Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Provisionsdeckels für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf über ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen (nachfolgend: Referentenentwurf) vorgelegt (http:// Kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-03-27-BMF-Referentenentwurf-Gesetz-Provisionsdeckel-LV-und-RSV.pdf). Dieser sieht eine Begrenzung der Abschlussprovision auf maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme vor. Zusätzlich können auf Basis qualitativer Bewertungen der Beratungsleistung weitere 1,5 Prozent Provision vereinbart werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch hätte die aus Sicht der Bundesregierung „wünschenswerte Senkung“ der Abschlussprovisionen ausfallen müssen, nachdem sie im Referentenentwurf schreibt, die Absenkung der tatsächlich entstandenen Kosten für einen Abschluss lasse zu wünschen übrig? Welche Höhe für Abschlussprovisionen ist aus Sicht der Bundesregierung „wünschenswert“?
2. Wie hoch waren die „exzessiv“ hohen Vergütungen für den Abschluss und die Verwaltung von Lebensversicherungen, die im Referentenentwurf angesprochen werden, und wie oft kamen sie vor (bitte auch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Abschlüsse angeben; die Zahlen bitte für die letzten fünf Jahre nach Jahr aufgeschlüsselt aufführen)?
3. Welche konkreten Nachweise liegen der Bundesregierung vor, dass es im Markt tatsächlich zu Fehlanreizen kommt (z. B. erhöhte Beschwerden o. Ä.)?
4. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der Abschlussprovisionen (Dezile, Arithmetisches Mittel, Median, Bandbreite o. Ä.) aus (wenn möglich bitte nach Vertriebsweg aufschlüsseln, wie auf S. 26 f. des Referentenentwurfs)?
5. Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des im Referentenentwurf geplanten Provisionsdeckels in Höhe von 2,5 bzw. 4 Prozent?
a) Liegt der Festlegung der Höhe des Provisionsdeckels eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zugrunde (siehe z. B. Ruß et al., S. 37 – 41, https://insurance.uni-hohenheim.de/organisation/publikation/regulierung- von-provisionen-ziele-risiken-und-nebenwirkungen-provisionsbegrenzenderregulierung-in-der-lebensversicherung-in-deutschland)?
b) Welche ökonomische Begründung gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für den Provisionsdeckel generell und konkret in dieser Höhe?
6. Mit welcher Begründung behandelt die Bundesregierung die Provisionen von Beratern unterschiedlicher Vertriebswege und damit unterschiedlicher Geschäftsmodelle gleich?
a) Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die unterschiedliche Höhe der Prozentsätze (vgl. S. 26 des Referentenentwurfs, wo die durchschnittlichen Prozentsätze der Abschlussprovisionen verschiedener Vertriebswege beschrieben werden)?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unterschiedliche Provisionssätze zwischen den Vertriebswegen (z. B. Mehrfachvermittler vs. Ausschließlichkeit) durch eine Mehrleistung oder ein umfangreiches Dienstleistungsangebot (z. B. größeres Produktangebot) gerechtfertigt sind?
7. Welche unterschiedlichen Vertriebswege und Einkunftsarten für Versicherungsvermittler, -berater und -makler sind der Bundesregierung bekannt?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Vertriebswege kommt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es aufgrund des Provisionsdeckels zu einer Bevorteilung zugunsten von Versicherungsvertretern mit umsatzunabhängiger Vergütung kommt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept eines Gesamtkostendeckels?
8. Um wie viel höher werden die Renditen für Lebensversicherungen nach Einführung eines Provisionsdeckels nach Schätzung der Bundesregierung ausfallen?
9. Welche Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels erwartet die Bundesregierung mit Blick auf die Anbieter im Bereich der Beratung von Lebensversicherungen?
a) Erwartet die Bundesregierung eine Verschiebung der Anbieter im Bereich der Beratung von Lebensversicherungen, beispielsweise weniger unabhängige und mehr Ausschließlichkeitsvermittler?
b) Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Provisionsdeckel für Lebensversicherungen auf die unabhängigen Berater auswirken?
c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Anzahl der Berater, Vermittler und Makler von Lebensversicherungen?
d) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Qualität der Beratungsleistung von Beratern, Vermittlern und Maklern von Lebensversicherungen?
e) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass ein Provisionsdeckel und die damit verbundene niedrige Rendite und Vergütung von Beratern gute Berater und damit auch gute Beratungsqualität aus dem Markt drängt?
