BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verleihungspraxis der Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe Gefecht

(insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/969326.04.2019

Verleihungspraxis der Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe Gefecht

der Abgeordneten Alexander Müller, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 29. April 2009 ist während des ISAF-Einsatzes ein deutscher Soldat erstmals im Feuergefecht in Afghanistan gefallen. Dieser Tag gilt als Stichtag zur Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe Gefecht. Die Einsatzmedaille der Bundeswehr wird für die Teilnahme an humanitären, friedenserhaltenden und friedensstiftenden Einsätzen im Ausland verliehen. Die Ehrung mit der Einsatzmedaille stellt laut Bundeswehr keine materielle Auszeichnung dar, sondern ist eine „bedeutsame Geste mit hohem Symbolcharakter, als sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung“ (Broschüre „Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr“, S. 28). Als Voraussetzungen der Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht gelten laut Zentraler Dienstvorschrift A-2650/9 („Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“, S. 4), dass die auszuzeichnende Person mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen (z. B. Feindberührung bei einer Patrouille) oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten hat (z. B. Anschläge durch Sprengfallen, Minen, Beschuss durch Panzerfäuste oder Mörser). Nach Kenntnis des Fragestellers empfinden viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Stichtagsregelung als undankbar und ungerecht, da soldatische Leistungen in Gefechten vor dem Stichtag 29. April 2009 von einer Würdigung ausgeschlossen werden. Zudem führt die ungenaue Definition der Verleihungsvoraussetzung der Einsatzmedaille Gefecht zu einer uneinheitlichen und nicht nachvollziehbaren Verleihungspraxis.

Anlässlich des zehnten Jahrestages des ersten gefallenen deutschen Soldaten in einem Feuergefecht nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag einen Antrag „Gerechtigkeit bei Verleihung von Einsatzmedaillen der Bundeswehr herstellen“ (Bundestagsdrucksache 19/6055) zur Abschaffung des Stichtages für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht und zur Definition, unter welchen Umständen Angehörige der Bundeswehr, nach dem Verständnis des Erlasses, aktiv an einem „Gefecht“ teilgenommen haben und was unter das „Erleiden terroristischer oder militärischer Gewalt unter hoher persönlicher Gefährdung“ im Sinne des Erlasses fällt, vorgelegt.

Im Rahmen der parlamentarischen Befassung dieses Antrags teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Peter Tauber, im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. März 2019 mit, dass bisher 5 834 Einsatzmedaillen Gefecht verliehen wurden. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller Beleg für die im Antrag kritisierte mangelhafte Definition der derzeitigen Verleihungsbestimmungen. Intention der Antragsteller ist dabei nicht, Träger der bisher verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht nachträglich zu diskreditieren, sondern auf die aktuelle aus Sicht der Fragesteller zweifelhafte Verleihungspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufmerksam zu machen.

Dabei berichtete der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber auch, dass ein Einsatzereignis mit Sprengfallen, in dem ein Bundeswehrangehöriger involviert ist, nicht zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht führe. Dazu allerdings gibt die Zentrale Dienstvorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“ vor, dass als Voraussetzungen der Verleihung „hohe persönliche Gefährdung durch […] militärische Gewalt (z. B. Anschläge durch Sprengfallen […] gelten“. Des Weiteren erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber, dass es vor dem aktuellen Stichtag 29. April 2009 lediglich einen Vorfall (Evakuierungsoperation Libelle 1997 in Tirana/Albanien) gegeben habe, der die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfülle. Nach Kenntnis der Fragesteller gab es allerdings eine Reihe von militärischen Zwischenfällen vor dem Stichtag 29. April 2009, die die jetzigen Verleihungsbestimmungen erfüllen und eine rückwirkende Berücksichtigung von Soldatinnen und Soldaten mit der Einsatzmedaille Gefecht durch die Abschaffung des geltenden Stichtages rechtfertigen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie definiert das BMVg ein Gefecht?

2

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit eine Einsatzmedaille Gefecht verliehen wird (bitte konkret über die Bestimmungen im Stiftungserlass hinaus aufführen)?

3

Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung Bestimmungen von ausländischen Streitkräften zur Verleihung aus, die gleiche oder ähnliche Auszeichnungen haben?

4

Beabsichtigt das BMVg, die inhaltlichen Voraussetzungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht zu ändern?

Wenn ja, wie?

Wenn nicht, warum nicht?

5

Welche Änderungen oder Erweiterungen plant das BMVg derzeit bei Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen?

6

Soll der Stichtag zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht verändert werden?

Wenn nicht, warum nicht?

7

Warum wird der Stichtag für die Einsatzmedaille der Bundeswehr geändert (Ausschussdrucksache 19(12)387 – Bericht über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr Nr. 11/19 (UdP)), während der Stichtag für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht unverändert bleibt?

8

Wie könnten nach einer solchen Änderung des Stichtages für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht gegebenenfalls neue Träger der Einsatzmedaille Gefecht identifiziert werden?

Sind hierfür alle erforderlichen Unterlagen archiviert und unterliegen dem Zugriff des BMVg?

9

Wie verläuft der Entscheidungsprozess, und wer entscheidet über die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht?

10

Wie viele Einsatzmedaillen Gefecht wurden seit Stiftung vergeben (bitte nach Jahren und nach deutschen und ausländischen Empfängern aufteilen)?

11

Wie verteilen sich die verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht auf die unterschiedlichen Dienstgrade?

12

Welche drei Verbände bzw. Einheiten haben die höchste Anzahl an Einsatzmedaillen Gefecht verliehen bekommen, und wie viele waren es jeweils?

13

Für welche drei Gefechte wurden die höchste Anzahl an verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht vergeben, und mit welcher Begründung?

14

Anlässlich welcher Gefechte wurden Einsatzmedaillen Gefecht verliehen (bitte nach Einsatz, Kontingentnummer, Ort, Datum, Ereignis, Ablauf des Ereignisses aufführen)?

15

Trifft es zu, dass 4 703 der 5 834 Einsatzmedaillen Gefecht im Jahr 2011 verliehen wurden (vgl. Broschüre des Bundesministeriums der Verteidigung „Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr“, S. 62)?

Wie erklärt das BMVg diese Zahl?

16

An welches und das wie vielte Einsatzkontingent wurden diese Einsatzmedaillen 2011 verliehen?

Wie viel Prozent der Angehörigen dieses Einsatzkontingents haben damit eine Einsatzmedaille Gefecht erhalten?

17

Wie bewertet das BMVg die Anzahl der insgesamt bisher verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht?

18

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine mögliche unverhältnismäßige Häufung der Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht zu verhindern, um den Wert der Auszeichnung zu erhalten?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundeswehr über die Akzeptanz der Einsatzmedaille Gefecht in der Truppe, und welche möglichen Probleme gibt es?

20

Wie viele Anträge auf Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht wurden seit dem Stichtag 29. April 2009 gestellt?

Wie viele wurden davon mit welcher Begründung abgelehnt?

Wie viele davon sind noch in der Prüfung (bitte nach deutschen und ausländischen Fällen aufteilen)?

21

Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben die Annahme der Einsatzmedaille Gefecht mit welcher Begründung bisher abgelehnt?

Anlässlich welcher Ereignisse hätten diese abgelehnten Einsatzmedaillen verliehen werden sollen?

22

Wurden Angehörige der Bundeswehr mit ähnlichen ausländischen Auszeichen geehrt?

Wenn ja, wie viele (bitte nach verleihenden Staaten aufschlüsseln), und wofür (bitte nach Einsatz, Kontingentnummer, Ort, Datum, Ereignis, Ablauf des Ereignisses aufschlüsseln)?

23

Wie kann ein Soldat ausgezeichnet werden, der bereits Inhaber der Einsatzmedaille Gefecht ist, wenn er im gleichen Einsatz wiederholt die Bedingungen für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfüllt?

24

Wie viele Soldaten der Bundeswehr haben die Verleihungsbestimmungen für die Einsatzmedaille Gefecht bereits mehrfach erfüllt?

25

Trifft die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMVg, Peter Tauber, im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. März 2019 zu, dass ein Einsatzereignis mit Sprengfallen, in dem ein Bundeswehrangehöriger involviert ist, nicht zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht führt (wenn ja, bitte begründen)?

26

Wie verhält sich diese Aussage zur Zentralen Dienstvorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“, wonach unter Voraussetzungen der Verleihung „hohe persönliche Gefährdung durch […] militärische Gewalt (z. B. Anschläge durch Sprengfallen […] gelten“?

27

Welche gegnerischen Mittel oder Maßnahmen werden seitens des BMVg ausgeschlossen, die nicht eine Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht nach sich ziehen?

28

Wie viele Gefechte haben vor und nach dem Stichtag 29. April 2009 mit Beteiligung von Bundeswehrangehörigen stattgefunden, die die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfüllen?

29

Hält es die Bundesregierung für benachteiligend, wenn Angehörige der Bundeswehr, die die Voraussetzungen für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfüllen, diese Medaille wegen des Stichtages nicht bekommen?

Wenn nein, warum nicht?

30

Wie viele Gefechte haben vor und nach dem Stichtag 29. April 2009 mit Beteiligung von Bundeswehrangehörigen stattgefunden, die die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht nicht erfüllen?

31

Wie bewertet das BMVg die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMVg, Peter Tauber, im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. März 2019, wonach es vor dem Stichtag 29. April 2009 lediglich einen Vorfall (Evakuierungsoperation Libelle 1997 in Tirana/Albanien) gegeben habe, der die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfülle?

32

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Waffeneinsatz deutscher Jagdbomber TORNADO ECR unter Bedrohung jugoslawischer Flugabwehr im Frühjahr 1999 als Teil der „Operation Allied Force“ gegen die Bundesrepublik Jugoslawien?

33

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mit anschließendem Feuergefecht auf eine Bundeswehreinheit im KFOR-Einsatz am 13. Juni 1999 in Prizren/Kosovo?

34

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Abschuss eines Hubschraubers der UNOMIG-Mission, bei dem ein deutscher Soldat am 8. Oktober 2001 in Georgien gefallen ist?

35

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mittels eines Selbstmordattentäters auf eine Bundeswehrkolonne im ISAF-Einsatz, bei der am 7. Juni 2003 vier deutsche Soldaten in Kabul/Afghanistan gefallen sind?

36

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mittels eines Selbstmordattentäters auf Bundeswehrangehörige im ISAF-Einsatz, bei dem ein deutscher Soldat am 14. November 2005 in Kabul/Afghanistan gefallen ist?

37

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mittels eines Selbstmordattentäters auf Bundeswehrangehörige im ISAF-Einsatz, bei dem vier deutsche Soldaten am 19. Mai 2007 in Kundus/Afghanistan gefallen sind?

38

Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mit einer Sprengfalle auf eine Bundeswehrpatrouille im ISAF-Einsatz, bei dem ein deutscher Soldat am 27. August 2008 in Afghanistan gefallen ist?

39

Wie verhält sich die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber zur Operation Libelle im Verhältnis zu den oben aufgeführten Ereignissen (Fragen 32 bis 38) und der Zentralen Dienstvorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“, wonach unter Voraussetzungen der Verleihung „mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder hohe persönliche Gefährdung durch terroristische oder militärische Gewalt (z. B. Anschläge durch Sprengfallen, Minen, Beschuss durch Panzerfäuste oder Mörser)“ genannt werden?

40

Wie viel Zeit vergeht im Durchschnitt vom Ereignis bis zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht im Schnitt?

41

Welche dienstlichen Auswirkungen hat die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht für den Träger?

42

Wie viele Einsatzmedaillen Gefecht wurden dem Träger bisher wieder entzogen, und mit welcher Begründung?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen