018 kann der Bundestagsdrucksache 19/4167 entnommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, mit der Einführung der Finanztransaktionssteuer die Stabilität an den Finanzmärkten zu erhöhen (bitte den Transmissionsmechanismus im Detail beschreiben)?
Wie werden durch den nun diskutierten Kompromissvorschlag zur Finanztransaktionssteuer die Akteure der Finanzbranche an den Kosten der Finanzmarktkrise aus dem Jahr 2008/2009 beteiligt?
a) Mit welcher Belastung für die Finanzbranche wird gerechnet?
b) Wie sieht die Lastenverteilung zwischen Finanzintermediären und Anlegern nach Schätzungen aus?
Auf welchen Annahmen beruhen diese Schätzungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Erhebungskosten für die Finanztransaktionssteuer in Deutschland ein?
Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung der Nettosteuerertrag (Steuereinnahmen abzüglich Erhebungskosten) sein?
Welche Unternehmen haben den Schwellenwert von 1 Mrd. Euro Marktkapitalisierung erreicht oder überschritten (bitte tabellarisch auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach dem diskutierten Kompromissvorschlag eine Beteiligung durch Aktien an den betroffenen Unternehmen unattraktiver macht?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Finanztransaktionssteuer Anleger vermehrt in ausländische Unternehmen investieren, die nicht einer solchen Steuer unterliegen, bzw. mit welchen Ausweichtendenzen rechnet sie?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass durch die Finanztransaktionssteuer am Ende die Bürgerinnen und Bürger die Steuern zahlen und nicht die Finanzakteure, die an der Finanzkrise beteiligt waren?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Finanztransaktionssteuer die Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer, und kann sie ausschließen, dass die Altersvorsorge von der Finanztransaktionssteuer nicht betroffen ist?
a) Wenn nein, welche Ausnahmen plant die Bundesregierung, um die Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer nicht zu belasten?
b) Erwägt die Bundesregierung zum Beispiel eine Anhebung des Sparer- Pauschbetrags?
c) Erwägt die Bundesregierung die Wiedereinführung der Spekulationsfrist bei Aktien?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass durch die Einführung der Finanztransaktionssteuer der Anreiz der Kleinanleger und Sparer, Aktien zu kaufen, sinkt?
Wenn ja, wie möchte sie gegensteuern?