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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

22.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/990807.05.2019

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) können elektronische Dokumente und Akten bereits seit Dezember 2004 sicher, doppelt verschlüsselt und rund um die Uhr an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden übermittelt werden. Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Am 1. Januar 2018 wurden das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN) angeschlossen. Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung der Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Bürgern und Unternehmen soll der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit erleichtert werden. Es sind keine aktuellen Informationen verfügbar, wie das System angenommen wird und ob das System zuverlässig nutzbar ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Nachrichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 bis 31. März 2019 im EGVP übermittelt, und wie viele davon im Behördenpostfach (beBPo) (bitte nach dem Sitz der Empfänger je Bundesland darstellen)?

2

Wie viele Nachrichten gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum bei Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof), Oberlandesgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Landesozialgerichten, Landesarbeitsgerichten, Finanzgerichten (bitte einzeln darstellen), Landgerichten und Amtsgerichten (bitte entsprechend der Oberlandesgerichtsbezirke darstellen) ein?

3

Wie viele Nachrichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem oben genannten Zeitraum von den Gerichten versandt (bitte wie in Frage 2 darstellen)?

4

Wie viele Nachrichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit und ohne E-Signatur übermittelt?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebskosten des EGVP-Systems einschließlich der Intermediäre?

6

Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung für Hard- und Software sowie Wartung?

7

Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung im EGVP-System tätig?

8

Wie viele Störungsmeldungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem genannten Zeitraum registriert?

9

Wie lang war der durchschnittliche Zeitbedarf zur Beseitigung einer Störung?

10

Wie viele Störungen führten zu einer Außerbetriebsetzung des Systems?

11

Wann und über welchen Zeitraum war das EGVP-System außer Betrieb?

12

Welche Störungen gab es bei Intermediären (bitte einzeln aufführen)?

13

Welche Kosten entstanden für die Störungsbeseitigung im EGVP-System?

14

Ist die EGVP-Infrastruktur von den Schwachstellen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) betroffen?

15

Wann werden EGVP-Postfächer gesperrt?

16

Für welche konkrete Last wurde die EGVP-Infrastruktur ausgelegt?

17

Welche Maßnahmen werden getroffen, um DDoS-Angriffe (Denial-of-Service bzw. Distributed-Denial-of-Service) abzuwehren?

18

Welche Vorkehrungen werden für den „Worst Case“ getroffen, wenn eine DDoS-Attacke die Infrastruktur über einen längeren Zeitraum lahmlegt?

19

Ist die Sicherheit des von EGVP verwendeten Verschlüsselungsverfahrens durch unabhängige Dritte geprüft?

20

Welche technischen und tatsächlichen Probleme verursacht das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) nach Kenntnis der Bundesregierung?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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