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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beachtung der Menschenrechte während und nach den Europaspielen in Belarus

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1011313.05.2019

Beachtung der Menschenrechte während und nach den Europaspielen in Belarus

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Alexander Graf Lambsdorff, Gyde Jensen, Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ein Jahr vor den Olympischen Sommerspielen bieten Sportgroßveranstaltungen mit olympischem Charakter wie die Europaspiele Athleten und Athletinnen aus ganz Europa die Möglichkeit, sich in olympischen und nichtolympischen Disziplinen zu duellieren. Das vom Europäischen Olympischen Komitee (EOK) organisierte Großereignis im Sport zieht Massen an und vereint europäische Nationen.

Es gibt nach Ansicht der Fragesteller positive Seiten solcher Sportveranstaltungen. Sie können dazu dienen, für die olympischen Werte wie Respekt, Freundschaft und sportliche Höchstleistung zu werben; gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, auf demokratische Werte und Menschenrechte aufmerksam zu machen.

Allerdings wurde schon bei ihrer ersten Austragung im Jahr 2015 in Aserbaidschan der Ruf dieser Sportgroßveranstaltung aufgrund der Missachtung der Menschenrechtslage im Gastgeberland massiv geschädigt (www.spiegel.de/sport/sonst/europaspiele-2015-in-baku-sport1-und-die-menschenrechte-a-1040666.html).

Sportgroßveranstaltungen wie die European Games werden aus Sicht der Fragesteller von den politischen Eliten vor Ort oft als öffentliche Plattform genutzt, um von den im Gastgeberland herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen und Missständen abzulenken. So wird durch den Fokus auf den Sport als soziales Ventil das öffentliche Interesse an gesamtgesellschaftlichen Problemen diffundiert.

Dies geschah auch im Zuge der letzten Europaspiele in Aserbaidschan, als aserbaidschanische Regierungsmitglieder kritische Berichterstattung über die Europaspiele und die politische Situation vor Ort gezielt zu unterbinden versuchten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/drohungen-aus-baku-gegen-journalisten-bei-europa-spielen-13669688.html). Von besonderer Relevanz ist es aus Sicht der Fragesteller daher, Sportgroßereignisse wie die Europaspiele in Belarus als politische Plattform zu nutzen, um auf die Menschenrechtssituation vor Ort aufmerksam zu machen. Diese darf bei der Vergabe und bei der Austragung von Sportgroßveranstaltungen nicht unberücksichtigt bleiben.

Die Nachricht der Vergabe der zweiten Auflage der Europaspiele 2019 an die belarussische Hauptstadt Minsk stieß international sofort auf große Kritik. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, zog sogar einen Boykott der Veranstaltung in Betracht (www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/dosb-sagt-boykott-der-european-games-in-minsk-ab-15806432.html). Grund für die Kritik des DOSB ist die beunruhigende Menschenrechtslage in Belarus. Die internationale Presse berichtete in der Vergangenheit immer wieder über Verletzung demokratischer Normen und Werte durch die belarussische Regierung, wie die gezielte Marginalisierung der politischen Opposition, Verstöße gegen die Pressefreiheit und die Missachtung von Grundrechten (www.nzz.ch/sport/bereits-vor-der-zweiten-ausgabe-kaempfen-die-europa-spieleum-ihre-existenz-ld.1470965). Auf der Rangliste der Pressefreiheit des Netzwerkes Reporter ohne Grenzen belegt Belarus im Jahr 2018 Platz 155 von 180 (www.reporter-ohne-grenzen.de/belarus/). Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsexperten schließen weitere Verhaftungswellen vor den Europaspielen und während der Austragung der Sportgroßveranstaltung nicht aus. Laut dem Global Slavery Index belegt Belarus Platz 20 von 167 evaluierten Staaten – das weist auf ein hohes Maß unfreiwilliger Arbeit, meistens in staatlichen Betrieben, hin.

Obwohl die Durchführung von Sportereignissen wie den Europaspielen die Menschenrechtsprobleme in einem Land nicht alleine lösen kann, stehen der internationale Sport und seine Vertreter nach Ansicht der Fragesteller in der Verantwortung, keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in den Austragungsländern zu verursachen und bei Menschenrechtsverletzungen im Rahmen einer Sportgroßveranstaltung und darüber hinaus nicht wegzusehen. Insbesondere aufgrund der finanziellen Beteiligung der deutschen Mannschaft an den Europaspielen in Minsk (www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/dosb-wirdein-team-d-nach-minsk-entsenden/) ist die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in der Pflicht, diese Sportveranstaltung kritisch zu begleiten und sie als Anlass zu nehmen, sich öffentlichkeitswirksam für die Menschenrechte in Belarus einzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Plant die Bundesregierung, Vertreter der Bundesregierung nach Minsk zur Austragung der Europaspiele zu schicken?

2

Hat die Bundesregierung mit dem DOSB zusammengearbeitet, um über die Menschenrechtslage und die politische Situation in Belarus zu beraten?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Austragung von Sportgroßveranstaltungen auf die Menschenrechtslage des Austragungslands im Allgemeinen zu?

4

Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Austragung der Europaspiele 2015 auf die Menschenrechtslage in Aserbaidschan ausgewirkt?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Belarus?

6

Wie hat sich die Pressefreiheit nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt?

7

Wie unterstützt die Bundesregierung unabhängige Journalisten in Belarus?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit für deutsche Journalisten ein, die nach Belarus zu den Europaspielen fahren?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Belarus, mit besonderem Bezug auf

a) Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit,

b) Versammlungs- und Berufsfreiheit,

c) Frauenrechte,

d) Religions-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit,

e) Kinderrechte,

f) sexuelle und reproduktive Rechte,

g) Folter und andere Misshandlungen,

h) Menschenhandel,

i) Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung,

j) Minderheiten,

k) Oppositionsparteien,

l) Menschenrechtsaktivisten,

m) LSBTI-Rechte (Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen) und

n) Recht auf ein faires Gerichtsverfahren?

10

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte von LSBTI-Bürgern, -Besuchern und -Fans während der Europaspiele eingeschränkt?

11

Mit welchen Mitteln und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung konkret für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie in Belarus ein?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und/oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Belarus einzusetzen,

a) auf bilateraler Ebene,

b) auf europäischer Ebene und

c) auf internationaler Ebene?

13

In welchem Ausmaß werden zivilgesellschaftliche Akteure in Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung eingeschränkt?

Wie arbeitet die Bundesregierung mit der belarussischen Zivilgesellschaft zusammen, bzw. wie unterstützt die Bundesregierung die belarussische Zivilgesellschaft?

14

Setzt sich die Bundesregierung für eine Abschaffung der Todesstrafe in Belarus ein, und wenn ja, mit welchen Mitteln?

15

Wie viele Menschen wurden seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung hingerichtet?

16

Wie fördert die Bundesregierung die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus?

17

Hat die Bundespolizei oder haben andere Sicherheitsbehörden Daten an belarussische Sicherheitsdienste übermittelt?

Wenn ja, wie viele Datensätze von wie vielen Personen wurden bisher insgesamt übermittelt?

18

Wurden bzw. werden Daten aus der Datei Gewalttäter Sport an Belarus im Rahmen der Europaspiele übermittelt?

Wenn ja, welche Bedingungen werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Übermittlung dieser Daten geknüpft (Zwecke der Nutzung bzw. Weitergabe an Dritte bzw. Speicherdauer bzw. Löschung)?

19

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Zwangsarbeit im Umfeld der Europaspiele (bei der Vorbereitung, im Bau etc.) in Belarus vor?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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