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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukunft der Fernwärme in Nordrhein-Westfalen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/994108.05.2019

Zukunft der Fernwärme in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Oliver Luksic, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Jahr 2015 wurde die Projektgesellschaft Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH gegründet. Sie soll Planung und Errichtung der neuen Strecke organisieren sowie das Netz nach Fertigstellung betreiben (www.fwsrr.de/ueber-uns/ueberdie-fwsrr-gmbh/; www.fwsrr.de/fileadmin/user_upload/fwsrr.de/download/informationsbroschüren/160706_FWSRR_-_Folder_DE.pdf). Die geplanten Abschnitte verbinden die Fernwärmeschienen Ruhr und Niederrhein. Mit diesem Projekt soll das größte zusammenhängende Fernwärme-Verbundnetz Europas entstehen. Der geplante Baubeginn (2017) wurde jedoch bis auf Weiteres verschoben (https://translate.google.com/translate?hl=&sl=en&tl=de&u=https%3A%2F%2Fwww.nrz.de%2Fstaedte%2Foberhausen%2Fbau-der-fernwaermeschiene-rhein-ruhr-verzoegert-sich-id215582685.html).

Fast die gesamte Wärme dieses neuen großen Netzes soll mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingespeist werden, wie das auch schon bei den bestehenden Fernwärmeschienen der Fall ist. Als einspeisende Anlagen sind neben jeweils drei Anlagen der Bereiche Müllverbrennung, erneuerbare Energien und Industrie auch zwei Steinkohlekraftwerke geplant, das Heizkraftwerk (HKW) Herne und das HKW Walsum.

Im HKW Herne wurden zwischen 2010 und 2017 bereits die Blöcke 1 bis 3 abgeschaltet. Die Fernwärmeauskopplung reduzierte sich dadurch nicht, da nur Block 4 (der einzige noch laufende Block) weiterhin mit KWK betrieben wird. Die installierte Wärmeleistung beläuft sich hier nach Aussage der Betreiber auf bis zu 510 MWth.

Das HKW Walsum hat noch zwei betriebene Blöcke, wobei Block 9 den überwiegenden Teil der Fernwärmeauskopplung beisteuert. Die gesamte Wärmeleistung beläuft sich hier nach Aussage der Betreiber auf bis zu 290 MWth.

Der geplante Kohleausstieg wird auch unmittelbare Folgen für die Fernwärmeversorgung in Nordrhein-Westfalen haben. In ihrem Abschlussbericht empfiehlt die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ (KWSB) u. a. die Weiterentwicklung und Fortführung der KWK-Förderung, die Prüfung eines systematischen Investitionsrahmens für neue (Gas-)Kraftwerkskapazitäten sowie die Erschließung alternativer industrieller Wärmequellen und die Förderung von Power-to-Heat-Projekten.

Gemäß den Eckpunkten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ plant die Bundesregierung, im zweiten Halbjahr 2019 außerdem einen Vorschlag vorzulegen, um strukturschwache Steinkohlekraftwerksstandorte zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Mit welchen Maßnahmen kann aus Sicht der Bundesregierung der Bestand von – heute aus Kohlekraftwerken gespeisten – Fernwärmeinfrastrukturen in Nordrhein-Westfalen gesichert werden, und mit welchen Kosten ist dadurch zu rechnen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Idee einer durchgehenden Fernwärmeschiene von Köln bis Dortmund, die u. a. den Zusammenschluss der Fernwärmeschienen Rhein und Ruhr zur Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr umfasst?

3

Plant die Bundesregierung, die Verbindung der nordrhein-westfälischen Wärmenetze über die Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hinaus zu unterstützen?

4

Hält die Bundesregierung es für zielführend, im Zusammenhang mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ auch die Investitionen in Energieinfrastrukturen wie Wärmenetze zu unterstützen, um die Kraftwerksstandorte als Energiestandorte erhalten zu können und Ersatzinvestitionen in hocheffiziente, gasgefeuerte KWK-Kraftwerke über den Erhalt und den Ausbau von Wärmesenken für die produzierte Fernwärme anzureizen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung die Auflage eines gesonderten Ausbauprogramms für den Erhalt und den Ausbau auch großräumiger Fernwärmeinfrastrukturen analog zu dem bestehenden Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“, und wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung, die Einführung eines Anpassungsgeldes auch für ältere Arbeitnehmer der Steinkohlenwirtschaft vorzuschlagen, oder soll dieses Instrument auf die Beschäftigten der Braunkohlenwirtschaft beschränkt bleiben?

Wenn ja, warum, wo doch Stein- ebenso wie Braunkohlekraftwerke von dem von der KWSB vorgeschlagenen Abbaupfad für die installierte Kohlekraftwerksleistung betroffen sind?

7

Welche Bedeutung haben die Kraftwerke Herne und Walsum nach Einschätzung der Bundesregierung für die Fernwärmeversorgung der Fernwärmeschienen Ruhr und Niederrhein?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der Kraftwerke Herne und Walsum, auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der KWSB?

9

Wie soll die Wärmeeinspeisung durch diese Kraftwerke entlang der Fernwärmeschienen nach dem Kohleausstieg konkret ausgeglichen werden?

10

Plant die Bundesregierung die Einführung stärkerer energierechtlicher Anreizmechanismen für die Errichtung hocheffizienter, Gas-befeuerter KWK-Kraftwerke im Rahmen einer Novellierung des KWKG, gerade auch beispielsweise an ehemaligen oder bestehenden Kohlestandorten wie Herne und Walsum?

Wenn ja, wann ist mit dem Regierungsentwurf für eine KWKG-Novelle zu rechnen?

11

Wann ist mit der beihilferechtlichen Notifizierung der KWKG-Verlängerung bis 2025, die im Rahmen des „Energiesammelgesetzes“ erfolgt ist, aus Sicht der Bundesregierung zu rechnen?

12

In welcher Höhe kann der Verlust der Fernwärmeeinspeisung entlang der Fernwärmeschienen Ruhr und Niederrhein nach einem Kohleausstieg durch Power-to-Heat-Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik nach Auffassung der Bundesregierung adäquat ersetzt werden?

13

Inwieweit ist in Nordrhein-Westfalen, in Phasen geringer Einspeisung durch regenerative Energien, die Versorgungssicherheit nach einer Umstellung auf Power-to-Heat gewährleistet?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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