Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Handlungsbedarf bei MiFID II und PRIIPs
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Studie zur europäischen Wertpapierrichtlinie MiFID II in Auftrag gegeben. Prof. Stephan Paul (Ruhr-Universität Bochum) hat für diese Studie ca. 3 000 Kunden und über 150 Banken und Sparkassen in Deutschland befragt (https://die-dk.de/media/files/DK_Auswirkungsstudie_Mifid_Mifir__AoWorAE.pdf).
MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine mehrere tausend Seite umfassende Finanzmarktregulierung. Ziele sind die Verbesserung der Markteffizienz sowie der Anleger- und Verbraucherschutz. So soll für den Kunden mehr Transparenz geschaffen werden, beispielsweise durch einen besseren Überblick über die Kosten von Finanzdienstleistungen.
MiFID II ist seit dem 3. Januar 2018 in Kraft.
Die Studie der Deutschen Kreditwirtschaft kommt bei der Evaluierung zu folgendem Ergebnis:
- Es kam durch die Finanzmarktregulierungen zu einem steigenden Zeitaufwand für Kunden, was zu einer Unzufriedenheit führt.
- Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden.
- Es kommt zu weniger Flexibilität und Individualität in der Kundenberatung.
- Kunden ziehen sich in erheblichem Maß von den Kapitalmärkten zurück. Dies widerspreche der eigentlichen Zielsetzung, die Kapitalmarktunion zu stärken.
- Die Finanzmarktregulierungen MiFID II und PRIIPs führen zu einer erheblichen Steigerung der direkten und indirekten Kosten auf Seiten der Institute.
Als Fazit stellt die Studie fest: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen. Sind die erheblichen Belastungen damit nicht durch einen substantiellen Nutzenzuwachs auf Seiten der Verbraucher gerechtfertigt, sind die Neuregelungen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung stark fragwürdig, eher gegen die Verbraucherinteressen gerichtet.“ (https://die-dk.de/media/files/DK_Kernergebnisse_und_Kernbotschaften_zu_MiFID_2.pdf)
Nach Ansicht der Fragesteller ist – nach Rückmeldungen von Kunden, Finanzinstituten und Vermögensberatern – ein Handlungsbedarf bei dem Themenkomplex schon seit dem Frühjahr 2018 erkennbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Ziel verfolgt werden soll, den Verbraucherschutz sowie die Wertpapierkultur zu stärken. Die Fragesteller hatten in einigen Kleinen Anfragen an die Bundesregierung das Thema bereits mehrfach aufgegriffen (vgl. z. B. Bundestagdrucksachen 19/5942, 19/5094, 19/1809, 19/1232).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wer hat nach Meinung der Bundesregierung bislang von der MiFID-II-Richtlinie profitiert? Welche Zielsetzungen sind bei welchen Personengruppen oder Institutionen bislang nicht erfüllt worden?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass die MiFID-II-Richtlinie unter dem Strich – trotz guter Absichten – bislang in Teilen eher kontraproduktiv hinsichtlich des Vermögensaufbaus der Bürgerinnen und Bürger wirkt?
Hat sich die Bundesregierung mittlerweile auf europäischer Ebene (vgl. Antwort zu den Fragen 33 bis 36 auf Bundestagsdrucksache 19/6360) für Änderungen an der MiFID-II-Richtlinie eingesetzt?
a) Wenn ja, bei welchen Gesprächen bzw. Verhandlungen, auf welcher Arbeitsebene?
b) Wie sehen die Meinungen bzw. Positionen der anderen europäischen Gesprächs- bzw. Verhandlungsteilnehmer aus?
c) Ist die Bundesregierung optimistisch, Änderungen zeitnah herbeiführen zu können?
d) Gibt es gegebenenfalls einen Zeitplan, bis wann die Gespräche abgeschlossen sein sollen?
Hat sich die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Studie der Deutschen Kreditwirtschaft auseinandergesetzt? Hält die Bundesregierung die Ergebnisse für plausibel und nachvollziehbar?
Teilt die Bundesregierung die Aussage der Studie, dass die Ergebnisse nicht mit den ursprünglichen Zielen der Regulierung – transparente Aufklärung von Kosten und Risiken – vereinbar seien, die Regulierung also zu gegenteiligen Effekten vom Beabsichtigten geführt habe?
Sind der Bundesregierung zwischenzeitlich andere Studien bekannt, die MiFID II hinsichtlich einer etwaigen Veränderung des Anlageverhaltens untersuchen, oder bleibt es bei der Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/6360, dass der Bundesregierung bislang keine Informationen dazu vorlagen?
Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich von Kunden, Verbraucherschutzorganisationen, Finanzinstituten und Vermögensberatern Feedback erhalten, welches die Ergebnisse der Studie von Prof. Stephan Paul belegt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten einerseits und den Nutzen andererseits durch die MiFID-II-Richtlinie, insbesondere für den Verbraucher?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung bei MiFID II ein Mehrwert für den Kunden geschaffen? Wenn ja, welcher? Ist der Nutzen in Sachen Aufklärung nach Ansicht der Bundesregierung für den Kunden größer als der Disnutzen?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung durch MiFID II die Abhängigkeit vom Kundenberater gesenkt werden, um eigenständigere Entscheidungen zu treffen, Produkte besser vergleichen zu können und Empfehlungen des Beraters kritischer zu überprüfen? Sofern ja, sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Regulierung dahingehend kontraproduktiv wirkt, dass aufgrund der Informationsmenge und der als nicht hilfreich empfunden Informationen die Abhängigkeit vom Kundenberater gewachsen ist?
Haben sich nach Meinung der Bundesregierung die umfangreichen Dokumentationspflichten in der Praxis für den Kunden hinsichtlich Geeignetheitserklärung, Ex-ante-Kosteninformation sowie Informationsblätter über Produkte (PRIIPs) bewährt? Wo hat die Bundesregierung bislang etwaigen Verbesserungsbedarf bei den Dokumentationspflichten ausgemacht?
Schließt die Bundesregierung aus, dass sich potenzielle neue Investoren (z. B. auch Kleinaktionäre) durch die MiFID-II-Richtlinie und PRIIPs-Verordnung sich nicht an den Kapitalmarkt gewagt haben? Sofern sie dies nicht ausschließt, welchen Effekt kann dies auf den Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger haben?
Schließt die Bundesregierung aus, dass sich Investoren (z. B. auch Kleinaktionäre) von den Kapitalmärkten durch MiFID II und PRIIPs zurückgezogen haben? Sofern nein, sieht die Bundesregierung darin einen dringenden Handlungsbedarf, dies zu korrigieren?
Welchen Input liefern die Ergebnisse der Studie für die Bundesregierung, um die europäische Kapitalmarktunion zu stärken?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass über 80 Prozent der befragten Kunden angeben, die Gespräche mit dem Berater würden nun deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen (vgl. Seite 15 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass ca. 70 Prozent der Kunden den Aufwand für eine Order-Erteilung als nichtangemessen empfinden (vgl. Seite 15 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass die umfangreichen Informationen nicht helfen, die besprochenen Inhalte besser zu verstehen und dass ca. 62 Prozent der Kunden sogar von der Informationsmenge überfordert seien (vgl. Seite 15 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass man früher flexibler und individueller auf ihre Bedürfnisse der Kunden eingegangen sei (vgl. Seite 16 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass die Angst bei den Kundenberatern gestiegen sei, formale Fehler zu machen (vgl. Seite 17 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Sofern ja, beeinflusst dies die Kundenberatung negativ? Plant die Bundesregierung, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf europäischer Ebene für Änderungen einzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten einerseits und den Nutzen andererseits durch MiFID II insbesondere für Finanzinstitute?
Welche Kosten hat MiFID II auf Seiten der Institute nach Ansicht der Bundesregierung durchschnittlich verursacht?
a) Hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie von durchschnittlich 3,7 Mio. Euro pro Institut bei der Implementierung und durchschnittlich jährlich 508 000 Euro pro Institut bei den laufenden Kosten für nachvollziehbar, oder liegen der Bundesregierung andere Zahlen vor (vgl. Seite 7 f. der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
b) Sofern die Zahlen nach Ansicht der Bundesregierung einigermaßen gut abbilden, hält die Bundesregierung die Kosten für gerechtfertigt?
c) Sofern nein, wie kann die Bundesregierung dazu beitragen, die laufenden Kosten für die Institute zu senken?
Unter der Annahme, dass die Kosten auf natürliche Personen überwälzt werden, welche Personengruppe wird nach Einschätzung der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten der vorgehenden beiden Fragen tragen?
Welche ökonomisch negative Allokation erwartet die Bundesregierung, wenn ein Großteil der Mitarbeiter der Finanzinstitute umdisponiert wird oder wenn gar andere Aktivitäten der Institute reduziert werden, um den regulatorischen Mehrbelastungen durch MiFID II gerecht zu werden (vgl. Seite 9 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Studie, dass das beratungsfreie Geschäft bei Finanzinstituten an Bedeutung gewinnt, da es – aufgrund der Regulierung beim Beratungsgeschäft – attraktiver wird (vgl. Seite 10 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass Institute aufgrund sinkender Margen ihr Produkt- und Leistungsangebot einschränken (vgl. Seite 11 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung dahingehend das Ergebnis der Studie, dass in Relation eher kleinere Institute ihr Produkt- und Leistungsangebot einschränken?
b) Wie bewertet die Bundesregierung dahingehend das Ergebnis der Studie, dass es sich bei den Produkten vor allem um Aktien, Zertifikate und Währungen handelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Studie angesprochene Problemstellung, dass es aufgrund von MiFID II zu einer Angebotsstandardisierung komme, da auf Seiten der Finanzinstitute versucht werde, den Beratungsaufwand zu minimieren, es dadurch aber weniger passende individuell zugeschnittene Produkte für den Kunden gäbe (vgl. Seite 11 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, der in der Studie aufgeworfenen Frage, dass bei weiteren Verschärfungen der Finanzmarktregulierung die Gefahr bestünde, ganze Bevölkerungsschichten vollständig von der Wertpapierberatung abzuschneiden (vgl. Seite 12 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
Sieht die Bundesregierung durch die Ergebnisse der Studie die Gefahr, dass sich Institute von der Wertpapierberatung in der Fläche zurückziehen und diese nur noch in wenigen ausgewählten Filialen anbieten (vgl. Seite 12 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)? Welche Auswirkungen hätte dies auf den Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie oder liegen der Bundesregierung ähnliche Ergebnisse vor, dass die Bedeutung des Telefongeschäfts deutlich abgenommen hat (vgl. Seiten 13, 24 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
a) Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung dabei die Tatsache, dass Telefongespräche aufgezeichnet werden müssen?
b) Liegen der Bundesregierung andere als in der Studie aufgezeigte Zahlen vor, nach denen Kunden die Vertraulichkeit beim Telefongeschäft gefährdet sehen?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass wesentliche Informationsdokumente bereitgestellt werden müssen, diese allerdings nicht telefonisch übermittelt werden können und somit eine Order zunächst nicht telefonisch durchgeführt werden kann?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie, dass nahezu drei Viertel der Befragten den Wunsch haben, auf die Aufzeichnung zu verzichten (vgl. Seite 24 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie)?
e) Welche rechtlichen Anpassungen kann sich die Bundesregierung vorstellen, um einerseits Rechtssicherheit sowie Anlegerschutz und andererseits die Praktikabilität besser aufeinander abzustimmen?
Wann soll die angedachte Evaluation des finanziellen Verbraucherschutzes des Bundesministerium der Finanzen (BMF) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stattfinden (vgl. Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen zum Forschungsgutachten „Evaluierung finanz- und gesamtwirtschaftlicher Effekte der europäischen Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor seit der Finanzkrise“)?
a) Bis wann soll diese Untersuchung abgeschlossen sein?
b) Gibt es schon nähere Details zur geplanten Evaluation (z. B. Fragebögen, Teilnehmer etc.)?
c) Weshalb hat die Bundesregierung die Evaluierung nicht vorgezogen, nachdem nach Ansicht der Fragesteller schon seit ca. einem Jahr Verbesserungsbedarf beim finanziellen Verbraucherschutz erkennbar ist?
Handelt es sich bei der Evaluation um die in der Antwort zu den Fragen 33 bis 36 auf Bundestagsdrucksache 19/6360 angedachte Konsultation? Hat diese Konsultation mit Anlegern, Verbraucherschutzorganisationen und Verbänden der Finanzindustrie bereits stattgefunden?
Wurden zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem BMF zwischenzeitlich konkrete Fragestellungen für die angedachte Konsultation erarbeitet (vgl. Antwort zu den Fragen 33 bis 36 auf Bundestagsdrucksache 19/6360)? Wenn ja, welche Fragen wurden erarbeitet bzw. ggf. Anlegern, Verbraucherschutzorganisationen und Verbänden der Finanzindustrie schon gestellt?
Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung die Konsultation bis Sommer 2019 abschließen möchte, oder ist – auch aufgrund der veröffentlichten Ergebnisse durch Prof. Stephan Paul und der Deutschen Kreditwirtschaft – ein schnelleres Abschließen der Konsultation angedacht, um etwaigen Handlungsbedarf frühzeitig anzupacken?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Zeitplan, die laufenden Kosten der Finanzinstitute durch die MiFID-II-Richtlinie Anfang 2020 zu untersuchen (vgl. Antwort zu Frage 1 der Bundestagsdrucksache 19/5455), oder bietet sich aufgrund der an die Politik herangetragenen Kritik eine vorzeitige Untersuchung an?