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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drohende Verjährung von Steuerdelikten

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/957018.04.2019

Drohende Verjährung von Steuerdelikten

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der automatische Informationsaustausch steuerrechtlicher Daten zwischen Ländern gilt als eines der zentralen Mittel zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung. Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb in jüngster Vergangenheit zahlreiche Abkommen zum automatischen Austausch von Steuerdaten auf europäischer und internationaler Ebene geschlossen. Insbesondere aus drei Abkommen kann Deutschland Informationen über oftmals unbekannte Einkünfte deutscher Steuerbürgerinnen und Steuerbürger im Ausland erhalten, die sich einer Besteuerung entzogen haben könnten:

  • Dem EARL-Steueraustausch, bei dem seit 2014 unter den EU-Mitgliedstaaten Steuerdaten ausgetauscht werden (EARL = EU-Amtshilferichtlinie)
  • Dem FATCA-Abkommen, durch das seit 2015 Kontoinformationen mit den USA geteilt werden (FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act)
  • Dem CRS-Datenaustausch, über den seit 2017 jährlich Informationen über Finanzkonten mit den OECD-Partnerstaaten geteilt werden (CRS = Common Reporting Standard).

Um die von anderen Staaten an Deutschland übermittelten Daten nutzen zu können, bedarf es zunächst einsatzfähiger IT-Verfahren, die es ermöglichen, gezielt Informationen aus den übermittelten Datensätzen aufzubereiten, diese einzelnen Steuerfälle zuzuordnen und letztlich eine funktionierende Überprüfung der steuerlichen Relevanz zu gewährleisten.

Der Bundesrechnungshof erkennt bei der Umsetzung dieser Abkommen deutliche Missstände und hat deshalb den Datenaustausch steuerrechtlicher Daten zum Gegenstand einer Prüfung gemacht (siehe Automatischer Austausch steuerlicher Daten auf internationaler Ebene, Bericht an das Bundesministerium der Finanzen nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung – BHO – vom 28. September 2018, www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2018/2018-bericht-automatischer-austausch-steuerrechtlicher-daten-auf-internationaler-ebene).

Darin beklagen die Prüfer u. a., dass die für den Besteuerungszeitraum empfangenen EARL- und FACTA-Daten dringend aufbereitet werden und an die Finanzämter weitergeleitet werden müssten, da für diese Daten mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 die reguläre Festsetzungsverjährung eintrete (ebd., S. 18). Ferner warnt der Bundesrechnungshof davor, dass die Daten aus den Steueraustauschverfahren einen beträchtlichen Umfang aufzeigten und wesentlich komplexer seien als die Daten, mit denen bei normalen Veranlagungen gearbeitet werde. Aus diesem Grunde müsse das Bundesministerium der Finanzen dringend einschreiten, damit die Finanzämter in den Sommermonaten 2019 nicht mit Daten „geflutet“ würden (ebd., S. 18).

Obwohl es verschiedene gesetzliche Ausnahmeregelungen gibt, die der Finanzverwaltung eine spätere Bearbeitung ermöglichen (§ 169 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung – AO – i. V. m. § 378 Absatz 1 Satz 1 AO, § 170 Absatz 2 Satz 1 AO, § 171 AO), hält der Bundesrechnungshof aus Sicht der Fragestellenden zu Recht an seiner Kritik fest, da – trotz dieser Ausnahmeregelungen – mehrere hunderttausend Datensätze verjähren könnten (vgl. ebd. S. 19). Zudem würde durch die Berufung auf die benannten Ausnahmeregelungen ein erheblicher Mehraufwand für die Finanzverwaltung entstehen, die beträchtliche Personalkapazitäten binden würden (vgl. ebd. S. 20).

Die Fragestellenden befürworten daher die umfangreichen Vorschläge des Bundesrechnungshofes, die darauf abzielen, die rechtzeitige Auswertung der Daten angesichts der bereits eingetretenen gravierenden Verzögerungen mit allen möglichen Mitteln voranzutreiben. Dass bislang unbekannte ausländische Einkünfte deutscher Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, bei denen es sich mitunter um Einkünfte in Millionenhöhe handelt, verjähren, weil die zuständigen Finanzämter davon nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, ist nicht akzeptabel.

Trotz der deutlichen Kritik des Bundesrechnungshofes bezeichnete das Bundesministerium der Finanzen in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6306 die jüngsten Fortschritte etwa beim automatischen Austausch über Finanzkonten noch als „Meilenstein bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung“. Es erwägt sogar, die Abgeltungsteuer aufgrund der Fortschritte komplett abzuschaffen (vgl. „Scholz prüft Abschaffung der Abgeltungsteuer“, in: DER SPIEGEL vom 16. März 2019). Vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichts entsprechen diese Darstellungen und Anliegen nach Ansicht der Fragestellenden nicht der Realität. Aus diesem Grunde sollte die Bundesregierung sich darauf konzentrieren die obsoleten Missstände bei der Umsetzung der Steueraustauschverfahren zu beheben und hierfür die eindringlichen Forderungen des Rechnungshofberichts tunlichst umsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele Datensätze wurden in welchem finanziellen Umfang seit Einführung des Steuerdatenaustausches aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) den deutschen Behörden zugeleitet (bitte in tabellarischer Form aufgliedern und nach Anzahl der Datensätze, Jahr und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

2

Wie viele Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustausches aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) erhalten hat, wurden seit Einführung des Abkommens an die zuständigen Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet?

3

Wie viele Datensätze wurden in welchem finanziellen Umfang seit Einführung des Steuerdatenaustauschabkommens FATCA den deutschen Behörden zugeleitet (bitte in tabellarischer Form aufgliedern und nach Anzahl der Datensätze, Jahr und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

4

Wie viele Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschabkommens FATCA erhalten hat, wurden seit Einführung des Abkommens an die zuständigen Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet?

5

Wie viele FATCA-Daten sollen in welchem finanziellen Umfang im Laufe dieses Jahres an die jeweiligen Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet werden?

6

Wie viele Datensätze wurden in welchem finanziellen Umfang seit Einführung des Steuerdatenaustauschabkommens CRS den deutschen Behörden zugeleitet (bitte in tabellarischer Form aufgliedern und nach Anzahl der Datensätze, Jahr und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

7

Welche Daten, die über das CRS-Steuerdatenaustauschverfahren bisher beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind, sollen wann, und in welchem Ausmaß an die Finanzverwaltungen der jeweiligen Länder übermittelt werden?

8

Wie viele EARL- und FACTA-Datensätze aus dem Besteuerungszeitraum 2014 drohen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ablauf des 31. Dezember 2019 zu verjähren? Wie hoch lässt sich der finanzielle Umfang dieser Datensätze nach Kenntnis der Bundesregierung beziffern?

9

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Portfolioprodukt für die Anpassung der Benutzeroberfläche für die FATCA-Daten fortgeschritten? Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung das Auftrag nehmende Land im KONSENS-Verfahren (KONSENS = Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) das Portfolioprodukt bis zum 30. März 2019 bereitstellen?

10

Inwiefern ist die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes vom 28. September 2018 gefolgt, die Übermittlung der FATCA- und EARL-Daten an die Finanzverwaltungen der Länder zu beschleunigen? Aus welchen Gründen wurde von der Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagene Priorisierung bei der Softwareentwicklung angestoßen?

11

Aus welchen Gründen hat sich die jeweilige abschließende Genehmigung der Projektskizzen (Lastenhefte) für die Verfahren EARL (RMS-KMV Stufe I) und FATCA (RMS-KMV Stufe II) innerhalb des Gesamtvorhabens KONSENS deutlich verzögert?

12

Wie stark hat sich die jeweilige abschließende Genehmigung der Projektskizzen (Lastenhefte) für die Verfahren EARL (RMS-KMV Stufe I) und FATCA (RMS-KMV Stufe II) im Vergleich zur ursprünglichen Vorhabenplanung verzögert, und welche Folgen hat dies aus Sicht der Bundesregierung für den Gesamtplan beider Vorhaben?

13

Inwiefern ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachgekommen, dass die Projektskizzen (Lastenhefte) für die Verfahren EARL (RMS-KMV Stufe I) und FATCA (RMS-KMV Stufe II) dringend finalisiert und abschließend genehmigt werden müssten? Wurden Aufforderungen und etwaige Länderbesonderheiten, die für die Weiterleitung und -verarbeitung der Datensätze nicht unmittelbar erforderlich sind, auf eine spätere Version der Lastenhefte verschoben, wie von den Prüferinnen und Prüfern vorgeschlagen wurde?

14

Wann wurden die Projektskizzen (Lastenhefte) für die Verfahren EARL (RMS-KMV Stufe I) und FATCA (RMS-KMV Stufe II) abschließend genehmigt, bzw. wann sollen sie nach gegenwärtigem Stand genehmigt werden?

15

Weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wesentliche Schritte der Softwareentwicklung, die für die Entgegennahme und Weiterverarbeitung der EARL- und FATCA-Daten essenziell sind, noch nicht in Auftrag gegeben (vgl. ebd., S. 22 bis 25)?

16

Warum hat das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für das Projekt „AIA“ die Anmeldung, Beauftragung und Entwicklung der im ersten Portfolioprodukt 07-2015-014 (KMV) noch nicht enthaltenen Funktionalitäten – wie im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes festgestellt – „nicht früher angemahnt“ (vgl. ebd., S. 23)?

17

Welche Zielrichtung wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem KONSENS-Verfahren InKA (Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) verfolgt?

18

Kann die Bundesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofes bestätigen, dass sich die Abnahme des Konzeptes des KONSENS-Verfahrens InKA verzögert hat (vgl. ebd., S. 7)? Falls ja, weshalb kam es zu einer Verzögerung, und wie groß war die Verspätung der Abnahme?

19

Inwiefern ist das Bundesministerium der Finanzen der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachgekommen, wonach es auf eine zeitnahe Genehmigung des KONSENS-Verfahrens InKA durch die KONSENS-Gremien hinwirken solle?

20

Welche Gefährdungen für die erfolgreiche Etablierung des automatischen Austausches steuerrechtlicher Daten auf internationaler Ebene werden auf der im benannten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes erwähnten „Risikoliste des Gesamtprojektes ‚AIA‘“ geführt (vgl. ebd., S. 30)?

21

Wie viele Anfragen i. S. d. § 111 der Abgabenordnung (AO) zu Daten aus dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) wurden an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt (bitte tabellarisch aufgliedern und nach Jahr und Bundesland sortieren)?

22

Weshalb wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein behördenübergreifendes Gesamtprojekt für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten eingerichtet?

23

Welche Problemfelder und Projektrisiken hat das behördenübergreifende Gesamtprojekt für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten seit seiner Einrichtung identifiziert, und welche Gegenmaßnahmen wurden ggf. eingeleitet?

24

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben erschweren dem Bundeszentralamt für Steuern die Weiterleitung von Daten, die aus Abkommen über den automatischen Austausch steuerrechtlicher Daten auf internationaler Ebene stammen, an die Finanzverwaltungen der Länder?

25

Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach der Bundesminister der Finanzen die komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer prüfen lässt (vgl. Scholz prüft Ende der Abgeltungsteuer, in: DER SPIEGEL vom 15. März 2019)? Falls nein, weshalb hat die Bundesregierung diesen Medienbericht nicht dementiert?

26

Gibt es von der Bundesregierung Berechnungen darüber, welche finanziellen Auswirkungen eine komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer für den Staat hätte? Falls ja, was ergeben diese Berechnungen?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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