BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung baureifer Grundstücke durch Steuererhöhungen

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/958823.04.2019

Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung baureifer Grundstücke durch Steuererhöhungen

der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD plant die Bundesregierung die Einführung einer zusätzlichen Grundsteuerart: „Durch Schaffung einer Grundsteuer C schaffen wir für die Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 116).“

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig sind. Die jahrelange Untätigkeit des Gesetzgebers führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es nach dem Bundesverfassungsgericht keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Danach dürfen die verfassungswidrigen Regeln für einen Umsetzungszeitraum noch bis spätestens zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Bereitet die Bundesregierung derzeit ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken vor?

2

Welche Ziele soll das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken erfüllen?

3

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Grundsteuergesetz zu ändern, damit baureife Grundstücke mobilisiert werden?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kommunen zu ermöglichen, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer auf baureife Grundstücke zu erheben?

5

Fallen nach Auffassung der Bundesregierung unter baureife Grundstücke auch Grundstücke, für die bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde?

6

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Kommunen vollständige Informationen in Form einer Datenbank vor, welche Grundstücke in ihrer Kommune als baureif gelten?

7

Falls Frage 6 mit Nein beantwortet wird, welche Möglichkeiten haben Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung, um festzustellen, welche Grundstücke im Gebiet der Kommune als baureif gelten?

8

Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kommunen an, um zu erheben, welche Grundstücke in ihrem Gebiet als baureif gelten?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken gemeinsam mit der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 11/14 vom 10. April 2019 erforderlich gewordenen Reform der Grundsteuer zu beschließen?

10

Ab wann soll nach Plänen der Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken in Kraft treten?

11

Soll nach Plänen der Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken auch nach dem 31. Dezember 2024 noch anwendbar sein?

12

Erachtet die Bundesregierung die Erhebung einer erhöhten Grundsteuer für baureife Grundstücke auf Basis gleichheitswidriger Einheitswerte als sachgerecht?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes für baureife Grundstücke auf Basis gleichheitswidriger Einheitswerte verfassungskonform ist?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, mit einem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilte Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zu erweitern, ohne dabei die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in Urteil 1 BvL 11/14 zu beachten?

15

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential für die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Mobilisierung von baureifen Grundstücken in Wohneinheiten bzw. in Wohnfläche in qm?

16

Wie viele baureife Grundstücke befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Top-7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart; bitte nach den einzelnen Städten aufschlüsseln)?

17

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehreinnahmen der Kommunen durch einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke?

18

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes für baureife Grundstücke?

19

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehrkosten für den Bund, die sich aus einer höheren Grundsteuerbelastung von baureifen Bundesgrundstücken ergeben?

20

Wie viele unbebaute Grundstücke befinden sich bundesweit nach aktuellem Stand (April 2019) im Eigentum des Bundes, von Bundesbehörden oder Unternehmen, an denen der Bund Mehrheitseigentümer ist, und welcher Gesamtfläche entsprechen diese Grundstücke?

21

Wie viele baureife Grundstücke befinden sich bundesweit nach aktuellem Stand (April 2019) im Eigentum des Bundes, von Bundesbehörden oder Unternehmen, an denen der Bund Mehrheitseigentümer ist, und welcher Gesamtfläche entsprechen diese Grundstücke?

22

Wie viele unbebaute Grundstücke befinden sich in den Top-7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) nach aktuellem Stand (April 2019) im Eigentum des Bundes und von Bundesbehörden, und welcher Gesamtfläche entsprechen diese Grundstücke

a) Insgesamt und

b) aufgeschlüsselt nach den einzelnen Städten?

23

Wie viele baureife Grundstücke befinden sich in den Top-7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) nach aktuellem Stand (April 2019) im Eigentum des Bundes und von Bundesbehörden, und welcher Gesamtfläche entsprechen diese Grundstücke

a) Insgesamt und

b) aufgeschlüsselt nach den einzelnen Städten?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen