Finanzierung des internationalen Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Entwicklungsländern
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Kocz, Dr. Hermann Ott, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Viola von Cramon-Taubadel, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Klimakonferenz in Kopenhagen (COP 15) ist nicht zuletzt daran gescheitert, dass die Industrieländer nicht bereit waren, ausreichende Zusagen zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu machen.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind für viele Menschen in Entwicklungsländern bereits eine bittere, lebensbedrohliche Realität. Sie können nicht darauf warten, bis ein Kyoto-Nachfolgeabkommen 2013 in Kraft tritt. Auch der Schutz der tropischen Regenwälder kann nicht bis 2013 aufgeschoben werden, wenn wir das 2-Grad-Ziel einhalten wollen. Deutschland muss schon ab 2010 signifikante Mittel für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern zusätzlich zur Official Development Assistance (ODA) bereitstellen.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, hat kurz vor der Klimakonferenz in Kopenhagen innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt, dass die deutschen Mittel für den internationalen Klimaschutz als Entwicklungshilfe deklariert und auf die ODA-Quote angerechnet werden sollen. Dies widerspricht den Zusagen von Bali, verlässliche, zusätzliche und angemessene Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel und die Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern bereitzustellen.
Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Zudem muss nachvollziehbar sein, wo die Mittel, die für Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz zu verschiedenen Anlässen für verschiedene multilaterale und bilaterale Initiativen bzw. Fonds zugesagt wurden, in den Haushalt eingestellt werden.
Bundesminister Dirk Niebel hat wiederholt geäußert, dass im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für 2009 bereits 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt wurde (z. B. Pressemitteilung des BMZ vom 5. November 2009). Wie sich diese Summe zusammensetzt, ist ebenso unklar wie die Frage, ab wann und mit welchen Summen sich die Bundesregierung an der europäischen Sofortfinanzierung für die Unterstützung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den Klimawandel in den nächsten Jahren beteiligen wird. Ebenso unklar ist, wo der von Deutschland in Kopenhagen zugesagte Beitrag zur Fast-Start-Finanzierung in dem Haushaltsentwurf 2009 eingestellt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche kurz-, mittel- und langfristige Strategie zur internationalen Klimafinanzierung verfolgt die Bundesregierung, und inwieweit haben sich diese Zielsetzungen nach der COP 15 weiterentwickelt?
- Was sind die konkreten messbaren Ziele der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung, und inwieweit sind welche Bundesministerien an der Entwicklung und Weiterentwicklung der Strategie beteiligt?
- Welche wesentlichen Instrumente beinhaltet diese Strategie, und welche innovativen neuen Finanzierungsinstrumente sind für diese Strategie angedacht?
- Welche Form von Geberkoordination umfasst diese Strategie, und in welcher Art und Weise wird diese Strategie europaweit und international abgestimmt?
- In welcher Form und mit welcher Häufigkeit findet eine Koordination zwischen den Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zwischen den beteiligten Bundesministerien statt, die dafür Gelder bereitstellen?
- Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich bei den Mitteln der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung um international vereinbarte, zusätzliche Gelder handelt und auch in Zukunft handeln wird?
- Welche Definition von „Zusätzlichkeit“ der Mittel für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen legt die Bundesregierung hier zugrunde, und ist diese Definition in Europa und auch international anerkannt?
- Welche Vorgaben der Zusätzlichkeit der Mittel gilt als Vorgabe in der Europäischen Union, und wie gewährleisten die anderen europäischen Partnerländer innerhalb der EU die geforderte Zusätzlichkeit der Mittel?
- Über welche Titel des Einzelplans 23 wurde mit jeweils welchem Betrag 2009 insgesamt 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Titeln und Mittelumfang)?
- Welche Partnerländer bzw. internationalen Institutionen erhielten 2009 welchen Anteil der 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern (bitte aufschlüsseln nach Ländern bzw. Institutionen und Mittelumfang)?
- In welcher Höhe sind im Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 2010 Ausgaben für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Titel, Mittelumfang und Empfängerländern bzw. -institutionen)?
- In welcher Höhe sind in weiteren Einzelplänen für das Haushaltsjahr 2010 Ausgaben für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Einzelplan, Titel, Mittelumfang und Empfängerländern bzw. -institutionen)?
- Welche nächsten Schritte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in den nächsten Monaten durchgeführt werden, um die Ergebnisse des Copenhagen Accords im Bereich Klimafinanzierung effizient, effektiv und transparent umzusetzen?
- In welcher Höhe wird sich die Bundesregierung an dem sogenannten Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) beteiligen, und welche konkreten Mittel sind im Haushaltsplan 2010 dafür eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Titeln und Mittelumfang)?
- In welche Einzelpläne werden diese Mittel in welcher Höhe eingestellt (bitte nach Titeln und Mittelumfang aufschlüsseln)?
- Sollen diese Mittel auf die ODA-Quote angerechnet werden, sofern sie den OECD-DAC-Kriterien entsprechen?
- Zu welchem Anteil handelt es sich dabei um Kredite, und zu welchem Anteil um Zuschüsse?
- Handelt es sich hierbei um zusätzliche, neue Mittel oder um einen Teil der 1 Mrd. Euro, die ohnehin für Klimaschutzmaßnahmen im Einzelplan 23 oder anderen Einzelplänen bereitgestellt werden sollen? Wenn es sich um neue, zusätzliche Mittel handelt, wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen, neuen Mittel am Gesamtbeitrag?
- Wenn es sich nicht, bzw. nicht vollständig um neue zusätzliche Mittel handelt, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?
- Wenn es sich nicht, bzw. nicht vollständig um neue zusätzliche Mittel handelt, ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Anrechnen von ohnehin vorgesehenen und bereits in anderen Foren zugesagten Mitteln negative Auswirkungen auf die kommenden Klimaverhandlungen, insbesondere auf die Bereitschaft der Entwicklungsländer Zugeständnisse zu machen, haben wird? Wenn sie nicht der Meinung ist, wie begründet sie dies?
- Welche Ziele werden nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung mit der Fast Track Finance Initiative verfolgt, und herrscht international und national Einigkeit darüber, für welche konkreten Bereiche die Mittel ausgegeben werden sollen (z. B. Capacity Building, readiness phase, Umsetzung von konkreten Projekten)?
- Wird sich die Bundesregierung für mehr Transparenz der Mittelflüsse des Fast Track Financing einsetzen und z. B. Mechanismen wie einen Bericht über die Mittelflüsse zur COP 16 in Cancun, Mexiko, fordern?
- Wird der deutsche Beitrag zu den Climate Investment Funds der Weltbank ganz oder teilweise auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet? Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich hierbei um Mittel, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits beim G8-Gipfel 2008 in Toyako zugesagt hat?
- Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) ganz oder teilweise der deutsche Beitrag zur Wiederauffüllung der Global Environment Facility (GEF) angerechnet? Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe?
- Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) der deutsche Beitrag zur Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) der Weltbank ganz oder teilweise angerechnet? Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich dabei um Mittel, die die damalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, bereits 2007 in Bali zugesagt hat?
- Werden auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) Mittel für den internationalen Wälder- und Biodiversitätsschutz ganz oder teilweise angerechnet? Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich hierbei um Zusagen, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2008 im Rahmen der COP 9 der Biodiversitätskonvention in Bonn gemacht hat?
- Welche konkreten Projekte wurden bisher in welchem Umfang mit Mitteln finanziert, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2008 im Rahmen der COP 9 der Biodiversitätskonvention in Bonn zugesagt hat?
- Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) der deutsche Beitrag für den brasilianischen Amazonasfonds in Höhe von 18 Mio. Euro ganz oder teilweise angerechnet, der im Dezember 2009 mit dem Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen Brasilien und Deutschland formalisiert wurde? Wenn ja, zu welchem Anteil?
- Werden die Mittel für die Internationale Klimaschutz Initiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?
- Werden die Mittel für die Initiative Klima- und Umweltschutz (IKLU) des BMZ auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?
- Welchen Anteil der für Anpassungsmaßnahmen vorgesehenen Mittel der Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) beabsichtigt die Bundesregierung für den Kyoto-Anpassungsfonds und den Least Developed Countries Fund bereitzustellen?
- Wie sehen die Pläne der Bundesregierung aus, die international und national stark anwachsenden zusätzlichen Mittel für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern kurz-, mittel- und langfristig auf multilaterale und bilaterale Initiativen zu verteilen, und inwieweit plant die Bundesregierung dies mit anderen Geberländern abzustimmen?
- Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um eine bessere Geberkoordination und Transparenz zu garantieren, besonders wenn die Vergabe der Mittel überwiegend über die bilateralen Mechanismen der Bundesregierung organisiert wird?
- Welche Rolle in der künftigen internationalen Klima-Finanzarchitektur sieht die Bundesregierung für den Kyoto-Anpassungsfonds im Vergleich zu anderen bi- oder multilateralen Mechanismen zur Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel?
- Ab wann wird der im Copenhagen Accord vereinbarte Copenhagen Green Climate Fund nach Ansicht der Bundesregierung funktionsfähig sein?
- Welche nächsten kurz- und mittelfristigen Schritte sind für die Planung und Umsetzung des Green Climate Fund aus Sicht der Bundesregierung vonnöten, und welchen Beitrag plant die Bundesregierung zu leisten?
- Ab wann und in welcher Höhe wird sich die Bundesregierung am Copenhagen Green Climate Fund beteiligen?
- Wird diese Beteiligung zusätzlich zur ODA-Quote geleistet, oder sollen die deutschen Beiträge auf die ODA-Quote angerechnet werden?
- Wenn die Beiträge angerechnet werden sollen, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung vor dem Hintergrund, dass der Klimawandel eine zusätzliche Belastung für die Entwicklungsländer darstellt, „klimasichere“ Entwicklung also zusätzliche Mittel erfordert, und daher eine Anrechnung der Klimagelder auf die ODA-Quote unterm Strich weniger Geld für Entwicklung bedeutet?
- Woran wird die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung an dem Green Climate Fund knüpfen, und inwieweit existiert hier eine Koordination mit den anderen Geber- und Empfängerländern?
- Welchen Schwerpunkt im Bereich der Klimafinanzierung (Anpassung, Emissionsminderung, Technologietransfer etc.) muss nach Auffassung der Bundesregierung der Green Climate Fund leisten?
- Wird es eine sog. gleichgewichtige Allokation zwischen den verschiedenen Bereichen geben, und wenn nein, warum nicht?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Entwicklungsländer, dass die internationale Klimafinanzarchitektur unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) angesiedelt werden soll? Wenn nein, wie begründet sie dies?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Governancestruktur des Copenhagen Green Climate Fund an der des Anpassungsfonds des UNFCCC orientieren sollte?
- Wenn nein, warum nicht, und welche Art der Governancestruktur fordert die Bundesregierung?
- In welcher Weise wird die Bundesregierung die Arbeit des neu einberufenen UN High Level Panels (www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=33748&Cr=climate&Cr1) unterstützen?
- Welche Aufgaben und Ziele soll nach Ansicht der Bundesregierung dieses UN High Level Panel erfüllen, und welche Funktionen soll dieses Panel kurz-, mittel- und langfristig übernehmen?
- Welche strategischen Hinweise und richtungsweisenden Leitlinien erhofft sich die Bundesregierung von der Arbeit des High Level Panels, um ihre Strategie und Ziele der Klimafinanzierung zu verbessern?
- Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Transparenz über die bereitgestellten Mittel für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu verbessern?
- Wie ist der Ansatz, vor allem die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, mit der sogenannten Konzentration der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar?
- Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Länder, die zwar stark vom Klimawandel betroffen, aber nicht Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind, wie unter der UNFCCC gefordert, gleichberechtigt Zugang zu Mitteln für den Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen haben, oder werden diese Ländern nicht gefördert?
- Welche zusätzlichen Regionen und potenziellen Partnerländer plant die Bundesregierung in ihre Entwicklungsstrategie für die Klimafinanzierung neu mit aufzunehmen, und welche Länder und Regionen sind in den letzten Jahren dazugekommen?
- Welche Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern stehen für die Bundesregierung bei der Finanzierung im Vordergrund, und inwieweit werden diese Prioritäten mit anderen Geberländern koordiniert?
- Wie kann aus Sicht der Bundesregierung den Entwicklungsländern eine verbesserte Information über die ihnen zugänglichen Finanzierungsmöglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt werden?
- In welchem Maße wird sich die Bundesregierung an der Sechsländerinitiative zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung beteiligen (Australien, Frankreich, Japan, Norwegen, England und die USA; Quelle: www.acton-copenhagen.decc.gov.uk/en/ambition/achievements/december/forest-faststart-announcment), und ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren Länder sich an dieser Initiative beteiligen wollen?
- Wird sich die Bundesregierung an der Initiative von Frankreich und Norwegen beteiligen, so schnell wie möglich ein Übergangsregime für die Finanzierung der Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und aus der Schädigung von Wäldern (REDD-plus) aufzubauen, welches sich an dem Copenhagen Accord orientiert?
- Wenn ja, welchen konkreten Beitrag wird die Bundesregierung leisten, und welche Schwerpunkte wird sie dabei setzen (z. B. Koordination und Austausch von Erfahrungen, Einbeziehung von existierenden Institutionen, Gewährleistung von Umwelt- und Sozialstandards)?
- Welche nächsten Schritte sind nach Kenntniss der Bundesregierung zum Vorantreiben dieser Initiative geplant, und welche Rolle wird Deutschland in diesem Prozess übernehmen?
- Wenn nein, warum beteiligt sich Deutschland nicht an dieser Initiative, auch im Hinblick dessen, dass die Bundesregierung seit der Konferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt 500 Mio. Euro für den internationalen Waldschutz bereitgestellt hat und somit an einem internationalen Übergangsregime für die Finanzierung von REDD-plus Interesse haben sollte?
Fragen27
Welche kurz-, mittel- und langfristige Strategie zur internationalen Klimafinanzierung verfolgt die Bundesregierung, und inwieweit haben sich diese Zielsetzungen nach der COP 15 weiterentwickelt?
Was sind die konkreten messbaren Ziele der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung, und inwieweit sind welche Bundesministerien an der Entwicklung und Weiterentwicklung der Strategie beteiligt?
Welche wesentlichen Instrumente beinhaltet diese Strategie, und welche innovativen neuen Finanzierungsinstrumente sind für diese Strategie angedacht?
Welche Form von Geberkoordination umfasst diese Strategie, und in welcher Art und Weise wird diese Strategie europaweit und international abgestimmt?
In welcher Form und mit welcher Häufigkeit findet eine Koordination zwischen den Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zwischen den beteiligten Bundesministerien statt, die dafür Gelder bereitstellen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich bei den Mitteln der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung um international vereinbarte, zusätzliche Gelder handelt und auch in Zukunft handeln wird?
Welche Definition von „Zusätzlichkeit“ der Mittel für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen legt die Bundesregierung hier zugrunde, und ist diese Definition in Europa und auch international anerkannt?
Welche Vorgaben der Zusätzlichkeit der Mittel gilt als Vorgabe in der Europäischen Union, und wie gewährleisten die anderen europäischen Partnerländer innerhalb der EU die geforderte Zusätzlichkeit der Mittel?
Über welche Titel des Einzelplans 23 wurde mit jeweils welchem Betrag 2009 insgesamt 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Titeln und Mittelumfang)?
Welche Partnerländer bzw. internationalen Institutionen erhielten 2009 welchen Anteil der 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern (bitte aufschlüsseln nach Ländern bzw. Institutionen und Mittelumfang)?
In welcher Höhe sind im Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 2010 Ausgaben für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Titel, Mittelumfang und Empfängerländern bzw. -institutionen)?
In welcher Höhe sind in weiteren Einzelplänen für das Haushaltsjahr 2010 Ausgaben für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Einzelplan, Titel, Mittelumfang und Empfängerländern bzw. -institutionen)?
Welche nächsten Schritte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in den nächsten Monaten durchgeführt werden, um die Ergebnisse des Copenhagen Accords im Bereich Klimafinanzierung effizient, effektiv und transparent umzusetzen?
In welcher Höhe wird sich die Bundesregierung an dem sogenannten Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) beteiligen, und welche konkreten Mittel sind im Haushaltsplan 2010 dafür eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Titeln und Mittelumfang)?
In welche Einzelpläne werden diese Mittel in welcher Höhe eingestellt (bitte nach Titeln und Mittelumfang aufschlüsseln)?
Sollen diese Mittel auf die ODA-Quote angerechnet werden, sofern sie den OECD-DAC-Kriterien entsprechen?
Zu welchem Anteil handelt es sich dabei um Kredite, und zu welchem Anteil um Zuschüsse?
Handelt es sich hierbei um zusätzliche, neue Mittel oder um einen Teil der 1 Mrd. Euro, die ohnehin für Klimaschutzmaßnahmen im Einzelplan 23 oder anderen Einzelplänen bereitgestellt werden sollen? Wenn es sich um neue, zusätzliche Mittel handelt, wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen, neuen Mittel am Gesamtbeitrag?
Wenn es sich nicht, bzw. nicht vollständig um neue zusätzliche Mittel handelt, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?
Wenn es sich nicht, bzw. nicht vollständig um neue zusätzliche Mittel handelt, ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Anrechnen von ohnehin vorgesehenen und bereits in anderen Foren zugesagten Mitteln negative Auswirkungen auf die kommenden Klimaverhandlungen, insbesondere auf die Bereitschaft der Entwicklungsländer Zugeständnisse zu machen, haben wird? Wenn sie nicht der Meinung ist, wie begründet sie dies?
Welche Ziele werden nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung mit der Fast Track Finance Initiative verfolgt, und herrscht international und national Einigkeit darüber, für welche konkreten Bereiche die Mittel ausgegeben werden sollen (z. B. Capacity Building, readiness phase, Umsetzung von konkreten Projekten)?
Wird sich die Bundesregierung für mehr Transparenz der Mittelflüsse des Fast Track Financing einsetzen und z. B. Mechanismen wie einen Bericht über die Mittelflüsse zur COP 16 in Cancun, Mexiko, fordern?
Wird der deutsche Beitrag zu den Climate Investment Funds der Weltbank ganz oder teilweise auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?
Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich hierbei um Mittel, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits beim G8-Gipfel 2008 in Toyako zugesagt hat?
Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) ganz oder teilweise der deutsche Beitrag zur Wiederauffüllung der Global Environment Facility (GEF) angerechnet?
Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe?
Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) der deutsche Beitrag zur Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) der Weltbank ganz oder teilweise angerechnet?
Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich dabei um Mittel, die die damalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, bereits 2007 in Bali zugesagt hat?
Werden auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) Mittel für den internationalen Wälder- und Biodiversitätsschutz ganz oder teilweise angerechnet?
Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich hierbei um Zusagen, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2008 im Rahmen der COP 9 der Biodiversitätskonvention in Bonn gemacht hat?
Welche konkreten Projekte wurden bisher in welchem Umfang mit Mitteln finanziert, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2008 im Rahmen der COP 9 der Biodiversitätskonvention in Bonn zugesagt hat?
Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) der deutsche Beitrag für den brasilianischen Amazonasfonds in Höhe von 18 Mio. Euro ganz oder teilweise angerechnet, der im Dezember 2009 mit dem Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen Brasilien und Deutschland formalisiert wurde?
Wenn ja, zu welchem Anteil?
Werden die Mittel für die Internationale Klimaschutz Initiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?
Werden die Mittel für die Initiative Klima- und Umweltschutz (IKLU) des BMZ auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?
Welchen Anteil der für Anpassungsmaßnahmen vorgesehenen Mittel der Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) beabsichtigt die Bundesregierung für den Kyoto-Anpassungsfonds und den Least Developed Countries Fund bereitzustellen?
Wie sehen die Pläne der Bundesregierung aus, die international und national stark anwachsenden zusätzlichen Mittel für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern kurz-, mittel- und langfristig auf multilaterale und bilaterale Initiativen zu verteilen, und inwieweit plant die Bundesregierung dies mit anderen Geberländern abzustimmen?
Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um eine bessere Geberkoordination und Transparenz zu garantieren, besonders wenn die Vergabe der Mittel überwiegend über die bilateralen Mechanismen der Bundesregierung organisiert wird?
Welche Rolle in der künftigen internationalen Klima-Finanzarchitektur sieht die Bundesregierung für den Kyoto-Anpassungsfonds im Vergleich zu anderen bi- oder multilateralen Mechanismen zur Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel?
Ab wann wird der im Copenhagen Accord vereinbarte Copenhagen Green Climate Fund nach Ansicht der Bundesregierung funktionsfähig sein?
Welche nächsten kurz- und mittelfristigen Schritte sind für die Planung und Umsetzung des Green Climate Fund aus Sicht der Bundesregierung vonnöten, und welchen Beitrag plant die Bundesregierung zu leisten?
Ab wann und in welcher Höhe wird sich die Bundesregierung am Copenhagen Green Climate Fund beteiligen?
Wird diese Beteiligung zusätzlich zur ODA-Quote geleistet, oder sollen die deutschen Beiträge auf die ODA-Quote angerechnet werden?
Wenn die Beiträge angerechnet werden sollen, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung vor dem Hintergrund, dass der Klimawandel eine zusätzliche Belastung für die Entwicklungsländer darstellt, „klimasichere“ Entwicklung also zusätzliche Mittel erfordert, und daher eine Anrechnung der Klimagelder auf die ODA-Quote unterm Strich weniger Geld für Entwicklung bedeutet?
Woran wird die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung an dem Green Climate Fund knüpfen, und inwieweit existiert hier eine Koordination mit den anderen Geber- und Empfängerländern?
Welchen Schwerpunkt im Bereich der Klimafinanzierung (Anpassung, Emissionsminderung, Technologietransfer etc.) muss nach Auffassung der Bundesregierung der Green Climate Fund leisten?
Wird es eine sog. gleichgewichtige Allokation zwischen den verschiedenen Bereichen geben, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Entwicklungsländer, dass die internationale Klimafinanzarchitektur unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) angesiedelt werden soll? Wenn nein, wie begründet sie dies?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Governancestruktur des Copenhagen Green Climate Fund an der des Anpassungsfonds des UNFCCC orientieren sollte?
Wenn nein, warum nicht, und welche Art der Governancestruktur fordert die Bundesregierung?
In welcher Weise wird die Bundesregierung die Arbeit des neu einberufenen UN High Level Panels (www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=33748 &Cr=climate&Cr1) unterstützen?
Welche Aufgaben und Ziele soll nach Ansicht der Bundesregierung dieses UN High Level Panel erfüllen, und welche Funktionen soll dieses Panel kurz-, mittel- und langfristig übernehmen?
Welche strategischen Hinweise und richtungsweisenden Leitlinien erhofft sich die Bundesregierung von der Arbeit des High Level Panels, um ihre Strategie und Ziele der Klimafinanzierung zu verbessern?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Transparenz über die bereitgestellten Mittel für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu verbessern?
Wie ist der Ansatz, vor allem die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, mit der sogenannten Konzentration der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Länder, die zwar stark vom Klimawandel betroffen, aber nicht Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind, wie unter der UNFCCC gefordert, gleichberechtigt Zugang zu Mitteln für den Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen haben, oder werden diese Ländern nicht gefördert?
Welche zusätzlichen Regionen und potenziellen Partnerländer plant die Bundesregierung in ihre Entwicklungsstrategie für die Klimafinanzierung neu mit aufzunehmen, und welche Länder und Regionen sind in den letzten Jahren dazugekommen?
Welche Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern stehen für die Bundesregierung bei der Finanzierung im Vordergrund, und inwieweit werden diese Prioritäten mit anderen Geberländern koordiniert?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung den Entwicklungsländern eine verbesserte Information über die ihnen zugänglichen Finanzierungsmöglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt werden?
In welchem Maße wird sich die Bundesregierung an der Sechsländerinitiative zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung beteiligen (Australien, Frankreich, Japan, Norwegen, England und die USA; Quelle: www.acton-copenhagen.decc.gov.uk/en/ambition/achievements/december/forest-faststart-announcment), und ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren Länder sich an dieser Initiative beteiligen wollen?
Wird sich die Bundesregierung an der Initiative von Frankreich und Norwegen beteiligen, so schnell wie möglich ein Übergangsregime für die Finanzierung der Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und aus der Schädigung von Wäldern (REDD-plus) aufzubauen, welches sich an dem Copenhagen Accord orientiert?
Wenn ja, welchen konkreten Beitrag wird die Bundesregierung leisten, und welche Schwerpunkte wird sie dabei setzen (z. B. Koordination und Austausch von Erfahrungen, Einbeziehung von existierenden Institutionen, Gewährleistung von Umwelt- und Sozialstandards)?
Welche nächsten Schritte sind nach Kenntniss der Bundesregierung zum Vorantreiben dieser Initiative geplant, und welche Rolle wird Deutschland in diesem Prozess übernehmen?
Wenn nein, warum beteiligt sich Deutschland nicht an dieser Initiative, auch im Hinblick dessen, dass die Bundesregierung seit der Konferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt 500 Mio. Euro für den internationalen Waldschutz bereitgestellt hat und somit an einem internationalen Übergangsregime für die Finanzierung von REDD-plus Interesse haben sollte?