10. Erwägt die Bundesregierung auch eine Deckelung der aufgeschobenen Vergütungen, mit denen auch qualitative Aspekte in der Vermittlung wie z. B. hohe Bestandsfestigkeit bzw. niedrige Stornoquoten belohnt werden, nachdem sich diese um 4,29 Kosteneinheiten (KE) erhöht haben, während andere Vergütungsbestandteile nahezu unverändert geblieben sind und sich die sofort gewährten Vergütungen für den Vermittlungserfolg (Provisionen) laut Evaluationsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG S. 13) von 74,91 KE auf 65,25 KE verringert haben?
11. Weshalb sieht der Referentenentwurf vor, dass der qualitative Anteil der Provision, die auf Basis von Kriterien evaluiert werden, die Versicherungsunternehmen selbst aufstellen dürfen?
a) Wie sehen die Kriterien aus, anhand derer die Qualität der Beratung beurteilt werden soll?
b) Sollen die Versicherungsunternehmen diese alleine beurteilen?
c) Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die qualitativen Kriterien von unterschiedlichen Unternehmen gleich angewendet werden, damit es zu keiner Ungleichbehandlung der Versicherungsberater kommt?
d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die unterschiedliche Auslegung qualitativer Kriterien ein Anreizproblem darstellen könnte, wenn einige Versicherungsunternehmen diese Kriterien weniger streng interpretieren als andere?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Deutschen Kreditwirtschaft am 25. März 2019 veröffentlichte „verbraucherfreundliche Selbstverpflichtung zur Restkreditversicherung“ (https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/ dk-stellt-verbraucherfreundliche-selbstverpflichtung-restkreditversicherungvor/)?
13. Wie sieht die aktuelle Zeitplanung für das Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen aus?
a) Wann soll der Referentenentwurf nach aktueller Zeitplanung in das Bundeskabinett eingebracht werden?
b) Wann soll das Gesetz nach aktueller Zeitplanung in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden?
Fragen13
Wie hoch hätte die aus Sicht der Bundesregierung „wünschenswerte Senkung“ der Abschlussprovisionen ausfallen müssen, nachdem sie im Referentenentwurf schreibt, die Absenkung der tatsächlich entstandenen Kosten für einen Abschluss lasse zu wünschen übrig? Welche Höhe für Abschlussprovisionen ist aus Sicht der Bundesregierung „wünschenswert“?
Wie hoch waren die „exzessiv“ hohen Vergütungen für den Abschluss und die Verwaltung von Lebensversicherungen, die im Referentenentwurf angesprochen werden, und wie oft kamen sie vor (bitte auch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Abschlüsse angeben; die Zahlen bitte für die letzten fünf Jahre nach Jahr aufgeschlüsselt aufführen)?
Welche konkreten Nachweise liegen der Bundesregierung vor, dass es im Markt tatsächlich zu Fehlanreizen kommt (z. B. erhöhte Beschwerden o. Ä.)?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der Abschlussprovisionen (Dezile, Arithmetisches Mittel, Median, Bandbreite o. Ä.) aus (wenn möglich bitte nach Vertriebsweg aufschlüsseln, wie auf S. 26 f. des Referentenentwurfs)?
Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des im Referentenentwurf geplanten Provisionsdeckels in Höhe von 2,5 bzw. 4 Prozent?
Liegt der Festlegung der Höhe des Provisionsdeckels eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zugrunde (siehe z. B. Ruß et al., S. 37 – 41, https://insurance.uni-hohenheim.de/organisation/publikation/regulierung- von-provisionen-ziele-risiken-und-nebenwirkungen-provisionsbegrenzenderregulierung-in-der-lebensversicherung-in-deutschland)?
