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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

22.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/988307.05.2019

Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen

der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Gewalt gegen alte Menschen gibt es in vielen Formen: „Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert Gewalt gegen alte Menschen als einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer gebotenen Handlung innerhalb einer vertrauten Beziehung, die dem alten Menschen Schaden zufügt oder ihn in eine Notlage bringt“, so der Autor Uwe Brucker in der Zeitschrift für soziale Arbeit, gutachterliche Tätigkeit und Rechtsanwendung in der Betreuung (www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Brucker_2016_163.pdf). Dabei gibt es neben der körperlichen Gewalt auch die sexualisierte und psychische Gewalt sowie Gewalt in Form von Vernachlässigung und finanziellem Missbrauch.

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben seit 2010 eine eigene Definition dazu im „Elder Justice Act“ festgelegt (abrufbar: http://uscode.house.gov/view.xhtml?req=(title:42%20section:1397j%20edition:prelim)), um sie auch in der Kriminalstatistik eindeutig ausweisen und sichtbar machen zu können. So hat eine 2015 entstandene Studie zu „Elder Financial Abuse“ (abrufbar: http://documents.truelinkfinancial.com/True-Link-Report-On-Elder-Financial-Abuse-012815.pdf) einen jährlichen Schaden von ca. 36 Mrd. US-Dollar aufgezeigt.

In der Schweiz wurde im Oktober 2018 im Auftrag von „Pro Senectute“ eine Studie durch das Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität der Fachhochschule Neuenburg durchgeführt (abrufbar: www.prosenectute.ch/dam/jcr:41bfe86e-40f5-42fb-8ce2-9567eba02029/Zahlen-und-Fakten-Finanzieller-Missbrauch-1. Oktober 2018.pdf), die eine hochgerechnete Schadenssumme von 400 Mio. Schweizer Franken pro Jahr in den letzten fünf Jahren zeigte. Jeder Vierte im Alter von über 55 Jahren ist laut der Studie in der Schweiz Opfer einer Form von Finanzmissbrauch geworden.

In Deutschland hat sich 2016 das Institut für Kriminologie und interdisziplinäre Gewaltprävention der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster mit der Thematik betrügerischer Vermögensdelikte an älteren Menschen befasst. Es hat in der Studie „Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereits darauf hingewiesen, dass entsprechende Taten nicht nur von Personen begangen werden, die den Opfern vor der Tat völlig fremd sind, sondern auch von solchen, die aus einer bestehenden Beziehung heraus und oftmals unter Ausnutzung des mit dieser Beziehung verknüpften Vertrauens handeln. „So bieten etwa Vertretungsbefugnisse im Rahmen rechtlicher Betreuung oder in Form von Vollmachten Tatgelegenheiten für missbräuchliche Handlungen und finanzielle Ausbeutung“ (abrufbar: www.bmfsfj.de/blob/95312/9187605d794966062686bc00f0374b6f/sicherheitspotenziale-im-hoeheren-lebensalter-data.pdf).

Nach Kenntnis der Fragesteller fehlen bislang aktuelle Studien, die den Umfang und die Höhe der Schädigung durch betrügerische Vermögensdelikte bei alten und pflegebedürftigen Menschen aufzeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, alte und pflegebedürftige Menschen vor Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen zu schützen?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang des Schadens und die Anzahl der Betroffenen von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Welche aktuellen wissenschaftlichen Studien liegen der Bundesregierung zum Umfang des Schadens und der Anzahl der Betroffenen von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen vor?

4

Sieht die Bundesregierung weiteren Bedarf an Studien zur besseren Einschätzung des Umfangs des Schadens und der Anzahl der Betroffenen von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen, und wenn nein, warum nicht?

5

In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungs- oder Anlaufstellen für alte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind, und in welchen Bundesländern sind welche geplant?

6

Plant die Bundesregierung eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für alte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind?

7

Plant die Bundesregierung, durch Gesetzesänderungen die Situation von alten und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind, zu verbessern?

Wenn ja, welche Gesetze sollen geändert werden?

8

Falls die Bundesregierung keine Gesetzesänderungen plant, um die Situation von alten und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind, zu verbessern, welche Maßnahmen ergreift sie stattdessen zum Schutz der genannten Personen?

9

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Studie gezogen, die im Auftrag des BMFSFJ in den letzten Jahren durchgeführt wurde, in der die Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen alter und pflegebedürftiger Menschen thematisiert wurde, welche konkreten Maßnahmen wurden umgesetzt, und welche sind in Planung?

10

Ist die Einführung eines genauer definierten Tatbestands der Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen alter und pflegebedürftiger Menschen (ähnlich wie in den Vereinigten Staaten von Amerika) durch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung geplant?

Wenn nein, warum nicht?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Landeskriminalämtern Abteilungen oder Dezernate, die sich auf die Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen alter und pflegebedürftiger Menschen spezialisiert haben?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeskriminalamt eine Organisationseinheit, die sich insbesondere mit der Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen alter und pflegebedürftiger Menschen beschäftigt?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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