Welche ökonomische Begründung gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für den Provisionsdeckel generell und konkret in dieser Höhe?
Mit welcher Begründung behandelt die Bundesregierung die Provisionen von Beratern unterschiedlicher Vertriebswege und damit unterschiedlicher Geschäftsmodelle gleich?
Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die unterschiedliche Höhe der Prozentsätze (vgl. S. 26 des Referentenentwurfs, wo die durchschnittlichen Prozentsätze der Abschlussprovisionen verschiedener Vertriebswege beschrieben werden)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unterschiedliche Provisionssätze zwischen den Vertriebswegen (z. B. Mehrfachvermittler vs. Ausschließlichkeit) durch eine Mehrleistung oder ein umfangreiches Dienstleistungsangebot (z. B. größeres Produktangebot) gerechtfertigt sind?
Welche unterschiedlichen Vertriebswege und Einkunftsarten für Versicherungsvermittler, -berater und -makler sind der Bundesregierung bekannt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Vertriebswege kommt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es aufgrund des Provisionsdeckels zu einer Bevorteilung zugunsten von Versicherungsvertretern mit umsatzunabhängiger Vergütung kommt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept eines Gesamtkostendeckels?
Um wie viel höher werden die Renditen für Lebensversicherungen nach Einführung eines Provisionsdeckels nach Schätzung der Bundesregierung ausfallen?
Welche Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels erwartet die Bundesregierung mit Blick auf die Anbieter im Bereich der Beratung von Lebensversicherungen?
Erwartet die Bundesregierung eine Verschiebung der Anbieter im Bereich der Beratung von Lebensversicherungen, beispielsweise weniger unabhängige und mehr Ausschließlichkeitsvermittler?
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Provisionsdeckel für Lebensversicherungen auf die unabhängigen Berater auswirken?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Anzahl der Berater, Vermittler und Makler von Lebensversicherungen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Qualität der Beratungsleistung von Beratern, Vermittlern und Maklern von Lebensversicherungen?
Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass ein Provisionsdeckel und die damit verbundene niedrige Rendite und Vergütung von Beratern gute Berater und damit auch gute Beratungsqualität aus dem Markt drängt?
Erwägt die Bundesregierung auch eine Deckelung der aufgeschobenen Vergütungen, mit denen auch qualitative Aspekte in der Vermittlung wie z. B. hohe Bestandsfestigkeit bzw. niedrige Stornoquoten belohnt werden, nachdem sich diese um 4,29 Kosteneinheiten (KE) erhöht haben, während andere Vergütungsbestandteile nahezu unverändert geblieben sind und sich die sofort gewährten Vergütungen für den Vermittlungserfolg (Provisionen) laut Evaluationsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG S. 13) von 74,91 KE auf 65,25 KE verringert haben?
Weshalb sieht der Referentenentwurf vor, dass der qualitative Anteil der Provision, die auf Basis von Kriterien evaluiert werden, die Versicherungsunternehmen selbst aufstellen dürfen?
Wie sehen die Kriterien aus, anhand derer die Qualität der Beratung beurteilt werden soll?
Sollen die Versicherungsunternehmen diese alleine beurteilen?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die qualitativen Kriterien von unterschiedlichen Unternehmen gleich angewendet werden, damit es zu keiner Ungleichbehandlung der Versicherungsberater kommt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die unterschiedliche Auslegung qualitativer Kriterien ein Anreizproblem darstellen könnte, wenn einige Versicherungsunternehmen diese Kriterien weniger streng interpretieren als andere?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Deutschen Kreditwirtschaft am 25. März 2019 veröffentlichte „verbraucherfreundliche Selbstverpflichtung zur Restkreditversicherung“ (https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/ dk-stellt-verbraucherfreundliche-selbstverpflichtung-restkreditversicherungvor/)?
Wie sieht die aktuelle Zeitplanung für das Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen aus?
Wann soll der Referentenentwurf nach aktueller Zeitplanung in das Bundeskabinett eingebracht werden?
Wann soll das Gesetz nach aktueller Zeitplanung in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden?